nach Krankheit gesund und dann betriebl. Beschäftigungsverbot möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nach Krankheit gesund und dann betriebl. Beschäftigungsverbot möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem auf meine letzte Frage angemerkt wurde, dass es zu umfangreich war und Sie es dann weder lesen noch antworten, vorsichtshalber ein weiterer Versuch mit dem wichtigsten Punkt. Nach gut 17 Monaten Krankheit habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen zunächst erstmal 4 Wochen Resturlaub zu nehmen und dann wieder zu arbeiten. Jetzt bin ich zwischenzeitlich schwanger geworden. Aufgrund meines Berufes werde ich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft vom Betrieb Beschäftigungsverbot bekommen. Erhalte ich dann tatsächlich Leistungen oder kann die Krankenkasse sagen wegen der ausgeschöpften Lohnersatzleistungen durch die vorherige lange Krankheit geht das nicht? Gibt es zeitliche Vorgaben wie lang man gesund sein muss vor dem betriebl. Beschäftigungsverbot? Danke

von Elisabe am 05.08.2022, 11:02



Antwort auf: nach Krankheit gesund und dann betriebl. Beschäftigungsverbot möglich?

Hallo, wenn Sie tatsächlich wieder arbeitsfähig sind, geht ein BV mit vollen Bezügen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2022



Antwort auf: nach Krankheit gesund und dann betriebl. Beschäftigungsverbot möglich?

Wie schon auf dem ersten Beitrag geantwortet wurde, stellt sich die Frage, ob sie arbeitsfähig sind. Aus dem ersten Beitrag lese ich es nicht ganz raus, sondern eher, dass es Unsicherheiten gibt und sie planen weiter AU zu bleiben. AU geht BV vor. Somit lassen sie sich weiter krankschreiben. Da das Krankengeld ausläuft sollte die Agentur für Arbeit zahlen, längstens für 1 Jahr. Zwischen AU und AU kann Urlaub gelegt werden. Allerdings wird ihr AG nicht begeistert sein, wenn sie ihm währenddem bzw. am 1. Arbeitstag mitteilen, dass sie weiter AU sind. Es macht den Eindruck, dass sie diese nur unterbrochen haben um "an das Gehalt zu kommen", was mehr ist wie Krankengeld und wie ALG 1. Die Schwangerschaft können sie ihm mitteilen, wann sie es wollen. Es gibt kein Gesetz bzw. Pflicht dazu, wann es gemacht werden muss. Bedenken Sie, dass das Mutterschutzgesetz erst mit Bekanntgabe der Schwangerschaft greift. Auch da hätte es einen Beigeschmack, wenn sie die Schwangerschaft erst am 1. Arbeitstag melden würden um in ein BV zu kommen. (Zum Punkt BV gleich noch mehr.) Der AG plant mit ihnen und er kann selbst errechnen, ob die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Urlaubes bereits bestanden hat oder nicht. Wen sie das nächste Mal etwas möchten wird ihr AG evtl. es nicht genehmigen bzw. es mehr überdenken wie jetzt, weil er Sorge hat, dass sie evtl. wieder nicht wiederkommen. Um ihren AG die besten Möglichkeiten zu geben ihre weitere Auszeit aufzufangen (egal ob AU oder BV) sollten sie ihm die Schwangerschaft mitteilen und darum bitten, es nicht weiterzusagen. Besprechen Sie mit ihm, was er den Kollegen sagen soll, warum sie doch nicht wieder kommen. Das kann z. B. sein, dass sie länger im Urlaub sind oder wieder AU. Teilen Sie ihm auch mit, wann er über die Schwangerschaft sprechen darf. Kommunikation ist hier das Wichtigste. Ein guter AG übt es so aus. Sollte dann was schief gehen, was ich nicht hoffe, weiß nur er davon. Ein guter AG kann mit so etwas umgehen. Der AG hat somit die Möglichkeit die personelle Situation zu planen und evtl.. kann sogar ihre Vertretung, welche jetzt für sie da ist, bleiben. Das wäre für ihr AG vermutlich das Optimalste. Kurzfristig, also im Urlaub oder am 1. Arbeitstag die Schwangerschaft bekannt geben oder die AU einreichen, würde einen personellen Engpass bedeuten und eine freie Stelle, die wieder befristet besetzt werden muss. Das hat Mehrarbeit für alle zur Folge. Warum gehen sie davon aus, dass sie ein BV bekommen? Ihr AG kann ihnen einen mutterschutzkonforme Tätigkeit geben und dann müssen sie arbeiten. Es hat sich in den letzten Jahren viel getan was ein BV angeht, so dass es nie garantiert ist, eines zu bekommen. Wenn der Gynäkologe es ausstellt, dann muss es driftige Gründe dafür geben. In ihrem Fall wird die KK vermutlich genau prüfen, ob es notwendig ist, denn im BV bekämen sie mehr Geld, die KK zahlt das an ihren AG zurück. Zudem hat die KK 17 Monate Krankengeld gezahlt und möchte nicht gerne weiter für sie zahlen, wenn eigentlich eine AU notwendig wäre und die Agentur für Arbeit zahlen müsste. Bedenken Sie, dass ein BV zu jeder Zeit aufgehoben werden kann und sie dann arbeiten müssen. Dann AU zu werden erzeugt den Eindruck, dass sie die ganze Zeit nicht arbeitsfähig gewesen sind. So etwas wird ebenfalls von der Krankenkasse geprüft und wenn sich der Verdacht bestätigt müssen sie das Geld, welches sie während eines BV erhalten, zurück zahlen. Zudem hinterlässt das einen negativen Eindruck bei ihrem AG. Ob er sie deshalb kündigen darf weiß ich nicht. (Stichwort Betrug.) Das Verhältnis kann dadurch gestört werden. Beim BV bekämen sie das Gehalt, was sie bekommen, wenn sie arbeiten würden. BV wird bei der Berechnung des EG mit einberechnet. Somit würde es höher ausfallen. Krankengeld und ALG zählen mit 0 € rein. Trotz, dass es mehr EG gäbe darf das kein Grund sein ins BV zu wollen. In ihrem Fall, so sehe ich es, wäre eine AU angemessen. Auch wenn das Basis-EG damit nur 300 € beträgt. Ich kann verstehen, dass sie versuchen möchten mehr Geld zu bekommen. Evtl. auch gerade im Hinblick auf EG. Allerdings sollten sie dabei fair bleiben und wenn sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind zu arbeiten, dass sich eingestehen und weiter zu Hause bleiben. Lassen Sie sich bzgl. Hilfen beraten, z. B. von profamilia. Da werden ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, welche ihnen in der Schwangerschaft und später mit Kind zustehen.

von Ani123 am 05.08.2022, 11:39



Antwort auf: nach Krankheit gesund und dann betriebl. Beschäftigungsverbot möglich?

Du würdest im BV das bekommen, was du auch ohne bekommen würdest. Dass du vorher krank warst spielt keine Rolle wenn du nun wieder gesund und arbeitsfähig bist. Allerdings solltest du nicht von einem automatischen BV ausgehen - der AG ist verpflichtet zu prüfen, ob er dich umsetzen kann. Und diese Aufgaben/Umsetzung muss nichts mit deinem eigentlichen Tätigkeitsfeld zu tun haben. Hart gesagt, kann er dich auch zum Kaffekochen und Kopieren einteilen. Ebenso wird man eben nicht mehr wegen Corona automatisch ein BV bekommen - das wird auch je nach BL oder "Branche"/Aufgabengebiet ganz unterschiedlich gehandhabt. Daher eben die Gefährdungsbeurteilung. Fairerweise solltest du deinem AG rechtzeitig die Schwangerschaft mitteilen. Immerhin geht er davon aus, dass du wieder gesund und voll einsatzfähig bist, plant also mit dir. Ja, es bleibt rechtlich dir überlassen, wann du Schwangerschaft mitteilst und das kann dann natürlich auch am letzten Urlaubstag sein - aber es hinterlässt sozusagen ein Geschmäckle nach dem Motto "ich hatte eh nicht vor, wieder arbeiten zu gehen".

von cube am 05.08.2022, 13:11



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