Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Melli130 am 28.08.2012, 13:12 Uhr

Werbungskosten, bzw. geldwer. Vort. vom KiGa-Beitrag absetzen in NRW?

Hallo,

wir hatten gestern abend in einer Frauenrunde das Thema Kindergartenbeiträge (ich ärgere mich sehr über die regionalen Unterschiede)
Dort fiel die Meinung, die Werbungskosten, sowie Firmenwagenversteuerung würden nicht zum Kita-Beitrag gerechnet.
Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, werde morgen die gute Dame vom Amt aber mal anrufen.
Hat das schonmal jemand von euch gehört?

 
4 Antworten:

Re: Werbungskosten, bzw. geldwer. Vort. vom KiGa-Beitrag absetzen in NRW?

Antwort von laranina am 28.08.2012, 13:27 Uhr

Ich denke die gehen vom Jahresbruttogehalt aus. Da gibt es doch diese Staffelungen...bis 30.000 Euro zahlt man Betrag x...usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Werbungskosten, bzw. geldwer. Vort. vom KiGa-Beitrag absetzen in NRW?

Antwort von Melli130 am 28.08.2012, 13:35 Uhr

ja stimmt, so war es bei mir auch. Aber angeblich konnte eine Freundin einer Freundin (ja, ich weiß, das sind immer so vage Erzählungen ;-) ) die Werbungskosten angeben und das wurde vom JB abgezogen. Mit dem Firmenwagen bin ich mir nicht sicher. Mal schauen, was die morgen am Amt sagen :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Werbungskosten, bzw. geldwer. Vort. vom KiGa-Beitrag absetzen in NRW?

Antwort von rabbit80 am 28.08.2012, 13:58 Uhr

Ja klar, Werbungskosten werden vom Jahresgehalt abgezogen, was zur Berechnung des Beitrages berücksichtigt wird. Das läuft aber automatisch seitens des Amtes und muss nicht extra angegeben werden.
Mein Elterngeld ist es ja nicht anders, da werden auch Werbungskosten abgezogen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Werbungskosten, bzw. geldwer. Vort. vom KiGa-Beitrag absetzen in NRW?

Antwort von bummi-mama am 29.08.2012, 22:44 Uhr

Pauschal werden die Werbungskosten tatsächlich automatisch vom Finanzamt angesetzt, ABER wenn man höhere Werbungskosten geltend machen kann, muss man dies selbst tun und angeben. Bsp: Selbständig im Außendienst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.