Geschrieben von dana2228 am 17.12.2016, 22:14 Uhr |
Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Wenn ich zB. am 6.1 Urlaub habe und am 5.1 noch für Nachtdienst drinstehe (der bis um 7Uhr am 6.1 gegt), kann das doch nicht richtig sein. Oder?
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von mf4 am 17.12.2016, 22:15 Uhr
Die Schicht gehört aber zum Arbeitstag 5.1.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von dana2228 am 17.12.2016, 22:20 Uhr
Jep! Und trotzdem arbeitet man dann 7 Stunde an seinem Urlaubstag. Und kann zum Beispiel keinen Flug um 7Uhr morgrnds nehmen.
Geschweige den man muss länger bleiben.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von salzstange am 17.12.2016, 22:22 Uhr
das gehört noch zum Arbeitstag, du musst doch deine Stunden pro Nacht arbeiten
kannst ja nicht nur bis 24 Uhr arbeiten.
Tagesschicht Nachtschicht , egal du hast dann einfach ab dem 6.1 .17 Urlaub
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von dee1972 am 17.12.2016, 22:25 Uhr
Komischer Gedankengang. Wenn du weißt, dass das deine Nachtschichtwoche ist und du um 7 Uhr fliegen willst, dann musst du halt auch schon einen Tag früher frei nehmen oder deinen Dienst tauschen.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von dana2228 am 17.12.2016, 22:26 Uhr
Ist das rechtrechtens so?
Urlaub sieht für mich anders aus.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von mausebär2011 am 17.12.2016, 22:28 Uhr
Ich arbeite Nachts bis ca. 02Uhr.
Ich habe zb. für den 20.01 einen Tag Urlaub beantragt.
Vom 19.01 muss ich aber trotzdem normal in den 20.01 reinarbeiten.
Ich muss dann lediglich nicht abends am 20.01 zur Arbeit. Aber reinarbeiten tue ich in den Urlaubstag.
Wenn man Schicht bis morgens um 07Uhr hat finde ich lohnt sich der Urlaubstag nur bedingt. Ich würde den 05.01 dann in dem Fall vielleicht auch als Urlaubstag dazu nehmen wenn es dir möglich ist.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von mf4 am 17.12.2016, 22:29 Uhr
Wie denn? Nachtschicht 22 Uhr beginnen und um Mitternacht gehen?
Ich nehme an, man weiß wann man welche Schicht hat und Urlaubsreisen kommen auch nicht spontan... dann 1 Tag früher Urlaub nehmen, 1 Tag später fliegen... what ever.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von Steffi528 am 17.12.2016, 22:34 Uhr
Frag doch mal bei der Gewerkschaft nach.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von wesermami am 17.12.2016, 22:37 Uhr
Ja, das ist rechtens.
Aber das weiss man doch eigentlich wenn man Nachtdienst macht
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von mf4 am 17.12.2016, 22:38 Uhr
Arbeiten Sie in den ersten „Urlaubstag“ hinein, handelt es sich nicht um einen Urlaubstag. Sie können also von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen diesen Tag (nochmals) gewährt.
Fazit: Der Tag Urlaub gilt nicht, bleibt also als Anspruch stehen... aber den Flug 1h später bekommt man trotzdem nicht.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von dee1972 am 17.12.2016, 22:38 Uhr
Die Nachfrage kann man sich wohl sparen. Meiner Partner arbeitet seit 26 Jahren Schicht, der käme gar nicht auf die Idee, so zu planen...
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von leaelk am 17.12.2016, 22:39 Uhr
Natürlich ist das rechtens.
Die Nachtschicht geht zwar bis zum frühen Morgen des nächsten Tages, zählt aber als Arbeitstag zu dem Tag, an dem sie begonnen wurde.
Das ist Rechtens
Antwort von Christine70 am 17.12.2016, 23:15 Uhr
Wenn mein Mann Nachtschicht hat, arbeitet er auch bis Samstag früh um 6 Uhr. Dafür fängt er Montag erst Abends um 22 Uhr an.
Bei Urlaub das Selbe. Wenn du am 6.1. Urlaub hast, dann beginnt der mit Ende der Schicht.
Der Fehler liegt bei dir.
Re: Das ist Rechtens
Antwort von rabe71 am 17.12.2016, 23:18 Uhr
Hallo,
also mich wundert es auch... Schau mal bei schichtplanfibel.de da steht sowas vielleicht?
Re: Das ist Rechtens
Antwort von rabe71 am 17.12.2016, 23:18 Uhr
Hallo,
also mich wundert es auch... Schau mal bei schichtplanfibel.de da steht sowas vielleicht?
Re: Das ist Rechtens
Antwort von Christine70 am 17.12.2016, 23:21 Uhr
Oder im Arbeitsvertrag
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von Danyshope am 18.12.2016, 0:30 Uhr
Da kämme wohl niemand drauf der schon länger im Arbeitsleben steckt.
War bei uns früher auch so, richtig übel zudem da wir (normalerweise) nur 5 Tage Woche hatten. Wenn aber die Produktion lief, dann mussten wir auch in der Küche ran - und dann hieß es halt am Sonntag Nacht die Schicht bis Monat morgen übernehmen. Völlig egal ob man ab Montag Urlaub hat. Außer man hat nette Kollegen mit denen man dann eben tauschen konnte.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von Jenn am 18.12.2016, 7:44 Uhr
Hallo,
Teilweise weiß man nicht wie man arbeitet, hier gibt es den Dienstplan erst am 15. Für den nächsten Monat. Und da sind dann alle Schichten drin auch teilweise mit anderen Anfangszeiten. Habe in einer Woche schon zu 4 unterschiedlichen Zeiten morgens angefangen. 6, 6.15, 6.30 oder um 7.
Aber zur Frage zurück das habe ich gefunden:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/nachtdienst-vor-urlaubstag-ist-das-erlaubt/
LG Jenn
PS bei uns im Dienstplan hat man den Ausschlaftag und dann Urlaub.
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von mf4 am 18.12.2016, 7:59 Uhr
Das mag sein aber ich weiß, dass ich Schichtarbeiter bin, muss also alles einplanen von Frühschicht bis Nachtschicht und dann kann ich keine Flugreise 7Uhr morgens am 1.Urlaubstag buchen.
Die letzte Schicht ragt in den Urlaub, dieser Tag 1 wird also nicht als Urlaub bewertet. Was nutzt ihm aber nun diese Info? Er hat noch 1 Tag Urlaub gut aber den Flug kann er trotzdem nicht schaffen.
Also bei uns geht man dann um 24 Uhr!
Antwort von Chantie am 18.12.2016, 8:23 Uhr
Ich habe 14 Jahre Schichtdienst gearbeitet, da kam es auch mal vor das ich "in den Urlaub rein" gearbeitet habe, wie übrigens viele meiner Kollegen.
Lag eben an mangelndem Personal, Krankheit ect.
Nachts um 12 durfte man dann nach Hause, Dienstbeginn war um 19 Uhr.
Somit hat man wenigstens die halbe Nacht gearbeitet.
Re: Also bei uns geht man dann um 24 Uhr!
Antwort von dee1972 am 18.12.2016, 12:24 Uhr
Und euch wurde ein voller Tag gezahlt? Das kann ich nicht glauben. So dumm ist doch kein AG.
Re: Also bei uns geht man dann um 24 Uhr!
Antwort von wesermami am 18.12.2016, 12:38 Uhr
Ich ehrlich gesagt auch nicht
Zu meinem Beitrag weiter unten:
Antwort von Chantie am 18.12.2016, 15:31 Uhr
Ich werde für 42std./Woche bezahlt, wenn ich um 24 Uhr nach Hause gehe werden mir nur 6 Stunden angerechnet.
Also zählt da mein Arbeitgeber nichts dazu!
Re: Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?
Antwort von MeineGüte am 19.12.2016, 8:15 Uhr
Sowas könne sich nur Leute ausgedacht haben, die nie selber Schicht gearbeitet haben...
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