Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach knapp 4 Jahren Krankheit und3 Tage gearbeitet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot nach knapp 4 Jahren Krankheit und3 Tage gearbeitet

Janet6684

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Liebe Frau Bäder, ich bin seit 2003 durchgehend bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. War seit Januar 2012 bis letzten Freitag durchgehend krank geschrieben gewesen. Habe 1 1/2 Jahre Krankengeld bezogen, dann 1 Jahr Arbeitslosengeld und danach bis jetzt gar kein Geld bezogen. Seit Montag hab ich meine Beschäftigung in Vollzeit wieder aufgenommen. Bin in der 8. Woche schwanger. Meine Gynäkologin möchte mir jetzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Ich möchte jetzt wissen ob ich meinen ganz normalen Lohn bei dem Beschäftigungsverbot ausgezahlt bekomme? Sprich, ich habe vor der Krankheit ca. 1300 Euro netto verdient. Steht mir genau dieser Lohn zu obwohl ich dann jetzt nur 3 Tage arbeiten war? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der alte Vertrag ist wieder aufgelebt und man hat Anspruch auf den alten Lohn - auch bei einem BV Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ja, das was Du verdienen würdest. Aus Interesse wegen einer Freundin : Wie kam es zum ALG1 nach Krankengekd wenn ein Arbeitgeber da war ? Sie geht jetzt in die letzten Wochen Krankengeld und weiß nicht was danach passiert.


Janet6684

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Man kann ja nicht Mittellos dar stehen. Und die Krankenkasse muss ja auch weiter bezahlt werden. Einfach beim Arbeitsamt vorstellig werden und dann läuft das automatisch wenn man dann weiter krank geschrieben wird. Und wenn das ALG1 ausläuft nach einem Jahr, kann man ALG2 beantragen.


Janet6684

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Und danke für die Antwort. Mir wurde von jedem etwas anderes gesagt. Können Sie mir auch erklären warum ich Anspruch auf meinen vollen Lohn habe?


Sternenschnuppe

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Aber krank bekommt man doch kein ALG1, ist ja nicht vermittelbar. Sie war in einer Umschulung, über ALG1 und Bildungsgutschein. Ist erkrankt, bekam nach 6 Wochen dann Krankengeld. Dies läuft bald aus, aber ohne dem Markt zur Verfügung zu stehen bleibt nach meinen Infos nur H4. Daher meine Frage.


Sternenschnuppe

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Ja :-) Weil der Vertrag ja wieder auflebt, und Schwangere nicht schlechter gestellt werden dürfen durch das BV. Gibt es den Arbeitgeber denn noch ? Daher verstand ich das mit dem ALG nicht, wenn da noch ein aktiver Arbeitsbertrag ist.


Janet6684

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Ich kann nur sagen wie es bei mir war. Bin durchgängig seit 2003 bei dem selben Arbeitgeber und habe obwohl ich im Beschäftigungsverhältnis war und bin ALG 1 bekommen. Wie das in dem Fall deiner Freundin ist weiß ich leider nicht. Würde einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen


Janet6684

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Habe trotz Arbeitgeber und Krankschreibung ALG 1 bekommen. Das muss wohl gesetzlich so festgelegt sein. Bei einer bekannten war es auch so


Janet6684

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Den Arbeitgeber gibt es noch. Habe ja Montag wieder angefangen ;-)


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