StartingMom
Liebe Frau Bader, wir freuen uns riesig auf unser erstes Kind. Es soll im Oktober kommen. Bis dahin versuchen wir den "Papierkram" zu erledigen. Wir haben entschieden, dass ich nach 8 Monaten Elternzeit mit Basiselterngeld mit 12h/Woche und Teilzeit anfange und dann 8 Monate Elterngeld Plus beziehe. Ich arbeite im Teilschichtdienst mit Spätschicht- und Samstagszulagen. Wie ich nach den 8 Monaten arbeite und wie hoch die Zuschläge sind, weiß ich jetzt noch nicht. Wirken sich diese Zuschläge auf das Elterngeld Plus aus? Wenn ja, wie werden sie berücksichtigt, z.B. Zuschäge Monate 1: 100 € und Monat 2: 50 €. Würde sich das Elterngeld Plus ändern oder nachträglich geändert werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!! Liebe Grüße Josy
Hallo, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach Maßgabe des § 3b EStG (also steuerfrei, kann man auf der Lohnbescheinigung nachlesen) werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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Ich habe in den 12 Monaten vor der geburt einen Hauptjob 1500 netto und einen Nebenjob auf geringfügig beschäftigten basis gehabt. das Minijobgehalt wurde generell ja nicht versteuert. Es setzt sich aus einem Zeitlohn und Sonntags-/und Nachtzuschlägen zusammen, z.B. 251 € Zeitlohn und 100 € Nachtzuschläge. Werden bei der Elterngeldberechnung nur ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
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