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Geschrieben von Micimaus am 07.10.2009, 16:51 Uhr

pflichten des kindergartens

nach dem debakel und den streiterein wegen dem aushang mit den läusen will ich mal das thema im elternbeirat besprechen. im nachhinein hängt selten was aus und ich bin nicht sicher, ob das generell in unserem kiga ein bissel lasch gehandhabt wird.
ich möchte da allerdings auch fakten hinlegen...gibt es gesetze oder vorschriften zum beispiel seitens des gesundheitsamtes?
hat jemand einen link oder ähnliches für mich??

mici

 
6 Antworten:

Re: pflichten des kindergartens

Antwort von ansaluli am 07.10.2009, 18:46 Uhr

Hallo mici!

Ruf' doch mal bei eurem Gesundheitsamt an und frag' nach, ich kann mir denken, dass das nicht einheitlich geregelt ist,aber vielleicht bekommst du dort Empfehlungen (evtl. auch schriftlich?), die du im Elternbeirat vorlegen kannst. Soweit ich weiß, sind Läuse keine meldepflichtige Krankheit, aber das heißt ja noch lange nicht, dass man keinen Aushang machen sollte.

Gerade um eine Ausbreitung zu verhindern wäre es sinnvoll, jede ansteckende Krankheit zu erwähnen. Damit erzeugt man ja keine Panik, sondern sorgt eher dafür, dass die Eltern schneller mal hinsehen. Im Kindergarten meines Sohnes werden Eltern immer am Eingang informiert, wenn in einer der Gruppen eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist und wie viele Fälle es davon gibt.

LG,
Anja

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Re: pflichten des kindergartens

Antwort von Nase am 07.10.2009, 19:41 Uhr

Natürlich gibt es das.. Die Meldepflichtigen Krankheiten müssen ausgehängt werden.. Da gehören die Läuse aber nimmer dazu...
Also soweit ich weiß, müssen Röteln, Scharlach, Windpocken, und so weiter ausgehängt werden..
Läuse müssen nicht mehr ausgehängt werden.. nur wenn es mehr als x Fälle sind, soweit ich weiß.

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Re: pflichten des kindergartens

Antwort von Fru am 07.10.2009, 19:50 Uhr

Also ich glaub Pflicht ist es bei Läusen nicht, aber es ist doch sinnvoll, ich glaub es gäbe auch ohne irgendwas was Du vorlegst, keinen plausieblen Grund, warum es nicht gemacht werden sollte.
Bei uns im Kiga war es wohl letztes Jahr so, das so viele Kinder ne Bindehautentzündung hatten, das der Kiga für ne Woche zumachen mußte.
Alina hat jetzt gerade Bindehautentzündung und sofort wurde ein Aushang gemacht.
Ist doch auch kein Aufwand...

LG
fru

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wir hängen bei uns alle.....

Antwort von biggi71 am 07.10.2009, 20:49 Uhr

kinderkrankheiten plus ansteckende krankheiten aus.
zusätzlich auch läuse.
bei unserer tochter hängt auch alles aus (eigentlich vergeht dort keine woche, wo mal nichts steht!!)
lg
biggi

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Re: pflichten des kindergartens

Antwort von seevetaler am 07.10.2009, 20:49 Uhr

Bei uns ist es so geregelt, das beim 1. Läusebefall das Kind nach der ersten Behandlung wieder in den KiGa gehen darf. Sollte das Kind dann aber gleich wieder Läuse haben, benötigt es ein Attest vom Arzt das es Läusefrei ist. Genauso ist es auch in der Schule.

Wir haben bei uns im KiGa so eine Art Kalender mit den verschiedenen Krankheiten wie Magen-Darm, Windpocken, Masern, Röteln, Scharlach und eben auch Läuse. Wenn eines davon zutrifft, dann wir ist entsprechendes Schild davon markiert.

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Re: pflichten des kindergartens

Antwort von JuDoMaJa am 07.10.2009, 21:37 Uhr

Hallo,

schau mal hier ob dir das weiter hilft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflichtige_Krankheit

LG judomaja

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