Geschrieben von susiundstrolche am 31.10.2017, 16:03 Uhr |
Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Hallo zusammen,
ich frage mal hier für eine Freundin. Folgende Situation:
Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A über 6 Wochen.
Nach 5 Wochen kam Diagnose B dazu.
Nach den 6 Wochen fühlte sie sich wieder fit und wollte arbeiten gehen, nahm aber (da noch viel Resturlaub vorhanden und der genommen werden sollte und das in der Firma passte) nach den 6 Wochen 2 Tage Urlaub, nach denen sie wieder arbeiten gehen wollte.
Leider kamen jetzt erneute Beschwerden/ein Rückfall mit Diagnose B dazwischen, sodass sie mit Diagnose B krank geschrieben wurde.
Nun die Frage, ob die 6 Woche Lohnfortzahlung wieder neu beginnen (weil neue Diagnose B, die bisher nicht auf der Krankschreibung stand, da diese ausgestellt wurde, bevor Diagnose B hinzutrat).
Also praktisch bestanden Diagnose A und B über ca. 14 Tage parallel, wobei nur Diagnose A auf der Krankschreibung stand.
Oder fällt sie dann dennoch ins Krankengeld?
Weiß das jemand?
Danke und VG
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von Jerrymaus am 31.10.2017, 16:49 Uhr
Nein sie fällt nicht ins Krankengeld. Da sie zwischendurch ja 2 Tage wieder gesund war. Sie hatte eben da Urlaub.
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von Pebbie am 31.10.2017, 16:55 Uhr
Mit neuer Diagnose beginnen die 6 Wochen wieder von vorne.
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von Danyshope am 31.10.2017, 17:02 Uhr
Völliger Blödsinn - wo bekommst du eigentlich solche Mist beigebracht?
Es kommt auf die 6 Wochen wegen GLEICHER Diagnose an, selbst wenn sie da 3 Monate zwischen arbeitet wäre das ohne Belang. Sobald die 6 Wochen innerhalb eines Jahres erreicht sind rutscht man ins Krankengeld wenn wegen gleicher Diagnose.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man echt die Finger still halten - zumal wenn man es wegen angeblicher leitender Funktion besser wissen SOLLTE.
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von Danyshope am 31.10.2017, 17:02 Uhr
Wenn wirklich neue Diagnose, dann wird neu gerechnet. Schau mal hier: https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/arbeitsrecht-3-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von chrissicat am 31.10.2017, 17:19 Uhr
Wenn Diagnose B während Diagnose A NICHT bescheinigt wurde, dann beginnt die Lohnfortzahlung mit der neuen Krankschreibung neu.
Wenn Diagnose B aber bereits während Diagnose A bescheinigt wurde, sieht das Ganze anders aus.
Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Antwort von Christine70 am 31.10.2017, 18:50 Uhr
Genau
Wenn auf der neuen Krankenmeldung nach den zwei Tagen Urlaub eine neue Diagnose steht, die nix mit der anderen Krankheit zu tun hat, fangen die 6 Wochen neu an.
Zwar nicht toll für den AG, aber ist so.