Geschrieben von Zarina am 02.01.2015, 21:53 Uhr |
Kann man Luna ohne Zweitnamen vergeben?
Ist das auf dem Standesamt möglich oder möchten die dazu einen Zweitnamen? Gibt es da ein Gesetz?
Re: Kann man Luna ohne Zweitnamen vergeben?
Antwort von opheliaaa am 02.01.2015, 22:56 Uhr
Klar warum nicht?! Luna ist ja nicht sooo außergewöhnlich sondern ein relativ geläufiger Name. Außerdem ist der Name eindeutig weiblich.
Ich kenne eine kleine Luna und die hat auch keinen Zweitnamen.
Wenn du ganz sicher sein willst, dann befrag dich doch am zuständigen Standesamt :)
Re: Kann man Luna ohne Zweitnamen vergeben?
Antwort von Mäxie452 am 02.01.2015, 23:27 Uhr
Hallo
Natürlich kannst du Luna ohne Zweitnamen vergeben. Was sollte denn dagegen sprechen? Beim Standesamt brauchst du da nicht extra anrufen:)
Selbst bei Unisex Namen (z.B. Kim, Luca, Kaya, Robin...) benötigt man nicht zwingend einen Zweitnamen.
Liebe Grüße
Mäxie
Re: Kann man Luna ohne Zweitnamen vergeben?
Antwort von Kittie81 am 03.01.2015, 9:05 Uhr
Ich wüsste auch nicht, warum der Name nicht alleine gehen sollte...
Re: Kann man Luna ohne Zweitnamen vergeben?
Antwort von Zarina am 03.01.2015, 9:55 Uhr
Ich dachte auch, dass es ohne geht. Aber neulich meinte eine Bekannte, dass ihre Bekannten ihrem Kind einen Zweitnamen geben mussten. Kann das so unterschiedlich von den Standesämtern sein? Sie meinte, das wäre eine neue Regelung in Deutschland. Das glaube ich auch nicht. Dann wäre es nämlich überall so.
Re: Kann man Luna ohne Zweitnamen vergeben?
Antwort von Isa2012 am 03.01.2015, 16:24 Uhr
Ich kenne einige Luna's von meiner Arbeit (Kinderarzt).Die jüngste ist ca 3 Monate und hat keinen Zweitnamen.
Wenn du dir 100% sicher sein möchtest dann Rufe beim
Standesamt an,aber wie gesagt kenne einige die keinen Zweitnamen haben.
Re: Kann man Luna ohne Zweitnamen vergeben?
Antwort von JaMe am 04.01.2015, 11:25 Uhr
Ja, es geht ohne. Deine Bekannte ist schlichtweg falsch informiert worden. Das bei Unisex Namen oftmals Zweitnamen gefordert werden, liegt an einer Verwaltungsvorschrift für Standesbeamte. Diese Vorschrift hat aber keinerlei Gesetzescharakter, was viele Standesbeamte gerne mal ignorieren oder selber gar nicht wissen. Tatsache ist, dass in einer Geburtsurkunde Name und Geschlecht vermerkt sein muss. Das Geschlecht muss aber NICHT durch den Namen ersichtlich sein.
lg JaMe
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