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Geschrieben von Bine88 am 13.12.2008, 19:54 Uhr

Fragen wegen Renovierung

Hallo zusammen ich will ende Februar umziehen aber muss ich da denn auch die Decke streichen? Die Hausverwalterin war vorgestern hier, ich war aber nicht da weil ich stress mit meinem freund hatte.
Nun meinte er zu mir ich muss alles streichen auch die decken weil da die tapete an einer kleinen ecke runter kommt aber nur an ganz kleinen stellen das hat sich mit bissel kleber auch getan.
Hab die Wohnung auch Farbig übernommen muss ich da jetzt Küche (Raufaser in hellgrün gestrichen und Bad in hellgelb gestichen) weiß streichen oder kann ich das so lassen?
Muss ich eigentlich Raufaser nehmen oder kanns auch ne andere Tapete sein, denn sonst streich ich einfach nur drüber und fertig???

Danke schonmal

 
7 Antworten:

Re: Fragen wegen Renovierung

Antwort von Samsine am 13.12.2008, 20:36 Uhr

Huhu!

Guck mal, was bei Euch im Mietvertrag steht! Da Ihr die Wohnung ja scheinbar "unrenoviert" (also mit der Farbe des Vormieters an der Wand) übernommen habt, gehe ich mal davon aus, dass im Mietvertrag auch "Renovierung bei Einzug" steht. Dann braucht Ihr nicht steichen; es sei denn, Ihr habe da gehaust wie die Irren.
Oder hat der Vermieter vorher farbig streichen lassen?

LG

Sabine

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Re: Fragen wegen Renovierung

Antwort von Bine88 am 13.12.2008, 21:40 Uhr

hab schonmal in mietvertrag rein geschaut aber nicht schlau draus geworden, da steht ja eben renovieren alle 2-3 jahre. Die tussi von der GWC meinte wohl zu meinem freund wenn ich das nicht alles ordentlich mache dann komm ich ausn vertrag nicht raus.
naja der mieter vor mir hatte ne katze und da waren deutliche spuren davon im flur zu sehen und ich hab halt auch 2 katzen die haben im flur die tapete abgeruppt das ich die neu mache ist mir klar aber ich sehe eigentlich nicht ein das ich bad und küche renovieren soll weil die sind top

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Re: Fragen wegen Renovierung

Antwort von sechsfachmama am 14.12.2008, 1:12 Uhr

guckst du:

http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_muessen_beim_Auszug_nicht_renovieren.html

und gib mal bei google ein: renovierung bei auszug

ich hatte mal vor längerer zeit viele rechtsurteile dazu gesammelt, betraf eine befreundete familie.

soweit ich weiß, musst du nur kleine schönheitsrep. machen - sonst NICHTS!
nicht streichen, gar nix.

alles sache des vermieters.

es sei denn, du hast ne wand schwarz oder in sonstig knalliger farbe gestrichen und dem nachmieter gefällt das nicht (falls vorhanden)

mach dich schlau, die vermieter wollen viel mehr von den mietern haben als rechtens ist!

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Nein musst du nicht

Antwort von saskia8580 am 14.12.2008, 1:22 Uhr

Seit einigen Jahren ist der Mieter beim Auszug nicht mehr verpflichtet, in der Wohnung Schönheitsreparaturen auszuführen. Schäden (wie z.B. die zerkratzte Tapete) müssen natürlich behoben werden, aber du musst nicht streichen oder gar neu tapezieren, EGAL was in deinem Mietvertrag steht!
Schau mal hier: http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Mietrecht/index.html
Habe ich das richtig verstanden, dass dein Freund die Wohnung behält? Weil du schreibst "sonst kommst du aus dem vertrag nicht raus".... Da die Vermieterin bzw die Gesellschaft kein Recht auf Ausführung von Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses hat hat sie auch kein Recht darauf, wenn sie EINEN von euch aus dem Mietverhältnis entlässt.
Ein Problem könnte es für dich allerdings werden, wenn die Gesellschaft deinen Freund allein nicht als "mietfähig" (ist das nicht ein grausames Wort?) akzeptiert (z.B. wenn er arbeitslos wäre und die Wonung allein nicht finanzieren könnte, etc). Dann müssten die der Entlassung aus dem Mietverhältnis nicht zustimmen und ihr müsstet gemeinsam die Wohnung kündigen. Sollte dein Freund sich weigern müsstest du tatsächlich klagen... siehe auch hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm
Viel Erfolg, wenn du noch Fragen hast melde dich einfach per PN!
Liebe Grüße
Saskia

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@ saskia8580

Antwort von Bine88 am 14.12.2008, 10:54 Uhr

nein mein Freund zieht mit mir um, er steht hier auch gar nicht im Mietvertrag drinn bloß ich war nicht da als die blöde kuh kam.

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Re: Fragen wegen Renovierung

Antwort von speedy am 14.12.2008, 12:37 Uhr

Hi,
eine generelle Klausel "streichen der Wände und Decken nach x Jahren" ist seit einiger Zeit unwirksam. so viel zur guten Seite.

Allerdings ist davon nicht die Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen weg, d.h. es kann zwar nicht vom Mieter verlangt werden, eine Wand, die optisch ok ist, nach 3 Jahren oder eben bei Auszug neu zu streichen (warum auch?), aber eine Beteiligung des Mieters anteilig nach der Wohndauer ist in den meisten Fällen zulässig. Da wird dann angenommen, dass z.B. eine Küche alle 5-7 Jahre neu gestrichen werden muss. Das kostet vom Handwerker x Eur. Du hast z.B. 2 Jahre dort gewohnt, also beträgt dein Anteil an der Schönheitsreparatur 2/5- 2/7. Die von dir zu tragende Summe kann jedoch lt. MietV auf eine jährliche Summe begrenzt sein -> nachlesen. Aus diesem Grund streichen viele freiwillig bei Auszug die Wohnung (und lassen sich den renovierten Zustand auf dem Übergabe-Protokoll bestätigen) - oft immer noch billiger als eine Beteiligung an der Handwerker-Rechnung.

Zum Thema Farbe: Farbige Wände können durchaus eine Beschädigung (im rechtlichen Sinn) der Wände darstellen (z.B. bei Lackfarben, grellen Farben, unüblichen Farben...) - wenn es aber vor Einzug schon so war und nichts dazu vereinbart wurde im MietV, dann kann es euch egal sein (ihr müsstet es aber nachweisen können, z.b. durch Fotos vom Einzug). Zart abgetönte Farben wird aber kein Vermieter bemängeln können.

Die Art der Tapete könnt ihr selbst wählen - oder einfach nur die alte überstreichen - so lange, wie die Optik ok ist, kann niemand etwas sagen.

Gruß, Speedy

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Re: @ saskia8580

Antwort von saskia8580 am 14.12.2008, 21:52 Uhr

Asoooooo :-) Hatte das aufgefasst als wäre da eine rennung dahinterm bitte entschuldige das Missverständnis.
Jedenfalls brauchst du die Wonung erst recht nicht neu oder neutral streichen wenn du sie selbst mit den farbigen Wänden des Vormieters übernommen hast. Das wäre ja noch schöner wenn du dafür zuständig wärst...... Früher war das ja so und wir (ich hab bei ner großen Wohnungsgesellschaft gearbeitet) haben uns sehr geärgert als das gesetz geändert wurde weil das natürlich immense Kosten für den Vermieter bedeuten KANN, andererseits haben wir aber im Nachhinein sogar die Erfahrung gemacht, dass sich Wohnungen mit fertigem Bodenbelag oder auch farbigen Wänden besser vermieten lassen als nackte, weiße Wohnungen, weil die Neumieter sich einfach sofort wohler drin fühlen bei der besichtigung. Also soll sich die Dame von der Gesellschaft mal nicht so anstellen ;-)
Liebe Grüße
Saskia

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