StartingMom
Liebe Frau Bader, wir freuen uns riesig auf unser erstes Kind. Es soll im Oktober kommen. Bis dahin versuchen wir den "Papierkram" zu erledigen. Wir haben entschieden, dass ich nach 8 Monaten Elternzeit mit Basiselterngeld mit 12h/Woche und Teilzeit anfange und dann 8 Monate Elterngeld Plus beziehe. Ich arbeite im Teilschichtdienst mit Spätschicht- und Samstagszulagen. Wie ich nach den 8 Monaten arbeite und wie hoch die Zuschläge sind, weiß ich jetzt noch nicht. Wirken sich diese Zuschläge auf das Elterngeld Plus aus? Wenn ja, wie werden sie berücksichtigt, z.B. Zuschäge Monate 1: 100 € und Monat 2: 50 €. Würde sich das Elterngeld Plus ändern oder nachträglich geändert werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!! Liebe Grüße Josy
Hallo, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach Maßgabe des § 3b EStG (also steuerfrei, kann man auf der Lohnbescheinigung nachlesen) werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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Ich habe in den 12 Monaten vor der geburt einen Hauptjob 1500 netto und einen Nebenjob auf geringfügig beschäftigten basis gehabt. das Minijobgehalt wurde generell ja nicht versteuert. Es setzt sich aus einem Zeitlohn und Sonntags-/und Nachtzuschlägen zusammen, z.B. 251 € Zeitlohn und 100 € Nachtzuschläge. Werden bei der Elterngeldberechnung nur ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
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