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Geschrieben von HappyFamily2008 am 30.10.2014, 9:05 Uhr

Wie ist da die Rechtslage?

Habe eben erfahren, das auch die, die Schwanger ist gekündigt wurden ist. ABER!! soweit ich weis hat sie keine Krankschreibung abgegeben, denn sie sollte Beschäftigungsverbot bekommen.

Hat da der AG wirklich dann das Recht sie fristlos zu kündigung, trotz Schwangerschaft?

Interssiert mich mal wie da die Rechtlage ist, vielleicht weis das jemand.

 
51 Antworten:

Re: Wie ist da die Rechtslage?

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 9:07 Uhr

Nein. Sie muss auch keine Krankschreibung abgeben, sie muss nur ihre Schwangerschaft mitteilen. Damit hat sie dann Kündigungsschutz. (Übrigens auch rückwirkend. Andere kennen sich damit besser aus, ich glaube 2 Wochen...)

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Re: Pamo

Antwort von HappyFamily2008 am 30.10.2014, 9:10 Uhr

Gut zu wissen, ich versuch mal Kontakt zu ihr aufzunehmen. Hoffentlich weis sie das alles und geht dagegen vor.

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Re: Wie ist da die Rechtslage?

Antwort von Littlecreek am 30.10.2014, 9:10 Uhr

Wieso würde die fristlose Kündigung ausgesprochen?
In Ausnahmefällen geht das auch trotz Schwangerschaft.

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Re: Wie ist da die Rechtslage?

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 9:11 Uhr

Kenne jetzt die Ausgangslage nicht. Geht die Firma in die Insolvenz oder wird betriebsbedingt gekündigt?

Für den Kündigungsschutz gem. MuSchuG muss die Schwangere ihren AG lediglich von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt haben. Eine Krankschreibung bedarf ist nicht.

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Re: Wie ist da die Rechtslage?

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 9:12 Uhr

Richtig, wenn es berechtigte Gründe für eine fristlose Kündigung gab (Diebstahl etc.), dann nützt es auch nichts mit Drillingen schwanger zu sein.

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Re: Wie ist da die Rechtslage?

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 9:17 Uhr

Das wäre aber dann eine außerordentliche Kündigung und darum kann es in dem AP eigentlich nicht gehen.

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Re: Also

Antwort von HappyFamily2008 am 30.10.2014, 9:21 Uhr

Ich weis das sie fristlos gekündigt worden ist, da sie keine krankschreibung abgab, die Chefin, wusste jedoch das sie Schwanger ist.
Also die Chefin davor erfuhr, sagte sie nur zu ihr, das sie keine Arbeit für sie hat, sie solle doch bitte sich ein BV holen. Das hat sie scheinbar nicht gemacht, aber krankschreibung und BV sind doch 2 Paar Schuhe oder nicht?

Also ich bin ja auch der Meinung das sie nicht gekündigt werden durfte, schon gar nicht fristlos.

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Re: Also

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 9:27 Uhr

Sobald der AG von der Schwangerschaft weiß, besteht Kündigungsschutz. Und ja, eine Krankschreibung und ein BV sind zwei unterschiedliche Dinge.

Also handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung oder um Insolvenz? Das ist wichtig für den Kündigungsschutz. Und bestand ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis? Seit wann weiß der AG von der Schwangerschaft und wann wurde die Kündigung SCHRIFTLICH zugeteilt?

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Re: Wie ist da die Rechtslage?

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 9:28 Uhr

manch einer wirft aber gern fristlose und außerordentliche Kündigung in einen Topf

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Re: Also

Antwort von LittleRoo am 30.10.2014, 9:31 Uhr

Als ich schwanger war, habe ich in einer oralchirurgischen Zahnarztpraxis gearbeietet. Ich hatte eigentlich auch ein Beschäftigungsverbot, jedoch wurde mir frei gestellt, ob ich dieses wahr nehme, oder nicht (war die einzige Helferin).

Da ich mich topfit gefühlt habe und Spass an meiner Arbeit hatte, habe ich bis zu Beginn des Mutterschutzes durchgezogen, lediglich das Röntgen hat mein Chef übernommen. Bei OPs hab ich doppelt Handschuhe getagen, Mundschutz, etc. ja sowieso.

Denke, das ist alles eine Auslegungssache.

ABER... für den Arbeitgeber ist es schon ein Unterschied, ob Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot, denn die meisten Arbeitgeber haben eine Versicherung, die im Falle des Beschäftigungsverbotes einspringt und dem Arbeitgeber das zu zahlende Gehalt ersetzt.

Bei einer Krankschreibung müßte der Arbeitgeber bis zu einem gewissen Zeitpunkt selbst das Gehalt weiter zahlen. Ist also eine Kostenfrage und somt verständlich, dass der AG auf ein BV pocht.

LG

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Re: Also

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 9:33 Uhr

Aber der AG muss doch selber das BV aussprechen. Dieser hier scheint das Beschäftigungsverhältnis nicht ernst zu nehmen "ich hab keine Arbeit für Sie..." Die Angestellte wohl auch nicht, wenn sie ohne Krankmeldung von der Arbeit fern blieb.

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Re: Also

Antwort von LittleRoo am 30.10.2014, 9:37 Uhr

Ist da vielleicht doch noch etwas anderes im Busch, was das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt ?

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Re: Also

Antwort von HappyFamily2008 am 30.10.2014, 9:41 Uhr

Das kann ich nicht sagen, das weis ich nicht. Wollte jetzt auch keine große Welle schlagen und es scheint ganz komplex zu sein. Veschiedene Faktoren braucht man wohl dazu, um zu wissen ob rechtens oder nicht.

Trotzdem erstmal vielen Dank euch.

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Die Chefin kann doch selbst das BV aussprechen

Antwort von Littlecreek am 30.10.2014, 9:49 Uhr

Wenn sie keine passende Arbeit hat.
Eine fristlose Kündigung auf Basis der Schwangerschaft ist definitiv noch rechtens.

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Die Rechtslage ist eindeutig, liebe Hobbyjuristen

Antwort von Moehre700 am 30.10.2014, 11:48 Uhr

Liebe Hobbyjuristen und liebe Halbwissenden,

der Sachverhalt ist sowas von klar.....
1. Eine Schwangere ist ordentlich unkündbar. Wird sie gekündigt, muss sie spätestens bis 3 Wochen nach Kündigungszugang Schwangerschaft mitteilen + Kündigungsschutzklage einreichen und die Kündigung ist vom Tisch. Es gibt nur wenige, exotische und seltene Ausnahmen, nei denen aber dann das Integrationsamt zustimmen müsste.

2. Eine fristlose Kündigung ist stets an sehr beseinde Voraussetzungen gebunden. Es muß etwas geschehen sein, dass das Vertrauensverhältnis derart zerrüttet hat, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Trägt also die Schwangere alle Wertgegenstände aus der Firma und verscherbelt sie bei eBay, kann man sie natürlich fristlos kündigen.
Wenn, wie hier, die Schwangere unentschuldigt der Arbeit fern geblieben ist, ist das KEIN Kündigungsgrund, schon gar kein fristloser! Es ist allerhöchstens ein Grund, ihr eine Abmahnung zu geben (an die Form sind spezielle Voraussetzungen geknüpft, ebenso wie an den Inhalt). Im Widerholungsfall ist an eine ordentliche Kündigung zu denken, dann aber nur mit Zustimmung des Integrationsamtes.

Zusammenfassung:
Die Kündigung war im vorliegenden Fall klar rechtswidrig. Die Schwangere muss aber innerhalb von 3 Wochen dagegen vorgehen.

Wenn ich die juristischen Ergüsse basierend auf gefährlichem Halbwissen, gepaart mit Bauchgefühl lese, wird mir übel.

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Re: Die Rechtslage ist eindeutig, liebe Hobbyjuristen

Antwort von Mutti69 am 30.10.2014, 11:51 Uhr

"Wenn ich die juristischen Ergüsse basierend auf gefährlichem Halbwissen, gepaart mit Bauchgefühl lese, wird mir übel."

Ja, mir ist auch grad zum K*****!

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Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 11:54 Uhr

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/kuendigungsschutz_im_mutterschutz/index.php

Bei deinem (vermutlich zusammenkopierten) Geschreibsel wird mir auch übel.

Liebe Grüße von einer "echten" Juristen

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Re: Die Rechtslage ist eindeutig, liebe Hobbyjuristen

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 11:59 Uhr

Eigentlich war die obige Arroganz mir keinen Kommentar wert, aber jetzt lauf ich doch mit.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Moehre700 am 30.10.2014, 12:15 Uhr

...was bitte ist ein "echte Juristen"?

Gibt es unechte Juristen? Halbjuristen?
Wenn man sich das hier so durchliest bin ich geneigt, es zu glauben.

Aber gut, was erwarte ich auch, wenn sich jemand juristische Ratschläge in einem Baby-Forum sucht.

Es ist, wie es ist: Schwangere sind ordentlich quasi unkündbar.
Fernbleiben von der Arbeit ohne genügende oder rechtzeitige Entschudligung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 12:17 Uhr

"Aber gut, was erwarte ich auch, wenn sich jemand juristische Ratschläge in einem Baby-Forum sucht."

Genau. Juristisch einwandfreien Rat zu erwarten wäre unklug. Ihn geradezu einzufordern ist regelrecht hohl.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Moehre700 am 30.10.2014, 12:27 Uhr

....gleichwohl einen zu erteilen, obwohl man so gar keine Ahnung von der Materie hat (was aus der Qualität der Antworten klar hervorgeht) finde ich eine Frechheit.

Ist mir auch schnuppe, ob diese Ansicht nun wieder jemand eingebildet findet.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Mariandl am 30.10.2014, 12:27 Uhr

Naja, so ganz unrichtig ist Honeys Einwand, erst den ganzen Sachverhalt (inkl. möglicher Insolvent) kennen zu müssen, ja nun auch nicht, oder Moehre?

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 12:34 Uhr

Vielleicht finden das andere eingebildet, mag sein. Ich sprach aber von "hohl".

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Johanna3 am 30.10.2014, 12:46 Uhr

Ist die Kollegin denn schon einmal abgemahnt worden? Oder befindet sie sich noch in der Probezeit?

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Moehre700 am 30.10.2014, 12:50 Uhr

Ich brech' zusammen.

Was hat denn die Insolvenz oder die Probezeit nun damit zu tun?

Selbst in der Insolvenz des Arbeitsgebers kann eine wirksame Kündigung einer Schwangeren nur bei vorliegender Zustimmung des Integrationsamtes erteilt werden.

Was die Probezeit nun damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Ich sag' ja: Halbwissen, davon viel.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Johanna3 am 30.10.2014, 12:54 Uhr

Und die Insolvenz vermutlich auch nicht.....

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Malefizz am 30.10.2014, 13:09 Uhr

Dir scheint aufgrund deines erdrückend selbstverliebten Nimbus, der dein Hirn umgibt, entfallen zu sein, dass man nicht unbedingt Volljurist (ja, so lautet die offizielle Bezeichnung!) sein muss, um trotzdem gewisse grundsätzliche Dinge bis zum ersten Staatsexamen gelernt und verinnerlicht zu haben!

Hat ja nicht jeder Bock auf das Referendariat mit anschließendem zweiten Staatsexamen und einem Dasein als frustrierter Feld-Wald-und Wiesen Anwalt...

Und hier wird oft fachlicher Rat jeder Art gesucht, und siehe da, der eine oder andere Spezialist findet sich tatsächlich immer mal wieder, um kompetent UND FREUNDLICH selbigen zu erteilen - bestes Beispiel: Leewja! Alle anderen sagen meist, dass sie nur ihre Meinung vertreten, deine Herablassung kannst du also getrost stecken lassen.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Mariandl am 30.10.2014, 13:13 Uhr

Ich seh schon: Moehre löst juristische Problemfelder ohne genaue Sachverhaltsaufklärung.

Nichts anderes wurde hier angebracht. Es sind doch sehr wohl Punkte wie eine mögliche Befristung oder Insolvenz zu berücksichtigen. Das Integrationsamt spielt natürlich eine wichtige Rolle, aber evtl. behördliche Genehmigungen auch, oder?

Dein Ross muss wirklich hoch sein...

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Pamo am 30.10.2014, 13:16 Uhr

Also Malefizz, du hast es immer noch nicht kapiert.

Der schlimmste Fehler, den wir hier gemacht haben war dass wir versucht haben, der TE zu helfen. Korrekt wäre nur die folgende Art von Antwort gewesen:

"Die Fragestellung der schwangeren Arbeitskollegin deren professionelles Verhalten du kaum kennst, ist derart wichtig dass wir die Ankunft und den Rat der Arbeitsrechtspezialistin Moehre700 abwarten *müssen*. Keiner sagt auch nur ein Wort bis Moehre700 da ist! Lasset uns jetzt schweigen und warten... Oooommmmmm."

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 13:21 Uhr

Hast Du schon mal etwas von Forenhaftung gehört, Moehre? Weißt Du eigentlich, dass man dir kräftig ans Bein pissen kann, wenn man sich hier als "Profi" oder "Wissender" ausgibt und juristische Ratschläge erteilt?

Und was heißt bitte "quasi" unkündbar? Ich denke Du meinst, dass es in vielen Fällen zutrifft, oder? Nichts desto trotz fragt der kluge Jurist erst einmal nach und klärt die Fakten, bevor er sich ein Urteil erlaubt. Von einem "quasi" hat die Betroffene rein gar nichts.

Lies Dich in die Materie ein und Du wirst herausfinden, dass eine Schwangere nicht per se unkündbar ist. Du scheinst eine super Juristin zu sein, dass Du Fälle abschließend beurteilen kannst OHNE mit der gekündigten Person gesprochen zu haben oder einen Blick in ihren Arbeitsvertrag zu werfen. Meinen vollsten Respekt!

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Mariandl am 30.10.2014, 13:23 Uhr

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von dkteufelchen am 30.10.2014, 13:27 Uhr

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Die Rechtslage wird aufgrund der bekannten Fakten beurteilt

Antwort von Moehre700 am 30.10.2014, 13:28 Uhr

....und in der Ausgangsmail stand nichts von Befristung, Probezeit, Insolvenz oder behördlichen Genehmigungen.

Wie gesagt: Insolvenz und Probezeit sind nicht wesentlich relevant, bei der Insolvenz kommt es drauf an.

Ein befirstetet ARbeitsvertrag endet mit Ablauf der Befristung, auch bei einer bestehenden Schwangerschaft. Aber das hat mit einer Kündigung nichts zu tun, es ist ja keine Kündigung.

Nochmals: wir sind hie in einem Haby-Forum, in dem sich aber scheinbar enorm viele Teilzeithobbyjuristinnen mit (un-)gesundem Halbwissen tummeln. "Jura für Dummies" gibt es bestimmt auch.
Und das ist nicht nur in diesem Thread so, mich gruselt es regelmäßig, mit welcher Vehemenz hier juristischer Unsinn verbreitet wird. Was Arbeitsrecht angehzt kann ich das nunmal beurteilen.
Soll ich mich jetzt schämen, das ich etwas weiss, was andere nicht wissen? Ich denke mal drüber nach...warte...nö.

Mein Ross ist nicht hoch. Aber von unten betrachtet wirkt Niveau halt arrogant.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Malefizz am 30.10.2014, 13:32 Uhr

warum verweist sie der Einfachheit halber nicht auf Frau Bader? Die ist schließlich explizit für solche Fragen da...

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Re: Die Rechtslage wird aufgrund der bekannten Fakten beurteilt

Antwort von Malefizz am 30.10.2014, 13:34 Uhr

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Re: Die Rechtslage wird aufgrund der bekannten Fakten beurteilt

Antwort von Mariandl am 30.10.2014, 13:35 Uhr

Aua, das tat schon ein bisl weh

Herzlichem Dank fürs Gespräch, ich geb's auf!

Hol dir keinen Sonnenbrand im Schein deiner Selbstherrlichkeit...

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Re: Die Rechtslage wird aufgrund der bekannten Fakten beurteilt

Antwort von Mutti69 am 30.10.2014, 13:35 Uhr

“Aber von unten betrachtet wirkt Niveau halt arrogant.“

Welches Niveau? Deines? Das befindet sich scheinbar im Sinkflug ;-(
Da du ansonsten (bei anderen Gelegenheiten bewiesen) durchaus freundlich antworten kannst, vermute ich, dir ist eine Laus über die Leber gelaufen.

Deine Präsentation Heute ist nicht schön...und wenn du einen Schritt zurück zugehen vermagst...vielleicht bist du dann in der Lage dies auch selber annehmen zu können.
Eine gewisse Selbstreflektionsfähigkeit erwarte ich von einer Akademikerin...bist du eine?

LG

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Re: Die Rechtslage wird aufgrund der bekannten Fakten beurteilt

Antwort von dkteufelchen am 30.10.2014, 13:37 Uhr

niveau richtig rübergebracht wirkt nicht arogant.
leider trittst du - nicht nur in diesem forum hier, so auf.

man liest nicht sehr viel von dir - gar kein problem - nicht jeder hat immer zeit oder zu jedem thema was zu sagen.

aber WENN; dann kommst du wie eine rakete angeschossen und mit oberlehrerhaftem fingerzeig versuchst du die leute zu belehren.

einfach mal in normalem ton und ausdruck und vielleicht nicht so von hinten anfallen, auch eine MEINUNG neben der eigenen gelten lassen und schon wird alles viel leichter.

das gesetzestexte nicht mit blümchen geschmückt werden, ist klar, aber man kann auch drumrum oderdentlich schreiben und nicht alle "als halbdumm und überzeugendwollen" (du hast es anders ausgedrückt - so kam es bei mir an) bezeichnen.

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Malefizz am 30.10.2014, 13:40 Uhr

Oh, sorry - so gesehen gehe ich damit natürlich absolut konform... Wir machen das ab jetzt so: bei Fragen, die auch nur andeutungsweise nach juristischen Verwirrungen riechen, bombardieren wir das Postfach der überaus netten, selbstlosen und kompetenten Frau Dr. Jur. Möhre... Die wird sich sicher freuen, und so ihren darbenden Umsatz aufpäppeln können... Oder - halt! Am Ende arbeitet sie hier gar noch pro bono!?! Dann kann sie ihr Ross natürlich so hoch wählen, wie sie will...

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Und Du glaubst, dass....

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 13:44 Uhr

die Ausgangsmail einer unbeteiligten Dritten Person ausreicht, um den Fall zu beurteilen. Interessant!

Was hat dir dein Professor in der Uni beigebracht? Da gruselt es mich. Ein Jurist hat sich in einen Fall einzuelesen und solange Fragen zu stellen bis er den Sachverhalt vollständig nachvollziehen kann.

Ich frage dich, wann endet der "besondere" Kündigungsschutz aus dem MuSchuG bei einem befristeten Arbeitsvertrag? Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz, wenn die Tätigkeit der Schwangeren nachweislich weggefallen ist (Stichwort Betriebsstilllegung, Insolvenz oder Teilbetriebsstilllegung) und sie in keinem anderen Betrieb des Unternehmens untergebracht werden kann?

Die AP hat erwähnt, dass der AG keine Arbeit mehr für sie hat. Dieser Satz macht mich stutzig bzw. lässt mich aufhorchen. WIESO ist keine Arbeit mehr da? Ist es wirklich so, dass die Auftragslage mies ist oder werden Teile des Betriebs sogar geschlossen. Es scheint ja mehrere Kündigungen in diesem Betrieb zu geben. Fragen über Fragen und Du kennst alle Antworten. Das ist echt verrückt!

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Ich geb's auf.....

Antwort von Moehre700 am 30.10.2014, 13:53 Uhr

Jeder hier weiss, wie eine Juristin zu arbeiten hat. Spannend.
Kaum einer hält hinter dem Berg mit Schlägen unter die Gürtellinie (Feld-Wald-Wisen-Anwalt, darbende Umsätze, was hat Dir Dein Prof beigebracht etc.). Aber gleichzeitig verlangt man von mir, ich möge doch von meinem hohen Ross runterkommen. Ah ja.
Fällt Euch da ein gewisser Widerspruch auf?

Es kotzt mich gerade als Juristin schlicht an, wenn jemand in dem Bereich, in dem ich mich nunmal auskenne, Mist erzählt.
Und ja: ich kann über die Kündigung einer Schwangeren sehr viel sagen, wann es geht, wann nicht, unter welchen Voraussetzungen, unter welchen nicht, was nötig ist.Dazu muß ich keinen Sachverhalt dehnen oder erweitern oder das hineinlesen, was ich denke, das gemeint sein könnte.

Aber die gesetzlichen Grundlagen sind gar nicht gefragt. Hab ich jetzt auch verstanden.
Schönen Tag noch.

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Re: Ich geb's auf.....

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 13:55 Uhr

Ach komm, Du arbeitest doch irgendwo in einer Personalabteilung und hast demnach mit Kündigungen und auch mit Schwangeren zu tun.

Eine Juristin bist Du mit Sicherheit NICHT! Niemals würde sich ein Jurist soweit aus dem Fenster lehnen und in einem Baby-Forum solche juristischen Falllösungen präsentieren ohne die Fakten zu kennen. NIEMALS!

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Re: Ich geb's auf.....

Antwort von Mariandl am 30.10.2014, 14:16 Uhr

Es geht doch auch nicht darum, den Sachverhalt zu dehnen oder etwas hineinzuinterpretieren... Er muss doch erst einmal festgestellt werden! Wir haben hier schließlich keinen feststehenden, vorgefertigten Lehrschulfall!

Du scheinst etwas Entscheidendes außer Acht zu lassen, aber...sinnlos, bei solch einem Vollprofi

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Christine70 am 30.10.2014, 14:23 Uhr

gibts auch "Rechtschreibung für Dummies"???

So viel Arroganz auf einen Haufen, das muß doch weh tun. Drückt der Heiligenschein??

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Ach, ein VP ist die Frau Moehre?!...

Antwort von Mutti69 am 30.10.2014, 14:24 Uhr

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Re: Ach, ein VP ist die Frau Moehre?!...

Antwort von Honey58 am 30.10.2014, 14:31 Uhr

Genau. Und ihren schwangeren Mandantinnen wird sie sagen, dass sie sich keinen Kopf machen brauchen, weil sie QUASI unkündbar sind und die Wahrscheinlichkeit, dass sie zu den 10-15% gehören bei denen es eben nicht so ist, sehr gering ist.

Dafür verlangt sie dann aber auch hoffentlich nur den halben Satz

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Re: Die Rechtslage wird aufgrund der bekannten Fakten beurteilt

Antwort von hormoni am 30.10.2014, 15:46 Uhr

Wenn dir die Leute hier nicht passen, hindert dich nichts daran, das Forum nicht mehr aufzusuchen.

Zwingt dich ja keiner, dich bei "Teilzeithobbyjuristen mit ungesundem Halbwissen" aufzuhalten..

Grüße

h,

PS: Hast du eine Rechtschreibschwäche?

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Ich kann verstehen, dass es dir sauer aufstößt,

Antwort von hormoni am 30.10.2014, 16:12 Uhr

wenn etwas falsch wieder gegeben wird, das so nicht richtig ist.

Allerdings macht der TON die Musik. Und den hast du mit deinem ersten Posting nicht getroffen....

Gruß

h

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Was aber erschreckend an der ganzen Geschichte hier ist, wird besonders

Antwort von lastunicorn am 30.10.2014, 17:06 Uhr

durch deinen Auftritt hier gerade deutlich: viele Rechtsanwälte sind derart überheblich und von sich selbst überzeugt, dass man sich eigentlich nur kaputt lachen kann, wenn sie einen anwaltlich formulierten Schrieb in die Welt hinaus schicken. DIE kann man dann sehr wohl mit einem gepflegten juristischen Grundwissen locker auseinander pflücken... es gibt reichlich Berufszweige, in denen ein solches juristisches Grundwissen erworben werden muss, was nicht selten später sehr spezialisiert wird. Da kommt dann so mancher Volljurist nicht mehr mit. Manchmal hilft nämlich auch etwas Praxisbezug...

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Re: Ich geb's auf.....

Antwort von Moehre700 am 31.10.2014, 9:26 Uhr

Schnuckelchen,

wasi ch beruflich mache, geht echt niemanden hier was an. Ich muss das hier nicht angeben und auch damit nicht angeben. Nur so viel: ich arbeite NICHT in einer Personalabteilung. Aber selbst wenn: da arbeiten auch Juristen, meißtens aber keine Volljuristen. Wie bei Versicherungen.

Nur eins:
Eine Rechtsanwältin kann und darf hier gar keine Einzelfallberatung machen, also konkrete Vertragsklauseln rechtlich bewerten etc.. Da ist näcmlich das RVG einschlägig und RAe mögen es nicht, wenn jemand nur pro bono arbeitet, versaut Preis und Leistung.

Informiere DIch mal über den Unterschied zwischen Juristen, Assesoren und Anwälten, bevor du feststellst, wie die arbeiten dürfen.

Ich find's süss, wie sich alle aufregen

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Re: Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Antwort von Moehre700 am 31.10.2014, 12:10 Uhr

Das Buch mit der Rechtschreibung braucht wohl jeder hier, inkl. Dir.

Gegenfrage: Heilige sind Arrogant? Wer ist denn bitte "heilig", Deiner Ansicht nach?

Und noch 'ne Frage:
Arroganz ist eine Sache. Die ist scheinbar furchtbar schlimm.
Aber Beleidigungen sind okay? Das darf man?

Wie gesagt: ich geb's auf.
http://www.anwaltverein.de/images/werbung/plakate/DAV-Plakat-OP-2014-gross.jpg?PHPSESSID=ortb45o2sfdbo686f5809kcft3

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