Geschrieben von Mirze am 31.05.2016, 12:43 Uhr |
Urlaub abgezogen trotz AU
Hallo.
Heute erhielt ich meine Abrechnung vom AG. Ich war längere Zeit krank geschrieben. Worauf meine Chefin natürlich nicht erfreut war. Am 17.05. Bin ich wieder zur Arbeit erschienen, obwohl ich noch immer nicht richtig fit war. Daraufhin wurde mir 2 Std später die Kündigung ausgehändigt. Meine Chefin meinte dann ich könne gehen. Daraufhin bin ich auch gegangen und habe mich noch am gleichen Tag erneut krank schreiben lassen, da ich ohnehin nicht wirklich fit war.
Nun mit der Abrechnung wurde mir 0,5 Tage Urlaub abgezogen. Ich habe aber doch eine AU meiner Chefin zugesandt.
Ist der Abzug des Urlaubs rechtens? Ich bin der Meinung nein.
LG Mirze
Re: Urlaub abgezogen trotz AU
Antwort von Fru am 31.05.2016, 12:48 Uhr
Du hast eine Kündigung bekommen und machst Dir über einen halben Tag Urlaub Gedanken? Ich hätte andere Sorgen...
Re: Urlaub abgezogen trotz AU
Antwort von Mutti69 am 31.05.2016, 12:57 Uhr
Du bist quasi “gesund“ nach Hause und in dein “Frei“ gegangen. Was soll dann die Krankmeldung? Willst du die Kündigungsfrist strecken?
Ehrlich, der halbe Tag wäre mir so was von Latte. Hast du die Kohle so dicke, dass dich eine verlorene Arbeit gar nicht groß tangiert?
Re: Urlaub abgezogen trotz AU
Antwort von Clivi8 am 31.05.2016, 13:12 Uhr
Nein. Wenn du für den halben Tag eine AU-Bescheinigung hast, darf sie keinen Urlaub dafür berechnen. Die Frage ist allerdings, ob die Kündigung rechtmäßig und ordentlich erfolgte...
Re: Urlaub abgezogen trotz AU
Antwort von Steffi528 am 31.05.2016, 13:13 Uhr
Das sehe ich auch so.
Ob die Kündigung auf Grund der Krankschreibung (ist das der einzige Grund???) rechtens ist, könnte geklärt werden.
Aber da Du trotzig ins nächste "krank" gegangen bist, wag ich zu bezweifeln, das es der einzige Grund für die Kündigung ist.
Ich vermute, dass
Antwort von MissRanya am 31.05.2016, 13:16 Uhr
Sie wütend über die Kündigung ist,die sie wahrscheinlich wegen ihrer Krankheit erhalten hat. Und das obwohl sie sich dann auch noch der Arbeit zuliebe dahin geschleppt hat,obwohl sie noch nicht fit war.
Dass sie nun wenigstens auf ihr Recht einer korrekten letzten Abrechnung besteht,kann ich nachvollziehen
Aber ganz ehrlich. Wieviel € macht der halbe Tag unterm Strich? Dafür würde ich mich nicht noch mehr ärgern und streiten
Re: Ich vermute, dass
Antwort von Mirze am 31.05.2016, 13:33 Uhr
Danke MissRaya.
Wie schon erwähnt war ich noch nicht fit, bin aber trotzdem hin....Natürlich war ich wütend... Ich schleppe mich dorthin weil ich schlechtes Gewissen habe weil ich so lange Ausfalle und das ist der Dank???
Also bestehe ich auch drauf eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erhalten.
Re: Ich vermute, dass
Antwort von dee1972 am 31.05.2016, 13:50 Uhr
Lange Krankheit (reden wir hier vermutlich über Monate?) als einzigen Kündigungsgrund? Obwohl du dich "noch nicht fit zur Arbeit" schleppst?
Bist du dir sicher, da es keine anderen Gründe gibt? Rein krankheitsbedingte Kündigungen sind meistens haltlos. Hast du bereits Klage eingereicht oder schluckst du die Kündigung nun klaglos (und ärgerst dich dann trotzdem völlig unverhältnismässig über einen halben Urlaubstag???)?
achso
Antwort von dee1972 am 31.05.2016, 14:07 Uhr
Jetzt verstehe ich diese Entspanntheit. Du warst ja die, die kündigen und wegziehen wollte. Da kommt dir die Kündigung des AG ja eh entgegen.
Na, dann.
Antwort von Mutti69 am 31.05.2016, 15:09 Uhr
Es steht muten, dass kein AG heutzutage noch so sinnlos ist, als Kündigungsgrund “Krankheit“ anzugeben.
Vielleicht ist es so für alle Beteiligt besser u d die AP hat die Sperre beim Amt geschickt umgangen.
Re: Na, dann.
Antwort von Danyshope am 31.05.2016, 16:58 Uhr
Nö, kann trotzdem eine Sperre geben. Ist dann sogar recht wahrscheinlich wenn der Grund Krankheit genannt wird. Eben weil zu erwarten ist das ein Arbeitgeber damit vor Gericht scheitern würde.
Hier das Amt sagt, wer nicht mindestens Arbeitsschutzklage einreicht, hat die Kündigung wohl selbst verursacht - und bekommt entsprechend auch eine Sperre. erst wenn klar ist, die Klage würde vor Gericht eh scheitern oder wirkliche Gründe vorliegen, gibt es keine. setzt aber voraus man hat sich im Idealfall auch vorher ans Amt gewendet um zB bei fehlender Kinderbetreuung oder Umzug eine Lösung zu finden.
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