Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Kündigung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot und Kündigung nach Elternzeit

Durilchen

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem Beschäftigungsverbot. Ende März teilte ich meinem Arbeitgeber mit, dass ich Schwanger bin. Im April trat ich dann meinen Urlaub an, in dem ich wegen Komplikationen von meiner FA krank geschrieben wurde. Ich bekam von meiner FA neben der Krankmeldung auch gleich eine Bescheinigung über meine Schwangerschaft mit, welches ich beides beim Arbeitgeber abgegeben habe. Ich meldete mich dann kurz bevor die Krankmeldung auslaufen sollte, bei meinem Arbeitgeber um den neuen Dienstplan zur erfahren, da stockte die stell. PDL am Telefon, da ich ja in einem Beschäftigungsverbot bereits sei. Dies bekam ich Tage später erst per Post. Da sich vor einigen Tagen ein paar unschöne Sachen ereignet haben, die für mich eine künftige Zusammenarbeit nicht möglich machen, da ich unter den Umständen nicht dort weiter arbeiten möchte. Ist die Frage jetzt: ich gehe im September in den Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. - Muss ich den Arbeitgeber vor dem Mutterschutz über meine geplante Elternzeit informieren? Ich möchte nächstes Jahr eine neue Stelle nach der Elternzeit als Dauernachtwache antreten, wann muss ich die Kündigung bei meinem momentanen Arbeitgeber abgeben? Reichen da die benannten 4 Wochen oder früher? Und die eigentlich Frage: Durch meine Erkrankung im April, war ich von meinen Urlaubstagen bis auf einen Tag, alle anderen Krank geschrieben. 4 Tage waren beantrag, von denen ich 3 Tage und darüber hinaus krank geschrieben war. Es wären so auch noch 24 Tagen über das laufende Jahr verteilt offen gewesen. Was passiert mit diesem Urlaub im nächsten Jahr, wenn ich kündige? Ich möchte nicht einmal für einen Tag dort mehr unter diesen Bedingungen arbeiten, wie es in den Wochen vor meinem BV war, in dem ich teilweise wie behandelt wurde, als ob ich die Pest hätte. Besonders von der Leitungsebene. Darum möchte ich unbedingt nach der Elternzeit von dort weg. Danke für die Hilfe, Lg Durilchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sinnvoll ist es, sieben Wochen vor Antritt zweier Elternzeit zu beantragen und diese dann gegebenenfalls ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu verlängern. Sie können sich dann in aller Ruhe während der Elternzeit woanders um sehen und zum Ende der Elternzeit kündigen. Nicht genommenen Urlaub wird ausgezahlt. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...

Guten Tag, ich bin hauptberuflich Beamtin und habe einen minijob, für den ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden soll. Ich habe ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt von 180€, alle Stunden darüber werden als Überstunden ausgezahlt. Ich komme immer auf meine 500€.  Wird nun im Beschäftigungsverbot "nur" das Grundgehalt gezahlt oder d ...

Hallo :)  ich befinde mich seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot (von Arzt), mein Chef schreibt mir aber ständig WhatsApp dass ich noch dies oder jenes erledigen soll. War jetzt schon 2x im Geschäft deshalb. Wenn ich dann denke, jetzt ist alles erledigt kommt die nächste WhatsApp mit iwas. Habs Gefühl er will mir noch was reindrücken, weil ich ...

Hallo :)  ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ? 

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...