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Vielen Dank für den Link, Frau Bader. Ich beziehe mich auf meine Frage vom 10.11.2024, auf die Sie mir heute geantwortet haben. Wenn das Beschäftigungsverbot aufgrund zb fehlender Immunität nicht nur für den Gruppendienst in der Krippe gilt, sondern auch für den Spielkreis, der mit der Übungsleiterpauschale vergütet wird, greift, muss die Übungsleiterpauschale dann so wie mein normales Gehalt weiter gezahlt werden? Mein Arbeitgeber sagt, dass mir das dann nicht mehr zusteht, weil es wie eine selbstständige Arbeit gesehen wird. Vielleicht können Sie noch einmal darauf eingehen, ob mir die Übungsleiterpauschale auch während des BV zusteht. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
Hallo, das kann man allgemein nicht sagen, es hängt vom Vertrag ab. Liebe Grüße NB
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