StartingMom
Liebe Frau Bader, wir freuen uns riesig auf unser erstes Kind. Es soll im Oktober kommen. Bis dahin versuchen wir den "Papierkram" zu erledigen. Wir haben entschieden, dass ich nach 8 Monaten Elternzeit mit Basiselterngeld mit 12h/Woche und Teilzeit anfange und dann 8 Monate Elterngeld Plus beziehe. Ich arbeite im Teilschichtdienst mit Spätschicht- und Samstagszulagen. Wie ich nach den 8 Monaten arbeite und wie hoch die Zuschläge sind, weiß ich jetzt noch nicht. Wirken sich diese Zuschläge auf das Elterngeld Plus aus? Wenn ja, wie werden sie berücksichtigt, z.B. Zuschäge Monate 1: 100 € und Monat 2: 50 €. Würde sich das Elterngeld Plus ändern oder nachträglich geändert werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!! Liebe Grüße Josy
Hallo, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach Maßgabe des § 3b EStG (also steuerfrei, kann man auf der Lohnbescheinigung nachlesen) werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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Ich habe in den 12 Monaten vor der geburt einen Hauptjob 1500 netto und einen Nebenjob auf geringfügig beschäftigten basis gehabt. das Minijobgehalt wurde generell ja nicht versteuert. Es setzt sich aus einem Zeitlohn und Sonntags-/und Nachtzuschlägen zusammen, z.B. 251 € Zeitlohn und 100 € Nachtzuschläge. Werden bei der Elterngeldberechnung nur ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
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