Sunnylein17
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin zur Zeit in der 16. Woche schwanger und entbinde voraussichtlich im April 18 mein erstes Kind. Ich bin Angestellte bei einer Firma, die einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt hat. Für die Zeiträume Oktober - Dezember 2017 erhalten alle Mitarbeiter Insolvenzgeld über die Arbeitsagentur für Arbeit (vorfinanziert vom Insolvenzverwalter). Ich erhalte aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot weshalb sich einige Fragen ergeben haben: 1.) Wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf den Insolvenz Antragszeitraum aus. Wenn ich richtig recherchiert habe bezahlt der AG beim Beschäftigungsverbot normalerweise das Gehalt weiter. Von wem kommt das Gehalt im Insolvenzantragszeitraum? Und wird dieses dem Elterngeld angerechnet? 2.) Von wem bekomme ich Leistungen falls das Verfahren ab 01.01.2018 nicht eröffnet wird, der AG keine Gehälter mehr bezahlen kann und ich ein Beschäftigungsverbot erhalten habe? Arbeitslosengeld? Muss der AG aufgrund meines Schutzes trotzdem weiter bezahlen? Kann ich dann überhaupt in Elternzeit gehen? Etc.... Sind dann auch diese Leistungen dem Elterngeld anzurechnen? 3.) Falls ich ab 01.01. nicht weiter beschäftigt werden könnte habe ich nur wenige Monate (vor Insolvenzantrag) die dem Eltergeld anzurechnen wären. Welche Möglichkeit gibt es dann im Elternjahr Leistungen zu erhalten mit denen man sich und die Familie versorgen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Sie sind so gestellt wie die anderen AG auch - bitte wenden Sie sich an den Insolvenzverwalter 2. Sie können ganz normal in Elternzeit gehen und Elterngeld bekommen. 3. Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen, werden bei der Elterngeldzahlung mit null Euro berücksichtigt. Im schlimmsten Fall müssen Sie soziale Leistungen vom Staat beantragen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Bei Insolvenz wirst du genauso behandelt wie deine Kollegen. Das BV hebelt das nicht aus und das BV ersetzt keine Kündigung. Gehalt im Insolvenzzeitraum wird wohl vom Insolvenzverwalter gezahlt. Der ist dein Ansprechpartner. 2. Von niemandem. 3. Wenn du gekündigt werden musst, läuft die Kündigung ganz normal über die Aufsichtsbehörde. Wenn du keinen AG mehr hast, dann erhältst du Elterngeld entsprechend dem (geringeren) Verdienst, den du in den letzten 12 Mon vorher erarbeitet hast. Es gibt nur eine vernünftige Lösung: sofort eine neue Beschäftigung suchen (evtl erlaubt deine Gesundheit bestimmte Beschäftigungen doch noch?), und das schnell. Wenn du ein individuelles BV hast und arbeitslos wirst, dann hast du nicht mal ALG und auch von der Krankenkasse erhältst du nichts. Du bist dann u.U. nicht mal krankenversichert.
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