Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich als Stillende nach dem 1. Lebensjahr Nacht bzw Wocheendarbeit leisten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich als Stillende nach dem 1. Lebensjahr Nacht bzw Wocheendarbeit leisten?

Vera18

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Narkoseärztin an einer Klinik. Normalerweise arbeiten wir ja auch nachts als Bereitschaftsdienst und an Wochenenden. Muss ich wenn ich nach dem 1. Lebensjahr noch Stille diese Dienste leisten? Ich habe nur für die Stillzeit während der regulären Arbeitszeit eine Begrenzung auf das 1. Jahr gefunden. Wenn ich diese Dienste nicht leisten müsste steht mir dann ein Dienstausgleich beim Gehalt zu um nicht benachteiligt zu werden? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, Viele Grüße Vera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Begrenzung bis zum ersten Geburtstag handelt es sich um zeitliche Freistellungen zum Stillen. Bei Ihnen jedoch geht es um ein Beschäftigungsverbot. Das bedeutet, dass Sie auch über den ersten Geburtstag hinaus nicht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Frauen, die stillen, dürfen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht beschäftigt werden. Wochenendarbeit ist natürlich dennoch erlaubt. Ein Verbot gilt auch, wenn z.B. mit Zytostatika oder auch anderen gefährlichen Stoffen gearbeitet werden muss. Ein spezieller Kündigungsschutz wegen des Stillens besteht aber nicht!


3wildehühner

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Und ja,dir steht ein finanzieller Ausgleich zu. Du brauchst aber eine Bescheinigung deines Gynäkologen, dass du stillst.


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