Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus: Wie werden Nacht- und Wochenendzuschläge berücksichtigt

Frage: Elterngeld Plus: Wie werden Nacht- und Wochenendzuschläge berücksichtigt

StartingMom

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Liebe Frau Bader, wir freuen uns riesig auf unser erstes Kind. Es soll im Oktober kommen. Bis dahin versuchen wir den "Papierkram" zu erledigen. Wir haben entschieden, dass ich nach 8 Monaten Elternzeit mit Basiselterngeld mit 12h/Woche und Teilzeit anfange und dann 8 Monate Elterngeld Plus beziehe. Ich arbeite im Teilschichtdienst mit Spätschicht- und Samstagszulagen. Wie ich nach den 8 Monaten arbeite und wie hoch die Zuschläge sind, weiß ich jetzt noch nicht. Wirken sich diese Zuschläge auf das Elterngeld Plus aus? Wenn ja, wie werden sie berücksichtigt, z.B. Zuschäge Monate 1: 100 € und Monat 2: 50 €. Würde sich das Elterngeld Plus ändern oder nachträglich geändert werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!! Liebe Grüße Josy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach Maßgabe des § 3b EStG (also steuerfrei, kann man auf der Lohnbescheinigung nachlesen) werden nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB


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