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Geschrieben von may.kay am 15.05.2008, 14:14 Uhr

KIGA / Landeserziehungsgeld - ich kapier das nicht...wer kann helfen?

hallo ihr lieben,

habe heute meinen leon (9,5 monate) im KIGA angemeldet. ab september geht er hin. die leiterin sagte im gespräch was von Landeserziehungsgeld und gab auch ein paar infos preis, aber kapiert hab ichs net....

ich bekomme hartz4 und will ab september erstmal mit nem 400 euro-job starten, um zu schauen, wie alles klappt, bin ja alleinerziehend.

nun hab ich freund google gefragt, der sagt mir folgendes:
(was bedeutet das dann für mich?)

*+++++++++++++++
Thüringer Erziehungsgeld

Grundsätzlich gilt: Das Thüringer Erziehungsgeld nach dem neuen Familienfördergesetz wird das Landeserziehungsgeld zum 1. Juli 2006 ablösen.
Es wird dann kein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld mehr geben.

Das neue Thüringer Erziehungsgeld richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern danach, ob Eltern ihr Kind im Alter von 2-3 Jahren in die Kita oder zu einer Tagesmutter geben oder ob nicht.

Wenn sie das tun, müssen sie 150 Euro des Erziehungsgeldes an die Kommune abtreten und zusätzlich die Kita-Gebühren bezahlen (falls sie nicht von diesen befreit sind).

Hier ein paar Beispielrechnungen für
Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren:

Eltern mit geringem Einkommen:

Inanspruchnahme eines Ganztags-Kita-Platzes

Bis jetzt:
Bezug des einkommensabhängigen Landeserziehungsgeldes (das es für ein halbes Jahr gibt, im Alter von 2,5 bis 3 Jahren gibt es kein Geld mehr):

max. 307 Euro im Monat im Alter von 2 – 2,5 Jahren + 1.842 €
kein Landeserziehungsgeld im Alter von 2,5 – 3 Jahren 0 €
Kita-Gebühren – ca. 70 Euro / Monat – bei 12 Monaten - 840 €
Finanzieller Gewinn für die Eltern des 2-3-jährigen Kindes + 1.000 €

Ab 1.7.2006:
kein Landeserziehungsgeld 0 €
kein Thüringer Erziehungsgeld für das erste Kind
das Thüringer Erziehungsgeld muss an die Kommune
abgetreten werden, die Eltern behalten also beim
ersten Kind nichts davon übrig 0 €
Kita-Gebühren für ein Jahr, z.B. 70 Euro im Monat (diese
fallen an, obwohl die 150 € an die Kommune gegeben werden
müssen) - 840 €
Finanzieller Aufwand für die Eltern des 2-3-jährigen Kindes - 840 €

Wenn die Eltern also nicht mehr den Gewinn aus dem Landeserziehungsgeld haben, aber trotzdem die Kita-Gebühren bezahlen müssen, bedeutet das:

keine 1.000 € - 1.000 €
Kita-Gebühren (z.B.) - 840 €
Verlust: im Jahr für Eltern mit geringem Einkommen. - 1.840 €


Inanspruchnahme eines Halbtags-Kita-Platzes

Kein Landeserziehungsgeld 0 €
Thüringer Erziehungsgeld - 75 Euro im Monat + 900 €
Kita-Gebühren für ein Jahr, z.B. 70 Euro im Monat - 840 €
Zusätzliche Förderung in diesem Jahr + 60 €

keine 1.000 € - 1.000 €
Landeserziehunggeld - Kita-Gebühren (z.B.) - 60 €
Verlust: im Jahr für Eltern mit geringem Einkommen. - 940 €


Für Eltern mit höherem Einkommen:

Wenn sie ihr Kind in die Kita geben:

Dann ändert sich nichts. Sie haben vorher kein Landeserziehungsgeld bekommen und mussten die Kita-Gebühren bezahlen. Und sie bekommen auch jetzt kein Geld und müssen die Gebühren bezahlen.


Wenn sie ihr Kind nicht in die Kita geben:

Für sie ist das Thüringer Erziehungsgeld ein Gewinn. Sie bekommen zusätzlich 150 Euro im Monat, die sie zuvor nicht bekommen haben.

Thüringer Erziehungsgeld + 1.800 €
keine Kita-Gebühren 0 €

Gewinn: + 1.800 €

Die ganze Umstellung ist also eine Subvention von Eltern mit ausreichendem Einkommen, die gemäß des Wunsches der Landesregierung ihre Kinder erst mit drei Jahren in die Kita geben.

Nicht einbezogen in diese Rechnung ist, dass nach Einführung dieses Gesetzes die Kita-Gebühren vermutlich auf Dauer ansteigen werden.

 
1 Antwort:

hat sich erledigt!!! ;-)

Antwort von may.kay am 15.05.2008, 14:44 Uhr

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