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Geschrieben von susiundstrolche am 31.10.2017, 16:03 Uhr

Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Hallo zusammen,

ich frage mal hier für eine Freundin. Folgende Situation:

Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A über 6 Wochen.
Nach 5 Wochen kam Diagnose B dazu.
Nach den 6 Wochen fühlte sie sich wieder fit und wollte arbeiten gehen, nahm aber (da noch viel Resturlaub vorhanden und der genommen werden sollte und das in der Firma passte) nach den 6 Wochen 2 Tage Urlaub, nach denen sie wieder arbeiten gehen wollte.

Leider kamen jetzt erneute Beschwerden/ein Rückfall mit Diagnose B dazwischen, sodass sie mit Diagnose B krank geschrieben wurde.

Nun die Frage, ob die 6 Woche Lohnfortzahlung wieder neu beginnen (weil neue Diagnose B, die bisher nicht auf der Krankschreibung stand, da diese ausgestellt wurde, bevor Diagnose B hinzutrat).

Also praktisch bestanden Diagnose A und B über ca. 14 Tage parallel, wobei nur Diagnose A auf der Krankschreibung stand.

Oder fällt sie dann dennoch ins Krankengeld?

Weiß das jemand?

Danke und VG

 
6 Antworten:

Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Antwort von Jerrymaus am 31.10.2017, 16:49 Uhr

Nein sie fällt nicht ins Krankengeld. Da sie zwischendurch ja 2 Tage wieder gesund war. Sie hatte eben da Urlaub.

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Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Antwort von Pebbie am 31.10.2017, 16:55 Uhr

Mit neuer Diagnose beginnen die 6 Wochen wieder von vorne.

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Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Antwort von Danyshope am 31.10.2017, 17:02 Uhr

Völliger Blödsinn - wo bekommst du eigentlich solche Mist beigebracht?

Es kommt auf die 6 Wochen wegen GLEICHER Diagnose an, selbst wenn sie da 3 Monate zwischen arbeitet wäre das ohne Belang. Sobald die 6 Wochen innerhalb eines Jahres erreicht sind rutscht man ins Krankengeld wenn wegen gleicher Diagnose.

Wenn man keine Ahnung hat sollte man echt die Finger still halten - zumal wenn man es wegen angeblicher leitender Funktion besser wissen SOLLTE.

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Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Antwort von Danyshope am 31.10.2017, 17:02 Uhr

Wenn wirklich neue Diagnose, dann wird neu gerechnet. Schau mal hier: https://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/arbeitsrecht-3-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall

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Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Antwort von chrissicat am 31.10.2017, 17:19 Uhr

Wenn Diagnose B während Diagnose A NICHT bescheinigt wurde, dann beginnt die Lohnfortzahlung mit der neuen Krankschreibung neu.

Wenn Diagnose B aber bereits während Diagnose A bescheinigt wurde, sieht das Ganze anders aus.

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Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Antwort von Christine70 am 31.10.2017, 18:50 Uhr

Genau

Wenn auf der neuen Krankenmeldung nach den zwei Tagen Urlaub eine neue Diagnose steht, die nix mit der anderen Krankheit zu tun hat, fangen die 6 Wochen neu an.

Zwar nicht toll für den AG, aber ist so.

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