Susanna225
Guten Tag, ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Vielen Dank!
Hallo, nein. Das ist nur bei Beamten zulässig. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein kann man nicht, wäre Sozialbetrug
misses-cat
Ach so falls du in der Elternzeit arbeitest kannst du selbstverständlich für diese Stunden ein BV bekommen aber halt nicht die Elternzeit beenden um wieder den alten ( Vollzeit ?) Vertrag aufleben zu lassen und ins BV zu gehen
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