Rotkatze
Hallo Frau Bader. Ich hatte vom August 2016 bis zum Mutterschutz im Januar 2017 ein Beschäftigungsverbot bei meiner unbefristeten Arbeitsstelle. Es folgte ein Rechtsstreit, weil der AG das BV nicht anerkennen wollte. Ich habe diesen gewonnen und das Gehalt ausgezahlt bekommen. Im Anschluss an die Geburt im März 2017 nahm ich ein Jahr Elternzeit. Zum Ende der Elternzeit hin, also jetzt im März 2018 habe ich gekündigt, weil ich dort nach den Rechtsstreitigkeiten nicht weiter arbeiten wollte. Nun erzählte mir eine Bekannte, dass ich ja während des BV Urlaubsansprüche erhalten habe und ich mir die auszahlen lassen kann. Das habe ich mir ausgerechnet und noch vor Wirkung der Kündigung dem AG schriftlich mitgeteilt. Darauf natürlich noch keine Reaktion. Kann ich wirklich Urlaub aus dem BV geltend machen und ihn mir auszahlen lassen? Mit welchem Paragraphen darf ich dem ehemaligen AG winken? Vielen Dank im Voraus, Tina
Hallo, Sie haben Anspruch auf Auszahlung aller Urlaubstage. Diesen bekommen Sie für die Monate, die Sie nicht komplett in EZ wäre . Liebe Grüße NB
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Hallo ich bin aktuell in Elternzeit noch 3 Monate. Nun bin ich wieder schwanger, hätte in 3 Monaten wieder mit der Arbeit begonnen. Beim ersten Kind hab ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen (bin Krankenschwester) Bedeutet das nun ich geh jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot? Und welches Gehalt bekomme ich dann?
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Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
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