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Geschrieben von nanahusky am 28.10.2006, 16:03 Uhr

Rechtliche Seite von Doppelnamen

Hallo,
wir konnten uns leider nicht auf einen Namen einigen und haben uns so für einen Doppelnamen entschieden.
Wer kennt sich mit der rechtlichen Seite aus?
Müssen immer beide Namen angegeben werden?
Wie ist das mit dem Rufnamen, in meinem Namensbuch steht das jetzt meist der erste Name der Rufname ist. Ich würde aber gern den zweiten Namen als Rufnamen haben, wie muss muss ich das angeben? das der Rufname unterstrichen wird, wird wohl heutzutage nicht mehr gemacht.
Wer kann mir da helfen?
Vielen Dank Sabine

 
8 Antworten:

Re: Rechtliche Seite von Doppelnamen

Antwort von engel8803 am 28.10.2006, 16:33 Uhr

Wird der Name mit Bindestrich geschrieben?
Wenn ja muß der Name eigentlich komplett ausgesprochen werden und auch angegeben werden weil es als ein Name angesehen wird. wenn er ohne Bindestrich geschrieben wird ist es auch eigentlich Wurscht welcher Rufname ist das könnt ihr entscheiden

LG Nicole

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Re: Rechtliche Seite von Doppelnamen

Antwort von nanahusky am 28.10.2006, 17:02 Uhr

Nachtrag
wir wollten keinen Bindestrich,weil ich weiss das man da immer beide namen nennen muss. das ist uns dann zu lang.
Wie muss man das angeben (bei der Anmeldung ) welcher der Rufname wird.
Oder ist das den Beamten ganz egal?

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Re: Rechtliche Seite von Doppelnamen

Antwort von engel8803 am 28.10.2006, 17:21 Uhr

Ich glaube dann ist es wurscht das ist dann eure Sache.Meine Kinder haben alle 2 Namen und kein Beamter hat nachgefragt welcher den nun Rufname ist

LG Nicole

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Re: Rechtliche Seite von Doppelnamen

Antwort von Linus_1 am 28.10.2006, 17:43 Uhr

Also meine Kinder haben zwar nur je einen Namen, aber ich selbst habe auch zwei. Ich heisse nämlich Pankratius Linus, da kannst du dir schon vorstellen, weshalb mein zweiter Name der Rufname ist, oder? *g*

Also es ist so:

Ein Doppelname besteht aus zwei Bamen mit Bindestrich und wird als ein Name behandelt.

Zwei oder mehr Namen hingegen, werden ohne Bindestrich geschrieben wie bei mir. Welcher der Rufname ist, interessiert das Amt nicht, denn ein Rufname kann geändert werden. Ich zum Beispiel wurde wärend meiner Kindheit in Griechenland Pankratius *grusel* *würg* genannt. Als ich dann alt genug war, wählte ich meinen Zweitnamen Linus als Rufnamen aus. Das habe ich einfach gemacht, indem ich von nun an nur noch diesen Namen gesagt habe. Dein Kind braucht jeweils nur einen Vornamen anzugeben, ausser auf offiziellen Formularen. Sogar bei der Schulanmeldung kannst du auch nur einen Angeben, dass ist vollkommen egal. Einfach im Pass stehen alle.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

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Re: Noch was

Antwort von engel8803 am 28.10.2006, 18:14 Uhr

Ein Doppelname ist es nur dann wenn ein Bindestrich dazwischen ist ansonsten ist es nur ein Zweitname

LG Nicole

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und wenn ich beide Namen angeben MÖCHTE?

Antwort von RicardaA am 28.10.2006, 19:54 Uhr

Dazu hab ich auch noch eine Frage:
Also wenn der Name ohne Bindestrich ist, ich möchte aber beide angeben, kann ich das oder soll ich dann lieber den Namen mit Bindestrich schreiben?
GLG

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Re: und wenn ich beide Namen angeben MÖCHTE?

Antwort von ***Sandra*** am 28.10.2006, 20:16 Uhr

ein bißchen kommt es drauf an - so ohne weiters einen namen bei doppel- oder mehrfachnamen weglassen geht nicht! so müssen z.b. bei kontoeröffnungen und allen "offiziellen" dingen alle namen angegeben werden. bei uns hier z.b. auch bei schulanmeldung o.ä. denn hat man nun mal so viele namen, muß man sie eben auch nennen.

rufnamen werden heute nicht mehr unterstrichen o.ä. und müssen auch nirgends angegeben werden. ihr ruft euer kind einfach so, wie ihr es gerne möchtet.

unser sohn heißt tim jonathan und wird meist tim gerufen, oft sagen wir aber auch den ganzen namen, obwohl er ohne bindestrich geschrieben wird (aber TIM ist eindeutig zu kurz für taube jungs-ohren *ggg* ) unsere tochter heißt lilly friederike und wird friederike gerufen.

manchmal kann ein 2.name wirklich von vorteil sein. da wir 2 tims z.b. im kiga in der gruppe haben, muß bei unserem nicht der nachname zur unterscheidung herhalten - der andere tim wird immer mit nachnamen dazu gerufen, selbst von den kindern dann am nachmittag beim privaten spielen. das finde ich nicht so schön. unser tim hingegen wird doch zumeist tim jonathan gerufen, ganz selten nur mit dem nachnamen zum tim dazu.

mehr als 2 oder max 3 namen ist meist hingegen unpraktikabel, eben WEIL bei offiziellen anlässen alle namen geführt werden müssen. und wenn dann die zeilen zum eintragen nimmer ausreichen ;-)))

lg,
sandra

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Re: Rechtliche Seite von Doppelnamen

Antwort von celini2005 am 29.10.2006, 0:54 Uhr

also unsere tochter heisst lena celina und wird celina gerufen.
damals beim standesamt vor fast 2 jahren war es für die beamtin unrelevant welches der rufname ist.
nur jetzt vor kurzem als wir umgezogen sind und uns ummelden mussten wurde der rufname im formular von der beamtin beim einw.meldeamt unterstrichen.
bei behörden ect. müssen wir immer beide namen angeben.
ich habe damals im standesamt auch schon nachgefragt, man sagte mir das es bei ämtern/behörden und staatlichen einrichtungen grössten teils pflicht ist und man sollte es aus dem grunde schon machen das erst garnicht irgendwelche missverständnisse auftreten können. hierbei muss der rufname nicht zwingend kenntlich gemacht werden, obwohl es z.b. bei formularen der schulen oder kiga ratsam ist damit die erzieherinnen gleich bescheid wissen und nicht von anfang an den "falschen" namen nennen und dann später verwirrt sind oder so.
am besten fragst du einfach gleich nach ob du alles angeben oder kenntlich machen musst bevor du was ausfüllst, dann kannst du nix falsch machen...
lg, miriam

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