Geschrieben von kattta am 22.02.2016, 9:10 Uhr |
wer kennt sich aus
frage: wir sind selbstständige, nicht mehr ganz jung, wollen dennoch ein kleines haus kaufen. ich verfüge über etwas Eigenkapital. meine mann nicht, aber, da sein Vater vor einer weile gestorben ist," gehört" ihm ein teil des Elternhauses, indem seine mutter lebt. das soll auf jedenfalls auch so bleiben. die frage ist, ob dieser Anteil dennoch in irgendeiner form als Sicherheit dient. wir haben etwas sorge das Thema anzufassen, wollen seine mutter nicht in streß bringen. wer ist in solchen fragen der richtige Ansprechpartner? also nur zur Klärung? hat jemand von euch damit Erfahrung?
Re: wer kennt sich aus
Antwort von Malefizz am 22.02.2016, 9:16 Uhr
Geht zu einem Finanzberater, aber nicht zur Bank!
http://www.bundesverband-finanzplaner.de/
Kommt drauf an
Antwort von ukulele0102 am 22.02.2016, 9:34 Uhr
ob dein Mann mit seinem Anteil am Elternhaus im Grundbuch steht.
Oder ist es nur mündlich zugesichert?
Selbst wenn er im Grundbuch steht, kann er
a) wieder rausgelöscht werden, solange seine Mutter lebt und zeichnungsberechtigt ist.
b) wenn im Grundbuch zusätzlich ein Belastungs- und/oder Veräußerungsverbot steht, dann kann dieser Anteil auch nicht als Sicherheit herhalten.
Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ist eigentlich üblich, wenn ein Haus (Anteil) noch zu Lebzeiten an die Kinder überschrieben wird.
Re: Kommt drauf an
Antwort von ukulele0102 am 22.02.2016, 9:36 Uhr
und als Ansprechpartner:
jeder Anwalt
tw. wird am Gericht eine kostenlose Beratung dazu angeboten, einfach bei deinem zuständigen Gericht erkundigen
Re: Kommt drauf an
Antwort von ukulele0102 am 22.02.2016, 9:36 Uhr
und als Ansprechpartner:
jeder Anwalt
tw. wird am Gericht eine kostenlose Beratung dazu angeboten, einfach bei deinem zuständigen Gericht erkundigen
Re: wer kennt sich aus
Antwort von Brischi am 22.02.2016, 9:44 Uhr
Würde auch die gratisberatung eines rechtsanwalts nutzen
Lg Bri
Anwälte beraten nicht gratis!
Antwort von Malefizz am 22.02.2016, 9:50 Uhr
Sie beraten höchsten bei Bedürftigkeit per Beratungshilfe. Da ist das Amtsgericht dann aber sowieso auch der erste Weg, um den Beratungsschein beantragen zu können.
Re: Bankberatung natürlich!
Antwort von Astrid am 22.02.2016, 10:20 Uhr
Ihr könnt einfach einen unverbindlichen Beratungstermin bei Eurer Bank ausmachen. Dort berät man Euch zu einer sicheren, gut funktionierenden Finanzierung und sagt auch, ob der Anteil am Häuschen der Mutter für die Gewährung der Hypothek für das neue Haus mitzählt!
LG
Re: Bankberatung natürlich!
Antwort von Malefizz am 22.02.2016, 10:24 Uhr
Würde ich NIE als ersten Schritt machen. Die wollen schließlich verkaufen, und beraten absolut nicht neutral.
Re: Bankberatung natürlich!
Antwort von ösitina am 22.02.2016, 10:28 Uhr
Mein erster Weg wäre zur Mutter, und da mal abvhecken ob das Haus überhaupt verkauft werden darf, denn wenn nicht darf man nämlich auch keinen Kredit darauf aufnehmen (ist bei uns der Fall, Haus wurde uns überschrieben aber ein veräußerungsverbot eingetragen)...
Wenn die Mutter das nicht weiß zum Notar...
@Ösi
Antwort von Malefizz am 22.02.2016, 10:32 Uhr
Ja, aber sie wollen ja gerade partout nicht zur Mutter, um nicht die Pferde scheu zu machen, bzw. die Dame mit ihren Sorgen zu belasten - so hatte ich das zumindest verstanden...
Re: @Ösi
Antwort von ösitina am 22.02.2016, 10:34 Uhr
upssss, das muß ich irgendwie überlesen haben...
Aber ich denke mir, da müßte doch was schriftliches existieren, wo man nachlesen kann?
ich würde nie
Antwort von linghoppe. am 22.02.2016, 10:56 Uhr
die eine Hälfte des Hauses als Notgrosche der Bank zu verfügung stellen.
versucht das Ihr mit deinem Einkommen einen Kredit bekommt.
es hat so viele Hintergründe die dagegen sprechen , ist das Grundstück verpachtet?
ist das Grundstück in Erbpackt ?etc.. es gibt verschiedene Fallen die dann die Bank ausnützen (Kann!!)
Re: wer kennt sich aus
Antwort von kattta am 22.02.2016, 11:24 Uhr
danke euch. wir werden uns in aller ruhe informieren. dann entscheiden, ob das überhaupt ein seriöser Gedanke ist. geht ja definitiv nur, wenn es ganz sicher ist im sinne der mutter. sonst quatsch….
sichere, gut funktionierenden Finanzierung ?
Antwort von Christine70 am 22.02.2016, 13:29 Uhr
Sehr naiv, sowas von einer Bank zu denken. Die Bank will verkaufen, die gehen notfalls über Leichen.
Re: wer kennt sich aus
Antwort von Christine70 am 22.02.2016, 13:31 Uhr
Wenn ihr nicht wisst, was im Grundbuch steht, dann wird es ohne deine Schwiegermutter nicht gehen.
Und wie kann es sein, daß DU Eigenkapital hast, aber dein Mann nicht? Normal fliegt doch in einer Ehe alles in einen Topf.