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Geschrieben von lol am 28.02.2015, 21:07 Uhr

Ummeldung

Hallo zusammen,

wenn die Eltern geschieden sind und beide das Sorgerecht haben. Und das Kind wohnt bei seiner Mutter. Momentan wohnt das Kind Probe bei seinem Vater. Nun hat er das Kind bei sich im Ort Angemeldet.

Geht das einfach so ohne Unterschrift von der Mutter?
Darf er das einfach so?

Danke für Antwort.
LG

 
20 Antworten:

Re: Ummeldung

Antwort von Ani_k am 28.02.2015, 21:10 Uhr

Ich konnte unsere Tochter auch ohne sein Einverständnis bei mir anmelden obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben.

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Re: Ummeldung

Antwort von TheTruth am 28.02.2015, 21:11 Uhr

Nein. Das Aufenthaltbestimmungsrecht liegt bei der Mutter.
Es wundert mich, daß er das ohne Vorlage eine Dokuments durchbekommen hat.

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Re: Ummeldung

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:12 Uhr

Das geht sicher, denn mich fragte bei Ummeldung keiner, ob ich das alleinige SR habe.
Allerdings durfte er nicht, weil Ihr beide das ASR habt und somit beide Einverständnis bekunden müssen.

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Re: Ummeldung

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:13 Uhr

können ja... dürfen genau genommen nicht

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Re: Ummeldung

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:16 Uhr

Ein Teil dieses gemeinsamen Sorgerechts macht das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Wie der Name schon sagt, beinhaltet dieses Recht also die Befugnis zu bestimmen wo sich Ihre Kinder aufhalten. Die Ummeldung beim Meldeamt ist der grundlegendste Ausdruck dieser Befugnis zur Aufenthaltsbestimmung. Eine Ummeldung ist daher nur im Einvernehmen beider sorgeberechtigter Elternteile zulässig.
Hat die Mutter diesbezüglich nicht Ihr Einverständnis erklärt, so liegt darin ein Verstoß gegen ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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@The Truth

Antwort von lol am 28.02.2015, 21:17 Uhr

Er hat dem Kind gesagt er soll den Ausweis mitbringen weil sie einen Tag nach Straßburg fahren. Bekommt man da keine Info vom Bürgeramt?
Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt immer bei der Mutter ? Sicher?

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Re: @The Truth

Antwort von TheTruth am 28.02.2015, 21:19 Uhr

Bei dem Elternteil, bei dem das Kind offiziell lebt (was beim Jugendamt oder beim richterlichen Scheidungsurteil besprochen wurde "das Kind lebt künftig bei...").

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Re: @The Truth

Antwort von lol am 28.02.2015, 21:22 Uhr

ok. Kind hat zur Probe dort gewohnt und dann hat er ihn umgemeldet.

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Re: @The Truth

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:23 Uhr

Wenn das Kind bisher bei der Mutter gelebt hat hat sie das ASR.

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Re: @The Truth

Antwort von TheTruth am 28.02.2015, 21:23 Uhr

Geht nicht.
Du kannst dagegen vorgehen.

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Re: @The Truth

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:24 Uhr

Dann soll sie sich mal vergewissern, ob er das Kindergeld nun auch bekommt, denn das bekommt bei wem die Kinder gemeldet sind.

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Re: Ummeldung

Antwort von lol am 28.02.2015, 21:30 Uhr

Hätte ich nicht im Bürgeramt nachgefragt würde ich es heute noch nicht wissen.

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Re: Ummeldung

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:31 Uhr

Logisch, das teilt man ja keinem mit... pass auf wegen Kindergeld usw. Du hast jetzt offiziell kein Kind was bei dir lebt.

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Re: Ummeldung

Antwort von lol am 28.02.2015, 21:32 Uhr

Das tut so weh. Weil das Kind überlegt ob es jetzt dort bleibt.

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gerade bei behörden braucht es doch immer tausend unterschriften

Antwort von wesermami am 28.02.2015, 21:33 Uhr

Ich durfte nichmal die ausweise unserer teenies ohne die unterschrift meines mannes beantragen...und das obwohl wir zusammen wohnen;-)

Selbst das meine 12 und 15 jährige tochter beteuert haben das ich sie nicht entführen will hat nix genutzt....ausweise gabs nur mit unterschrift vom papi

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Re: Ummeldung

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:36 Uhr

Ich denke auch oft...
als Alltagsmutter hat man doch doofe Karten. Man weckt morgens, Pflichten, Schule, Termine usw. und beim Vater kennen sie ausschlafen, nie Pflichten, immer Freizeit, immer Liebelingsessen... aus Sicht des Kindes sieht man als Alltagselternteil eher kacke aus.

Wie alt ist das Kind? Wie war denn der Umgang vorher?

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Re: gerade bei behörden braucht es doch immer tausend unterschriften

Antwort von mf4 am 28.02.2015, 21:37 Uhr

Nein, Ausweise und Konto war bisher unmöglich. Da musste ich mein ASR nachweisen.
Ummeldung, Anmeldung Schule und und und fragte kein Mensch.

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@

Antwort von lol am 28.02.2015, 21:42 Uhr

hast post

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Re: gerade bei behörden braucht es doch immer tausend unterschriften

Antwort von desire am 01.03.2015, 10:00 Uhr

das ist aber hart bei euch in Deutschland.....bei uns wird nur immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verlangt.....

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Re: Ummeldung

Antwort von kügelchen12 am 01.03.2015, 11:48 Uhr

Geht das so einfach?

Was ist denn mit Schule, Kindergeld, Unterhalt, Freundeskreis vom Kind?
Da steckt doch viel mehr dahinter, als nur ein ummelden. Ich gehe davon aus, das es kein Ummelden innerhalb desselben Ortes war.

Ich musste beim ummelden lediglich nur die Geburtsurkunde vorzeigen - wir sind beide sorgeberechtigt und ich war ohne sein Beisein dort- .

Wie alt ist das Kind?

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