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Geschrieben von Schokonuss87 am 14.11.2014, 21:10 Uhr

Besuchs-und Umgangsrecht; Wer kennt sich aus?

Hallo ihr Lieben,


hab mal ne Frage für einen Freund. Er und seine Ex sind schon vor der Geburt getrennt gewesen. Seit ca einem dreiviertel Jahr haben sie geteiltes Sorgerecht ( Kind ist 2,5)
Es ist abgemacht das er die Kleine jedes 2.Wochenende ( gerade KWs) von Fr.-So. nimmt und in seinem Urlaub.

Dieses WE wäre er dran gewesen!

Gestern hat seine Ex ihm geschrieben das er die Kleine nihct haben kann weil sie mit ihr zu ner Freundin geht.
Er meinte nein das ist mein WE,wir haben was geplant.
Sie sagte dann einmal wird er ja wohl drauf verzichten könne schließlich will sie jetzt das erstemal seit zwei Jahren was mit ihr unternehmen.

Die Kleine lebt bei ihrer Mutter ( hat sie mit 17,5j bekommen) und zusammen wohnen sie bei ihrer Muuter,die sich zu 80% um das Kind kümmert. Will er irgendwas besprechen muss er sich an an die Mutter wenden und nicht an seine Ex.Seine Ex ist eigentlich nie da,immer unterwegs auf Festivals und Partys.

Jetzt will er ( 21) zum JA und das alles nochmal schriftlich klären,denn es ist nihct das erste Mal das sowas vorkommt ( oft gibt die Oma ihm das Kind nicht mit weil sie was mit ihr machen will etc).
Seine Familie unterschtützt ihn nicht und sagt er soll sich jetzt mal nihct so haben.

Wie würdet ihr euch verhalten?

 
3 Antworten:

Re: Besuchs-und Umgangsrecht; Wer kennt sich aus?

Antwort von Fru am 14.11.2014, 21:16 Uhr

Ich würde ihm ebenfalls raten zum Jugendamt zu gehen

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Re: Besuchs-und Umgangsrecht; Wer kennt sich aus?

Antwort von mf4 am 14.11.2014, 21:18 Uhr

Das Kind ist offenbar super betreut und wenn das Oma statt Mama macht ist das kein Vergehen.
Die Mutter ist nach deiner Schilderung nicht präsent... da finde ich es gar nicht so schlecht, wenn er mit der Oma Dinge abklärt.
Dass sie kurzfristig wegen Pillepalle UmgansWEs absagt ist nicht in Ordnung und deshalb könnte er einen Termin beim JA machen, dass man es mit ihr zusammen bereden kann.
Egal ob Oma oder Mama... die UmggangsWEs sind seine und wenn etwas WICHTIGES ist kann man diese auch mal tauschen aber wenn möglich sagt man da nicht kurz vorher ab.

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Re: Besuchs-und Umgangsrecht; Wer kennt sich aus?

Antwort von Soie am 14.11.2014, 21:59 Uhr

Ich würde mich auch an das Jugendamt wenden. Wenn am WE eine Familienfeier ist die nicht verschoben werden kann ( zb. runder Geburtstag Oma) kann man das ja sicher akzeptieren das es ausfällt aber nicht bei vorgeschobenen Termin wie "die Freundin besuchen". Das würde ja heißen es ist wichtiger das das Kind die Freundin besucht als ein Besuch bei seinem Vater. Umgekehrt wäre sie sicher auch nicht einverstanden wenn er "Ihr" Wochenende fordert um mit dem Kind einen Freund zu besuchen.

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