Frage: Stillen-Kündigung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich war 12 Monate lang in Elternzeit, dannach hate ich noch 1.5 Mo von Urlaub und heute war mein erster Tag. Da mit dem Stillem hat nicht geklappt ich habe Betriebsärztin gefragt wie das geht, soll ich mit Vorsicht arbeiten, oder nur in bestimmte Abteilungen. Allerdings hat sie mir sofort eine Beschäftigungsverbot ausgestellt. Und zwar generelle, obwohl mein Kind schon 14 Mo alt ist. Ich muss sagen dass ich überhaupt nicht zufrieden bin. Ich möchte arbeiten und mich weiterbilden. Natürlich abstillen wollte ich nicht, aber ist das einzige Möglichkeit dass ich wieder arbeite? Wie lange habe ich Kündigungschutz? Ich vermute dass mein Chef auch wütend ist, aber ich möchte mit abstillen langsam gehen, vll. 15 Tage bis 1 Monat.

von Nektarica am 04.03.2019, 22:13



Antwort auf: Stillen-Kündigung

Hallo, also ich finde, die Betriebsärztin ist über das Ziel hinaus geschossen. Sicherlich darf nicht in Abteilungen gearbeitet werden, wo zum Beispiel mit Chemikalienstoffen gearbeitet wird und deshalb eine Gefahr für das Kind besteht. Aber in anderen Abteilungen, wie zum Beispiel der von Ihnen erwähnten Sprechstunde kann ja eigentlich kaum eine Gefahr bestehen. Ich würde mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2019



Antwort auf: Stillen-Kündigung

In der Stillzeit, nach Ablauf der Elternzeit gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz mehr.

Mitglied inaktiv - 04.03.2019, 22:25



Antwort auf: Stillen-Kündigung

Na dann passt es ja mit dem BV https://m.rund-ums-baby.de/recht/Vollzeit-Ueberstunden_192325.ht

Mitglied inaktiv - 04.03.2019, 23:23



Antwort auf: Stillen-Kündigung

Das klingt, als würdest du eigentlich gar kein Beschäftigungsverbot haben wollen!? Du kannst auch freiwillig auf die Inanspruchnahme des Beschäftigungsverbots verzichten. Da du weder schwanger noch in Elternzeit bist, hast du keinen besonderen Kündigungsschutz.

von chrissicat am 05.03.2019, 05:03



Antwort auf: Stillen-Kündigung

Ja liebe Mädels. Ich will kein BV. Ich will arbeiten. Aber die im Arbeitsmedizin lassen mich nicht auf BV verzichten. Das finde ich fürchtbar. Abstillen werde ich sowieso, aber kann ich über Nacht, es ist große psychische Belastung für den Kind. Aber von anderer Seite möchte ich nicht dass mein Chef mich kündige. Dieses Gesetz finde ich überhaupt nicht fair. Chef hat gefragt ob ich Sprechstunden arbeiten darf und ich habe zugestimmt. Aber ich darf auch das nicht. Ich habe schon mit Abstillen-Prozess begonnen, aber bin selbst unter großer Druck. Was wenn ich inzwischen eine Kündigung kriege. Mein Ziel ist nicht zu Hause liegen, Stillen und Geld kriegen. Ich habe alles organisiert, mein Kind ist schon seit Dezember ins Kita, hat alles super geklappt, wir sind uns umgezogen wegen meinen Job und alles was super. Bis Stillen. Verstehen sie mich aber, kann ich nicht einfach so abstillen, in einem Tag.

von Nektarica am 05.03.2019, 10:57



Antwort auf: Stillen-Kündigung

Wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und laß dich dort beraten.

Mitglied inaktiv - 05.03.2019, 11:34



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