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Geschrieben von teufelchen-1977 am 28.02.2011, 11:08 Uhr

unterhaltsfrage ab 18

Hallo mein mann hat eien tochter aus erster bezeihung sie wierd nächstes Jahr 18. Er bezahlt jeden monat 345,- euro unterhalt. Seien ex hat noch ein kind und ist verheitratet arbeitet wieder voll und verdient wesentlich mehr als mein mann. Wir haben noch 2 kinder. Nun die Frage wie sieht das mit dem unterhalt aus wen die grosse 18 ist muss er dann immer noch allein utnerhalt zahlen oder ist die mutter mit drann. das mädel macht abitur und will studierren . Jugendamt meinte dann sind beide unterhaltverpflichtet und er kann es mit seiner tochter kären. was er scho angesprochen hat ihr dann 200 im Monat zu gegeben, was denkt ihr kann ihre mutter da uns ans was haben. wenn wir das o mit der tochter klären?
Lg MOne

 
8 Antworten:

Re: unterhaltsfrage ab 18

Antwort von desireekk am 02.03.2011, 9:42 Uhr

Hallo,

ab dem 18. LJ MUSS er den Unterhalt mit der Tochter direkt klären und auch auf deren Konto (nicht mehr der Mutter) überweisen.
Es sei denn, die Tochter erklärt schriftlich etwas anderes (nach ihrem 18. Geburtstag).

Grundsätzlich besteht bei Kindern über 18 J. Barunterhaltspflicht beider Elternteile.
Solange das Kind aber noch in der Schulausbildung/Studium zuhause bei einem Elternteil wohnt, kann der Unterhalt auch in Unterbringung und Essen gewährt werden.

Wenn sie Zuhause auszieht zum Studium, gibt es einen Unterhaltsbedarf von gut 600 EUR (soweit ich mich erinnern kann), der dann nach Einkommen auf die Eltern aufgeteilt wird.

Wenn die Tochter auf Unterhalt teilweise verzichtet weil sie das so möchte, kann sie das tun, solange der Mutter dadurch nicht mehr Unterhalt zugemutet wird. Da kann die Mutter gar nichts machen.

Aber warum sollte das Kind darauf verzichten?
Warum sollte diese Tochter weniger Unterhalt bekommen als Eure Kinder später in dem Alter?

Die Seite
www.mein-recht.de ist sehr informativ.
Hier insbesondere:
http://www.scheidung-online.de/ku-vjkind.htm

Viele Grüße

Désirée

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Re: unterhaltsfrage ab 18

Antwort von sunny0607 am 02.03.2011, 13:27 Uhr

Als erstes wird die Höhe des Gesamtunterhalts ermittelt. Dazu werden die Gehälter beider Elternteile addiert und durch zwei geteilt. Dann guckt man in die Düsseldorfer Tabelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf

Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 3.200 € ( Mutter 3.500,- Vater 2.900,-) sind insgesamt 625,- € zu leisten. Hierzu gehört auch das Kindergeld. Bezieht die Mutter das Kindergeld, hat sie dieses an die Tochter zu leisten. Daher bleiben 625,-€ ./. 184,- € = 441,- €

Die 441,. € sind im Verhältnis zum Einkommen zu zahlen: 55% Mutter = 241,- € , 45% Vater = 200,- €.

Alles klar?

LG Sunny, die das jetzt schon drei Mal durch hat

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Re: unterhaltsfrage ab 18

Antwort von perelin18 am 02.03.2011, 15:34 Uhr

Wie das mit der anderen Frau ist, kann ich Dir nicht sagen. Daß leibliche Eltern aber auf jeden Fall während der gesamten (ersten) beruflichen Ausbildung der Kinder Unterhalt zahlen müssen, wurde ja schon gesagt.

Ich weiß ja nicht, wie Deine Tochter ist + welche Beziehung zwischen ihr und dem Vater besteht, aber ICH war heilfroh, daß meine Mutter mir die Vollmacht zum Unterschreiben unter die Nase gehalten hatte - bei uns gab es ewige Streitigkeiten wg des Unterhaltes, und ich hätte mein Recht wahscheinlich nicht so durchgeboxt, wie sie es in meinem Namen getan hat. Das hat mir auf jeden Fall einiges erspart.

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Re: unterhaltsfrage ab 18

Antwort von granphi am 08.03.2011, 18:42 Uhr

also mein sohn hat sich ab seinem 18. geb auch nie allein drum gekümmert wie viel unterhalt ihm ab da zusteht... der vater hat dann bis zum studienbeginn an mich weiter gezahlt. ihm war es egal. heute wohnt sohn bei ihm und er zahlt ihm immer noch und regelmäßig das geld.

normalerweise ist es so, dass 18jährige/r selbst zu mama und papa gehen müssen um sich lohnzettel von beiden zu besorgen. damit geht der jugendliche zum jugendamt und lässt prüfen, wer in welcher höhe zahlen kann und muss.

keiner der beiden elternteile sollte dabei je erfahren, was der andere verdient, nur das kind selbst hat anspruch darauf.

aber welcher jugendliche, der nicht gerade dringend selbst geld braucht wegen hobbies oder alk/parties/kippen wird sich selbst um seinen unterhalt mit 18 kümmern wollen?

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Re: unterhaltsfrage ab 18

Antwort von mf4 am 12.03.2011, 11:06 Uhr

Meine beiden Großen sind längst über 20... wenn ich mich nicht irre wurde ab 18 geprüft, wieviel sie haben (Ausbuíldung), wieviel ich habe und wieviel der Vater noch zahlen müßte. Ihr Einkommen ist dann auch relevant. Mit dem Kind ausmachen wird wenig Sinn haben... wenn es kein Einkommen hat, noch zu hause lebt... muß die Mutter es ja unterhalten (Miete, Essen usw.)

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Kindergeld ans Kind... ???

Antwort von mf4 am 12.03.2011, 11:09 Uhr

Das stimmt so nicht... erst wenn das Kind auszieht, die Mutter es nicht mehr unterhält (MIete, Essen usw.) dann hat das Kind eigenen Anspruch darauf.
Das sagte mir so die Kindergeldkasse.
Ich bekomme KG für 2 Kleine und könnte das KG des Großen (in Ausbildung, noch zu hause) gar nicht an sein Konto überweisen lassen... absplitten... erst, wenn er nicht mehr bei mir wohnt.

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Re: unterhaltsfrage ab 18

Antwort von Nicole-Mami am 13.03.2011, 17:08 Uhr

Die Berechnung wurde Dir ja schon gesagt (Unterhaltsbedarf minus Kindergeld, Rest-Unterhalt aufgeteilt auf Mutter / Vater nach Verhältnis Gehälter). Um den Unterhalt ab 18 noch einmal kostenlos vom Jugendamt berechnen zu lassen, kann die Mutter vor dem 18. Geburtstag noch einmal hingehen und die Unterhaltsberechnung ab 18 verlangen - die müssen das dann machen.

Funktioniert aber nur bei Beantragung VOR dem 18. Geburtstag und auch nur, wenn die MUTTER das beantragt...

Viele Grüße

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Re: unterhaltsfrage ab 18

Antwort von KnuddelMami25 am 27.04.2011, 12:53 Uhr

Da braucht ihr eigentlich am wenigsten Angst haben. Wenn die Große 18 wird, ihr Abi macht und Studieren mag, MÜSSEN beide Eltern für Sie aufkommen, wenn die Mutter sogar mehr verdient als dein Mann, muss sie auch den größeren Teil des Unterhaltes bezahlen. Wenn man so keine einigung findet, muss das übers jugendamt gehen und die verlangen widerrum von beiden elternteile Lohnabrechnungen urlaubs und weihnachtsgeld und davon wird das dann ausgerechnet, wer was zu bezahlen hat.

Lg

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