Mitglied inaktiv
hallo, ich habe von meiner FA ein beschäfigungsverbot erteilt bekommen, da mich mein betriebsleiter ohne wenn und aber noch an den maschinen hat arbeiten lassen und mindestens 5kg kästen tragen lassen. bin jetzt fast ende 19.ssw, das verbot wurde anfang januar ausgesprochen. der betriebsleiter freute sich, meinte, dass es gut für mich, aber auch gut für die firma wäre. nun meine frage: das beschäftigungsverbot ist doch keine krankschreibung oder eine kündigung, laut meiner FÄ muss mein arbeitgeber bis zum mutterschutz voll zahlen, wenn es nicht weniger als 10 beschäftige sind, oder? und was ist mit den zuschlägen? ich bin am 01.10. in der firma neu angefangen, hatte 3 wochen später erfahren, dass ich schwanger bin. hat das einfluss darauf? habe gelesen, dass man mir trotzdem anteilmäßig die zuschläge auszahlen muss! stimmt das? leider gibt es in dieser firma keinen betriebsrat, sonst hätte ich mich an diesen gewendet. ich hoffe, mir kann man helfen, denn bis mai (beginn mutterschutz) ist noch ein bissle hin. vielen dank im voraus...!!
Hallo, Sie bekommen den normalen Durchschnittslohn - egal, wieviele AN der Betrieb hat. Bei Problemen hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich brauche dringend einen Rat,ich bin Zahnarzthelferin und meine Chefin hat ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.Nun habe ich das Problem das meine Chefin nicht pünktlich zahlt.Im November erst nach schriftlicher Erinnerung am 16.11. und die anderen Monate einige Tage später, diesen Monat wieder sehr verspätet.Was kann ich jetzt unternehmen? Und bis wann muß meine Chefin dann das Mutterschaftsgeld überweisen?
Ähnliche Fragen
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes