Lara34
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir gekündigt und ich habe 3 Wochen später festgestellt, dass ich schwanger bin. Bin am selben Tag noch zum Arzt und habe es dem AG mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Kündigung damit unwirksam ist. Nach ein paar Tagen hat er mir eine Rücknahmeerklärung angeboten. Außerdem soll ich mich um ein Beschäftigungsverbot bemühen. Ich habe dieses Thema angesprochen und mein FA hat mir eine Empfehlung dafür geschrieben, aufgrund der besonderen Situation. Es gab vor der Kündigung schon viele Probleme mit meiner direkten Vorgesetzten grenzend an Mobbing und ich kann mir nicht vorstellen dort wieder zu arbeiten. Mein Fa stellt aber keine BV mehr aus. Er sagt, der AG muss sich mit seinem Betriebsarzt darum kümmern. Der AG hat meines Wissens keinen Betriebsarzt und sagt, ich soll mir selbst einen Arbeitsmediziner suchen. Falls dieser mir kein BV ausstellt, muss ich wieder antanzen. Derzeit bin ich noch bis Ende November freigestellt. Ich kann mir gern selbst so einen Arzt suchen, aber was ist, wenn ich bis zum 30.11. keinen Termin bekomme? Wieso stellt ein FA kein BV mehr aus? Sollte ich evtl. zu einem anderen FA oder zum Hausarzt gehen? VIelen Dank!
Hallo, schließe mich meinen Vorrednerinn vollumfänglich an. Krass. NB
Mitglied inaktiv
Wenn es keinen Grund für ein BV gibt, musst Du natürlich wieder "antanzen". Der FA stellt in dem Fall keines aus, weil er sich nicht strafbar machen will - vernünftig. Bin etwas sprachlos ... Was glaubst Du denn, wer das zahlen soll?
Sternenschnuppe
Hast Du diese Rücknahmeerklärung schriftlich ? Wann war das alles ? Ein BV gibt es nicht auf Bestellung, was arbeitest Du denn?
ALF0709
2 Wochen nach Kündigung hat man Zeit die SS mitzuteilen. Also 1 Woche zu spät. Und BV gibt es nur bei dringenden medizinischen oder im Arbeitsplatz liegenden Gründen und nicht, weil man da nicht mehr hin will. Das Leben ist kein Wunschkonzert.
Mitglied inaktiv
Ihr wollt beide das Arbeitsverhältnis nicht weiter aufnehmen. Und trotzdem soll Gehalt auf Kosten der Umlagekasse gezahlt werden. Ein Beschäftigungsverbot kann nicht als Hintertüre für eine Kündigung herhalten. Das wäre ein mißbräuchlicher Grund. Ihr müßt euch beide überlegen, ob das Arbeitsverhältnis weiter bestehen oder beendet werden soll. Wenn es beendet werden soll, kann der AG bei der Aufsichtsbehörde einen Kündigungsantrag einreichen oder ihr könnt das Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beenden. Wenn es weiter bestehen soll, muss von dir prinzipiell die Bereitschaft da sein, auch zu arbeiten, solange keine medizinischen oder anderen Gründe vorliegen, die Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Habt ihr einen Betriebsrat? Vielleicht sprecht ihr mal über die Gründe warum es euch beiden schwer fällt das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen