Beschäftigungsverbot bei Krankheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei Krankheit

Sehr geehrte Frau Bader, bei uns gibt es einen sehr individuellen Fall, bei dem "Onkel Google" nicht helfen kann... Meine Frage an Sie: Meine Partnerin (Entbindungstermin 03.08.) war schon vor der Schwangerschaft wegen Psychischen Problemen (Mobbing) krank geschrieben und hat Krankengeld bezogen. Vor einigen Wochen wurde von der Frauenärztin nachträglich ein Beschäftigungsverbot erteilt (u.a. gab es letztes Jahr schon eine Fehlgeburt). Muss dieses BV noch anerkannt werden, bzw. das Krankengeld entschprechend nachberechnet werden? Dieses wäre dann ja auch wichtig bis existenzentscheidend für die Berechnung des Elterngeldes. Vielen Dank im Voraus!

von paps123 am 20.07.2015, 22:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Krankheit

Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Und da es keine schws-bedingte Erkrankung ist, wird das MG/ EG gemindert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Krankheit

Nein, das geht nicht rückwirkend. Wenn sie vor der Schwangerschaft schon Krankengeld bezogen hat, dann wird sie 300€ Elterngeld erhalten. Krankengeld wird fürs Elterngeld mit 0€ berechnet. Eine FG rechtfertigt kein BV, aber so wie Du schreibst wurde dieses ja gar nicht abgegeben. Rückwirkend ein BV geht nicht.

von Sternenschnuppe am 20.07.2015, 23:07



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