Hallo.
Ich bin als Pflegefachkraft in einem Altenheim angestellt. Im juni bin ich dann zusammengebrochen aufgrund von psychischer belastung. Seither bin ich von meinem Hausarzt und Facharzt krankgeschrieben , seit mitte Juli erhalte ich deshalb auch Krankengeld. Meinem arbeitgeber passte das gar nicht, immer wieder rief er mich an und übte weiter druck aus, wollte mich zu gesprächen auf die arbeit zitirren usw. Mit hilfe meiner gewerkschaft und meinen ärzten gab mein Arbeitgeber irgendwann nach.
Dann wurde ich schwanger. Wahrscheinlich durch die Hormonumstellung legte sich der wirr warr in meinem kopf, zudem war ich etwas erleichtert, da ich weis dass ich nun mehr als genug zeit habe mich von der arbeit und dem damit verbundenen psychischen druck zu distanzieren. Mein Arbeitgeber hat laut krankenkasse, laut meiner frauenärztin und laut meinem hausarzt die Pflicht mich von anfang an ins Beschäftigungsverbot zu schicken da ich mit Chemikalien, fäkalien, Medikamenten und spritzen sowie schweres heben tagtäglich zu tun hätte.
Für mich würde der Übergang ins Beschäftigungsverbot nicht nur eine psychische entlastung bedeuten sondern auch mehr geld, da ich dann wieder mein lohn erhalten würde, was einiges mehr ist als das Krankengeld.
Schriftlich teilte ich meinem Arbeitgeber also mit dass ich schwanger bin und ihn darum bitte das verbot auszustellen und mir schriftlich bescheid zu geben. Nachdem ich nach 4 wochen immer novh keine Rückmeldung erhielt und meine Frauenärztin grundsätzlich kein verbot ausstellt, richtete ich mivh ans gewerbeaufsichtsamt.
Dieser setzte sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung. Dann erhielt ich vom gewerbeaufsichtsamt die Rückmeldung dass mein Arbeitgeber kein verbot ausstellt da ich ja nicht zur arbei komme und damit auch keiner gefahr ausgesezzt bin, er wird das verbot erst ausstellen wenn ich mich gesund schreiben lasse und zur arbeit komme. Für mich bedeutet das Gespräch mit dem chef und das erscheinen auf der arbeit aber solch ein druck und stress dass ich angst um mein Baby und um meine psychische Gesundheit habe.
Der Mann vom gewerbeaufsichtsamt gibt dem Arbeitgeber aber recht und stellte meine lange Krankheit dar, als würde ich unentschuldigt und aus Spaß nicht auf der Arbeit erscheinen.
Mich interessiert was da nun rechtens ist. Ich kann es einfach nicht glauben, dass ich zur Arbeit gehen MUSS um das Verbot zu erhalten, und damit mich und mein Baby zu gefährden.
Danke im voraus, dass Sie sich die zeit nehmrn.
von
noyn
am 08.09.2015, 14:06
Antwort auf:
Darf ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot verweigern aufgrjnd von Krankheit?
Hallo,
das Beschäftigungsverbot muss die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin sein. Das BAG (Urteil vom 1.10.1997- 5 AZR 685/96) stellt ausdrücklich klar, dass wenn Krankheit und Beschäftigungsverbot zusammen vorliegen, dass dann kein Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber geschuldet ist. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn z.B. der Arbeitgeber nach dem Ablauf von 6 Wochen Krankheit nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2015
Antwort auf:
Darf ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot verweigern aufgrjnd von Krankheit?
Es stimmt und ist der vorgeschriebene Gang.
Solange Du krank bist brauchst Du kein BV.
Theoretisch könnte Dein AG Dich ja auch an den Emfang setzen oder oder, das muss der Betriebsarzt dann entscheiden.
Der Gefährdungsbogen muss auf jeden Fall ausgestellt werden.
Mit Dir.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2015, 15:15
Antwort auf:
Darf ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot verweigern aufgrjnd von Krankheit?
Damit ich aber mich wieder gesund schreiben lassen kann muss er mir die entsprechende tätigkeit anbieten (büroarbeit, "an den empfang setzen"). Das tut er aber nicht. Auch den gefahrenbogen stellt er nicht aus, hat mir auch nicht bescheid gegeben dass er das mit mir vor hat. Er meldet sich nun gar nicht bei mir, da ich ihn gebeten habe, dass unsere kommunikation absofort (wegen vergangener vorkommnisse) schriftlich stattfinden sollte.
Ich kann das nicht nachvollziehen.
von
noyn
am 08.09.2015, 15:25
Antwort auf:
Darf ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot verweigern aufgrjnd von Krankheit?
Aber er hat dem Amt doch gesagt wie es laufen kann.
Und der AG kann das auch verlangen.
Du möchtest ja was von ihm.
Oder belässt es bei der Krankmeldung.
Alternativ kannst ja auch jemanden mitnehmen zum Gespräch dann.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2015, 15:40
Antwort auf:
Darf ein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot verweigern aufgrjnd von Krankheit?
AG ist wirklich im Recht, was man Dir beim Gewerbeamt ja auch bestätigt hat. Solange Du krank geschrieben bist, darf der AG dir gar kein BV ausstellen. Dann bekämme er richtig Ärger. Erst wenn keine Krankschreibung mehr besteht, darf er dir ein BV ausstellen - und dann eben dann, wenn er keine Ersatzarbeit hast. Auch der FS darf dir kein BV ausstellen, da du erstens krank bist, Deine Schwangerschaft bzw Deine Gesundheit nicht DURCH die Schwangerschaft nicht gefährdet ist und in dem Fall das die Arbeit mit dem Mutterschaftsgesetz nicht vereinbar ist, der AG das BV ausstellen muss. So sind schlicht und einfach die Gesetze.
Und wenn Du psychisch weiter hin krank bist, ist auch Krankschreibung das richtige Mittel - was aber in deinem Falle eben Krankengeld bedeutet und damit auch weniger EG. Sofern Du gesund bist, gibt es keine Krankschreibung mehr. Dann muss der AG das BV ausstellen - wenn er keine andere Arbeit hat. Macht er das nicht, dann kannst Du das Gewerbeamt noch einmal kontaktieren. Oder du suchst Dir eine Arzt der dir dann ein BV gibt, zB wegen Mobbing, Muss dann nicht einmal der FA sein.
Anders geht es nun einmal nicht.
Mitglied inaktiv - 08.09.2015, 19:46