claudimama
Hallo,Ich habe mal eine Frage was Elterngeld und Arbeitslosengeld angeht. Ich bin in der 18 ssw gehe auch Teilzeit als Köchin arbeiten, seid Wochen wird es auch immer schwieriger. Ischias Nerv und Wasser in den Beinen. Mein Chef geht jetzt in Insolvenz ab 31.12.18 bin ich somit ohne Job. Nun glaube ich nicht das ich bis dahin noch gesundheitlich gesehen arbeiten kann. Soll ich mich wenn es wirklich nicht mehr geht ( da mir mein Job unwarscheinlich viel Spaß macht) mich dann lieber krank schreiben lassen oder eine bv holen. Habe jetzt gehört wenn ich eine bv bekomme das ich ab Januar dann in Hartz 4 Rutsche da ich für das Amt nicht zur Verfügung stehe aber mal ehrlich wer nimmt denn dann eine schwanger im 8 Monat? Kann ich mir auch nicht vorstellen oder Krankengeld würde ja dann auch nicht viel sein? Bekomme ich dann mutterschutzgeld? Wenn ja von ? Bin da total ratlos.
Hallo, Sie haben kein Wahlrecht. Wenn Sie krank sind, bekommen Sie eine Krankschreibung, wenn es an der Arbeit ein Problem für Mutter und Kind gibt, erhalten Sie ein Beschäftigungsverbot. Die Krankschreibung geht vor. Bei einem generellen Beschäftigungsverbot wenn Sie kein Arbeitslosengeld 1 erhalten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man kann sich das Attest nicht aussuchen, denn das hängt von der Diagnose ab. Mit einem ärztlichen Beschäftigungsverbot wirst du keinerlei Leistungen beziehen können.
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