FrauClara
Liebe Frau Bader, vielen Dank für die Möglichkeit Ihnen Fragen zu stellen, wirklich toll! Ich bräuchte Ihre Hilfe für folgende Situation: Insolvenz ab 01.03 2023 Mutterschutz Beginn 20.06.2023 Geburtstermin: 01.08.2023 Fakt: Für drei Monate wird noch volles Gehalt ausbezahlt - also für März, April & Mai Fragen: Was passiert ab Juni? Normalerweise würden 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen nach dem Geburtstermin weiterhin das volle Gehalt ausbezahlt. Dieser Anspruch fällt dann weg nehme ich an? Wird während der Elternzeit die Höhe der Auszahlung am Arbeitslosengeld gemessen oder an meinem ursprünglichem Lohn? Freue mich auf Rückmeldung, Clara
Hallo, Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit melden und haben dann Anspruch auf Arbeitslosengeld eins. Ab Beginn des Mutterschutzes in Höhe von Krankengeld. Das Elterngeld bestimmt sich nach Ihrer Tätigkeit der letzten zwölf Monate, Monate mit Mutterschaftsgeld können ausgeklammert werden. Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld I bezogen haben, werden mit 0 Euro eingerechnet. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Soweit ich weiß, musst du dich arbeitslos melden und ALG1 Anspruch haben. Dann bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe ALG1 Das Elterngeld bemisst sich aus den 12 Monate vor der Schutzfrist. D.h. alles bis Mai 23, wenn 6/23 der Mutterschutz beginnt. Nach deinem Lohn
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