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Geschrieben von Leila.Ray am 05.01.2017, 21:45 Uhr

Kann man bei einem Doppelnamen

Den zweiten Namen als Rufnamen nehmen? Z.B Lisa-Marie, aber nur Marie nennen? Oder sollte es immer nur der erste Name bzw. beide Namen sein???

 
13 Antworten:

Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von EarlyBird am 05.01.2017, 23:28 Uhr

Also ich kann dir nur sagen wie es bei uns üblich ist. Der Bindesprich betont ein Aussprechen beider Namen, automatisch.
Wenn kein Bindestrich die Namen verbindet, dann würde man automatisch mit dem Erstnamen asprechen. Selten habe ich erlebt, das Eltern den Zweitnamen als Rufnamen wählten. Wenn dann mussten sie das immer dazu sagen wenn das erwünscht ist.
Letztendlich könnt ihr euer Kind rufen wie ihr wollt (solange es keine Beleidigung oder Demütigung darstellt ;) ...)
Doch zumindest hier würde man zwei Namen verbunden mit einem Bindestrich als 1 interpretieren. Anderes müsste immer erklärt bzw. geäußert werden .

lg

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von wemberina am 05.01.2017, 23:48 Uhr

Also , ich gebe meiner Vorschreiberin recht : Bindestrich bedeutet eigentlich, dass beide Namen quasi als ein vollständiger Name gesprochen wird. Ich selbst habe einen VN mit Bindestrich, werde aber nur mit dem EN gerufen (außer bei offiziellen Anlässen, usw.)

Allerdings kenne ich sehr viele, die ihren ZN oder sogar Drittnamen als Rufname haben (mein Mann z.B., beste Freundin. ...) . Aber sie werden auch alle ohne Bindestrich geschrieben!
Es fällt auch eigentlich nicht auf außer eben bei offiziellen Briefen, Hochzeit; -)
Man stellt sich ja für gewöhnlich nur mit seinem Rufnamen vor, und schiebt nicht gleich seine Geburtsurkunde hinterher. ..... ;-)

Ich würde es lieber ohne Bindestrich schreiben!

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von lilke am 06.01.2017, 0:05 Uhr

Bei Bindestrich ist es ein Name. Ohne sind rechtlich beide Namen gleichgesetzt. Man muss auch idR nur auf offiziellen Stellen beide angeben. Meine Kinder haben drei Namen und nur der erste ist Rufname und nur den tragen wir idR ein. Die übrigen Namen werden nur dann eingetragen, wenn es wirklich notwendig ist.

Sind die Kinder älter, steht es ihnen frei, einen der anderen Namen als Rufname zu verwenden.

LG Lilly

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von Pia-Lotta am 06.01.2017, 16:15 Uhr

Richtig, mit einem Bindestrich werden eigentlich beide Namen immer genannt, ohne Bindestrich kann man wählen, ob man den ersten, zweiten oder fünften Namen als Rufnamen nutzt, unsere älteste Tochter rufen wir z.B. mit dem zweiten Namen. Den ersten geben wir normalerweise gar nicht an, er erscheint nur auf der Krankenkassenkarte und im Reisepass...LG, Pia-Lotta

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von JeyJey23 am 06.01.2017, 16:30 Uhr

Unser Baby bekommt auch zwei Vornamen, ohne Bindestrich. Als Rufname wird der zweite Name verwendet.

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von ronja2006 am 06.01.2017, 17:28 Uhr

eine bekannte hat ihren großen Ali-Leon genannt.

väterlicher seite (türken) nennen ihn alle nur Ali
mütterlicher seite nur leon

in der schule und freunde wie er grade gelaunt ist. mal ali leon mal nur leon

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von dee1972 am 06.01.2017, 21:36 Uhr

Ich kenne so einige Leute, aus verschiedenen Generationen, mit 2-3 Vornamen, wo nicht der Erstname der Rufname ist. Aber die wurden nie mit Bindestrich geschrieben.

Bindestrich bedeutet IMHO: beide Namensteile sind als ein Name anzusehen. Bei Ämtern muss man es definitiv dann immer vollständig angeben.

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Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von Milli84 am 09.01.2017, 7:58 Uhr

Hab meiner Tochter zwei Namen gegeben und niemand außer meiner oma nennt sie bei ihrem zweiten Namen,bzw beiden außer wir...
Damals wurde uns gesagt das man mit binde strich immer beides schreiben muss und das Kind in der Schule auch bla bla bla...
Hatten uns dann gegen Bindestrich entschieden...Da der Name im Doppelpack doch sehr lang ist...Nur fand ich es immer schade das der zweite Name total untergeht bei allen Dingen obwohl immer beide genannt werden...
Dies wollte ich bei meinem Sohn verhindern..Und hab den bösen Bindestrich gewählt...
Allerdings hab ich schon Fransen am Mund...Und es ist genau so wie bei meiner Tochter....
Der zweite Name wird einfach ignoriert
Vergessen oder einfach weg gelassen.
Sogar in der Schule usw...
Mein kleiner Mann legt allerdings sehr viel wert darauf, und schreibt motiviert immer seine beiden Namen

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von clarence am 09.01.2017, 12:31 Uhr

Wenn du keinen Bindestrich bei den Namen hast, dann wird der Zweitname nicht mal auf der grünen Karte abgedruckt.
Aber wir haben es bei meiner so gemacht, dass wir den Zweitnamen als Rufname gewählt haben und im Kiga nennen sie alle so. Mal sehen wie es in der Schule wird.

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von Leila.Ray am 15.01.2017, 21:53 Uhr

Aber ihr habt keinen Bindestrich oder??

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von Leila.Ray am 15.01.2017, 22:27 Uhr

Genau das meinte ich... bei einem Bindestrich Namen werden selten beide Namen genannt... daher meine Frage ob man nicht den zweiten Namen "verwenden" kann?!

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Re: Kann man bei einem Doppelnamen

Antwort von hubbabubba am 17.01.2017, 19:20 Uhr

Rechtlich ist es so, dass ein Name mit Bindestrich EIN Name ist. Das Kind heißt nicht Lisa, es heißt nicht Marie, es heißt "Lisamarie". Man muss immer mit beiden Namen unterschreiben, mindestens jedoch als L.-Marie oder Lisa-M.

Bei Lisa Marie wählen die Eltern den Rufnamen. Rechtlich gibt es keinen Unterschied (mehr) bei Ruf- und Zweitnamen.

Viele grüße

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nein

Antwort von Geisterfinger am 29.01.2017, 8:59 Uhr

Früher war es so, dass bei der Anmeldung mit mehreren Vornamen der Name unterstrichen würde, der der Hauptmann ist, heute wird automatisch der erste als offizieller Name gewertet, das in Zeugnissen usw steht der. Wie ihr euer Kind ansprecht, das legt ihr ja fest, aber wenn es Post von offizieller Seite bekommt dann gilt der erste Name. Je nach Schule usw kann es schon dein, dass die das Kind dann mit dem offiziellen Namen ansprechen.

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