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Geschrieben von HappyFamily2008 am 14.02.2017, 13:17 Uhr

Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Ich weis das es ja unteschiedliche Zeiträume für die Abrechnung der Nebenkosten geben kann, aber ich versteh nur eins nicht so recht. Mein Vermieter rechnet im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember ab, wir bekommen jedoch erst die Abrechnung im Juni/Juli des Folgejahres.

Beispiel:
Es wird vom 1.Januar 2016 bis 31.Dezember 2016 abgerechnet, die Betriebskostenabrechnung bekomme ich aber erst im Juni/Juli 2017.

Ist das so normal und in Ordnung? Hab nur im Internet die Abrechnungszeiträume gefunden, aber nicht mehr.

Danke

 
11 Antworten:

Ist bei uns genauso meist Juli oder August o.t

Antwort von YvonneG am 14.02.2017, 13:19 Uhr

.

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von kati1976 am 14.02.2017, 13:22 Uhr

Ja das ist so okay.

Der Vermieter hat Zeit bis zum 31.12. des Folgejahres.

Wir bekommen unsere Abrechnung immer erst Ende November/Anfang Dezember

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von mf4 am 14.02.2017, 13:27 Uhr

Ich bekomme auch im Sommer und Abrechnungszeitraum ist immer 1.1.-31.12.
Wann sie kommt ist ja egal, nur der Zeitraum eines kompletten Jahres ist wichtig.

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wir haben sie erst im Dezember bekommen

Antwort von wesermami am 14.02.2017, 13:34 Uhr

...

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Re: wir haben sie erst im Dezember bekommen

Antwort von leaelk am 14.02.2017, 13:38 Uhr

Ich habe meine auch noch nicht bekommen. Normal!
Hier wird auch 1.1. bis 31.12. abgerechnet.

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von mama-nika am 14.02.2017, 13:38 Uhr

Hallo
Er MUSS noch nicht mal eine Nebenkostenabrechnung machen. Jeder zahlt ja pauschal einen bestimmten Betrag mit der Miete
Die Nebenkistenabrechnung ist dazu da, einen evtl Ausgleich zu schaffen, falls ihr als Mieter zuviel oder zu wenig betahlt habt.

Wenn er es erst im Juni fertig hat, ist daran rechtlich gesehen nichts falsch.

Er kann jedoch nur 1Jahr nachträglich noch alte Offenstände einfordern (Abrechnung von 1.1.-31.12 2016 kann nur bis max 31 12.2017 eingefordert werden, also wenn er vus dahin keine Abrechnung e8ngereicht hat, kann er evtl Forderungen auch nicht mehr geltend machen)
Ihr als Mieter hättet allerdings 5Jahre lang Anspruch auf evtl Rückzahlungen. Also ihr könntet jetzt noch die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2012 nachfordern, wenn ihr sie nicht bekommen habt. Euer Vermieter müsste dann auch einen Überschuss an euch austahlen, ihr müsstet aber nicht zahlen, falls eine Nachtahlung der Fall gewesen wäre.

War jetzt recht umfangreich. Diese Infos sind allerdings schon ein paar Jahre alt, keine Ahnung, ob das alles noch so stimmt, aber der Zeitpunkt seiner Abrechnung ist jedenfalls noch völlig im Rahmen

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von zwergchen31 am 14.02.2017, 14:03 Uhr

wir haben grundsätzlich unsere NK Abrechnung viel zu spät bekommen. Für 2003 erst 2005. Und da mal eben für 3 Monate(!) 1200 Euro Wir sind 2003 im September eingezogen, abgerechnet wurde damals für uns aber 1.1.2003 - 31.12.2003... Mieterbund sagte, wir brauchen nicht zahlen.

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von Mimi987 am 14.02.2017, 14:50 Uhr

Hey,
Ja normal und rechtens.

es muss noch nicht mal am Vermieter liegen, dass es Juni, Juli wird.

Auch der Vermieter muss auch auf die Abrechnung der Hausverwaltung warten, so den eine eingeschaltet ist, bzw. auf alle Abrechnungen ( Versicherungen, Heizung, kaminkehrer steuer etc.) und kann erst dann die Nebekostenabrechnung erstellen. Oft kommen diese Rechnungen erst im Laufe des Jahres.

Wir haben eine Hausverwaltung, die die Abrechnung für das Mehrfamilienhaus erst im September stellt und erst dann können wir die Nebenkostenabrechnung für den Mieter erstellen.

Vg mimi

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von Silvia3 am 14.02.2017, 14:55 Uhr

Ja, ist normal. Wir sind selbst Vermieter und bekommen von der Hausverwaltung die Abrechnung so Ende Mai. Die wiederum muss auf die Angaben durch das ablesende Unternehmen warten. Da die nicht alle Häuser gleichzeitig im Januar bearbeiten können, machen die das so nach und nach. Das muss dann noch zu Papier gebracht und an die Hausverwaltung geschickt werden. Dann sollte die Hauseigentümerversammlung stattfinden, in der alles genehmigt wird und danach können wir die Abrechnung an den Mieter weiterreichen. Bis dahin ist es oft schon Juli.

Silvia

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von Danyshope am 14.02.2017, 17:45 Uhr

Seit froh das ihr sie schon im Sommer bekommt. Unser hat es auch gerne geschafft die am 31.12 des Folgejahres in den Briefkasten zu werfen bzw abzugeben. Sprich, Abrechnung zB 01.01.15 - 31.12.15, bekommen haben wir sie dann am 31.12.16. Total toll wenn man dann mal eben 2.000 € nachzahlen soll weil es er nicht gepeilt bekommen hat die Gasabrechnung vorher korrekt anzupassen. Da freut man sich doch den Jahreswechsel zu feiern...

Sind heilfroh keinen Vermieter mehr zu haben. Aber aus Eigentümersicht kann ich dir sagen, auch wir bekommen teils erst jetzt die Nachweise von der Stadt wegen Grundsteuer, Müllabfuhr usw. Bis das dann alles geprüft worden ist und umgerechnet kann es dauern.

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Re: Abrechnungszeitraum Nebenkosten

Antwort von trekkie am 14.02.2017, 18:40 Uhr

Hallo,

wir haben eine Bekannte, die ist Vermieterin. Die schmeißt die Nebenabrechnung immer erst am 31.12 im Jahr drauf in den Briefkasten. Sie hat immer jemanden als Zeugen dabei. Sie sagt das ist der letzte Termin der Abgabe... Und sie ist ehrlich gesagt bequem... bzw braucht den Druck. Sie hatte vor 5 Jahren den Fall das ein Mieter sagte er wollte nicht zahlen weil er diese erst am 2.1 bekommen hätte. Die anderen im Haus haben allerdings durch ihre Zahlungen bewiesen das die alle es rechtzeitig bekommen hatten... Also Stichtag 31.12 im Jahr darauf....

Finde ich persönlich zu spät. Allerdings hatten wir mal einen Eigentumswohnung... Versammlung erst im Oktober also konnten die Leute die vermietet haben auch dann erst alles fertig machen.

Grüße

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