Liebe Frau Bader,
vielen Dank für die Möglichkeit Ihnen Fragen zu stellen, wirklich toll! Ich bräuchte Ihre Hilfe für folgende Situation:
Insolvenz ab 01.03 2023
Mutterschutz Beginn 20.06.2023
Geburtstermin: 01.08.2023
Fakt:
Für drei Monate wird noch volles Gehalt ausbezahlt - also für März, April & Mai
Fragen:
Was passiert ab Juni?
Normalerweise würden 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen nach dem Geburtstermin weiterhin das volle Gehalt ausbezahlt.
Dieser Anspruch fällt dann weg nehme ich an?
Wird während der Elternzeit die Höhe der Auszahlung am Arbeitslosengeld gemessen oder an meinem ursprünglichem Lohn?
Freue mich auf Rückmeldung,
Clara
von
FrauClara
am 01.02.2023, 21:35
Antwort auf:
Insolvenz während Schwangerschaft
Hallo,
Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit melden und haben dann Anspruch auf Arbeitslosengeld eins. Ab Beginn des Mutterschutzes in Höhe von Krankengeld.
Das Elterngeld bestimmt sich nach Ihrer Tätigkeit der letzten zwölf Monate, Monate mit Mutterschaftsgeld können ausgeklammert werden. Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld I bezogen haben, werden mit 0 Euro eingerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2023
Antwort auf:
Insolvenz während Schwangerschaft
Soweit ich weiß, musst du dich arbeitslos melden und ALG1 Anspruch haben. Dann bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe ALG1
Das Elterngeld bemisst sich aus den 12 Monate vor der Schutzfrist. D.h. alles bis Mai 23, wenn 6/23 der Mutterschutz beginnt. Nach deinem Lohn
von
MamaausM2
am 02.02.2023, 08:01