Mitglied inaktiv
Hallo, meine Freundin arbeitet vollzeit als Erzieherin in einer Kita. Wenn sie schwanger wird, wird sie vom Arzt sicherlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Eine Versetzung an einen "sicheren" Arbeitsplatz innerhalb der Kita wird es nicht geben. Darf sie trotz BV weiterhin am Wochenende als Musikerin (selbstst. Nebentätigkeit) arbeiten? Natürlich vorausgesetzt, es geht ihr gut. Danke für die Antwort.
Hallo, das kann nur der FA entscheiden. Ein BV bei Erzieherinnen gibt es doch immer wegen fehlendem Impf-Titer. Wenn sie plant, schwanger zu werden, sollte sie versuchen, den Impfschutz vorher aufzufrischen Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in Elternzeit bis Nov. 2023, ab Nov 2021, möchte ich wieder bei meinem Arbeiter für ca. 30 std Teilzeit in Elternzeit einsteigen. Neben dem Beruf möchte ich meine selbständige Nebentätigkeit wieder aufnehmen. Muss ich diese zu den 30 Std. dazu rechnen oder kann ich nebenberuflich selbständig arbeiten so viel i ...
Guten Abend, mein befristeter Arbeitsvertrag endet während meiner Elternzeit. Da ich nebenberuflich freiberuflich selbstständig bin, möchte ich nach ein paar Monaten Elterngeld Plus beziehen und nebenbei selbstständig etwas dazu verdienen zu können. Meine Frage: ändert sich etwas an meiner Versicherung sobald mein Angestelltenverhältnis auslä ...
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Guten Morgen, ich bin hauptberuflich angestellt tätig und habe nun ein gutes Angebot für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erhalten in welcher ich ca. 700€ monatlich von zuhause aus dazu verdienen könnte (am Laptop vom Bett aus), aufgrund von plazenta praevia totalis möchte mein Frauenarzt mich gerne ins Beschäftigungsverbot schicken, mein Mu ...
Sehr geehrte Frau Bader, Folgender Fall: - Mann ist nicht-selbstständig beschäftigt. - Frau ist in Elternzeit (die nicht-selbstständige Beschäftigung wird nicht ausgeführt), jedoch arbeitet sie nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit. - Kind ist krank, ärztl. Bescheinigung liegt vor. An einem Tag steht die Frau aufgrund ihrer n ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit Vollzeit angestellt und haben nebenbei eine Selbstständigkeit. Jetzt haben sich einige Fragen ergeben: Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsaftslohn - erhalte ich diesen weil ich angestellt bin? Oder könnte es hier Probleme mit meiner Selbstständigkeit geben? Bei der Berechnung des Elterngeldes ...
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