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von mosaique  am 21.02.2017, 12:28 Uhr

Schadensersatz bei der Tagesmutter

Hallo ihr Lieben...
Ich habe eine Frage, kann ich bei der Tagesmutter Schadensersatz für einen Rucksack verlangen?
Mein Sohn hat ein Rucksack mit einem Teddykopf vorne dran. Bis vor einer Woche war alles gut aber dann gab sie ihn mir am Donnerstag zurück, da war der Kopf sehr wackelig und ein Knopf am Ohr fehlte. Ein Mädchen wollte ihn unbedingt haben.
Als ich meinen Sohn heute abgeholt habe war das Zugbändchen am Rucksack komplett raus, wurde also rausgerissen.

Ich bin ziemlich verärgert, da sie sagt sie würde die Rucksäcke immer hochlegen. Weiß also nicht wie die kleinen es schaffen da immer dran zu kommen.

Kann ich dafür Schadensersatz verlangen oder habe ich jetzt Pech gehabt?

 
68 Antworten:

Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von swiss-mom am 21.02.2017, 12:31 Uhr

Echt jetzt?

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von swiss-mom am 21.02.2017, 12:33 Uhr

Ich meine, frag sie doch einfach, ob sie ihn ersetzt.

Oder geht es dir vielmehr darum, das gerichtlich oder anwaltschaftlich durchzusetzen... also den Ersatz eines Rucksacks, der sicher teuer gewesen sein muss?

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von leaelk am 21.02.2017, 12:33 Uhr

Ich würde es unter "normalem Schwund" verbuchen. Im Kindergarten werden die Verluste nach meiner Erfahrung noch viel gravierender und das nicht zwingend durch Dritte.......

Nein, ich würde keinen Schadensersatz verlangen.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 12:45 Uhr

Vielleicht habe ich das zu krass ausgedrückt.
Möchte sie nicht anzeigen oder der gleichen Art. Möchte nur wissen ob ich von ihr mindestens die Hälfte vom Wert des Rucksacks verlangen kann/darf?

Billig war er nicht.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von ösitina am 21.02.2017, 12:51 Uhr

Können tut man wohl vieles, aber will man wegen sowas mit jemandem streiten?

Ich würde es nicht machen...

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von salzstange am 21.02.2017, 12:52 Uhr

nein du bekommst kein Geld , gib deinem Sohn einen Rucksack von Billigladen
zur Tagesmutter. Benutz den teuren für Private Ausflüge.
du kannst ein Band neu einziehn zum zusammen ziehn den Rest fest nähen

im KIGA verschwinden oft Dinge Mütze Jacken .. etc

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von mamili2015 am 21.02.2017, 12:53 Uhr

ich meine das jetzt nicht böse und kann deinen ärger schon auch etwas nachvollziehen, aber ganz ehrlich,ich finde, ein Rucksack ist ein Gebrauchsgegenstand und nun Schadensersatz zu verlangen,weil er leicht beschädigt,aber noch funktionstüchtig ist,finde ich irgendwie unpassend. Sprich doch erstmal mit der tagesmutti und frage sie,was genau passiert ist.wer mehr als ein Kind hat,der weiß,dass man nicht immer alles zu jeder Zeit überblicken kann und Dinge gehen dann nunmal auch kaputt. überlege doch, ob du vielleicht lieber gebrauchte Dinge mit zur tagesmutter gibst,dann muss es dich nicht so ärgern,falls mal etwas schmutzig oder beschädigt wird.im kindergarten wird es wirklich nicht einfacher,da verschwindet durchaus sogar mal etwas....

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Pebbie am 21.02.2017, 12:56 Uhr

Das ist für mich ein Gebrauchsartikel der auch kaputt gehen kann.
Für mich fällt das unter Pech gehabt, auch wenn ich Deinen Ärger nachvollziehen kann.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von @ntje am 21.02.2017, 12:58 Uhr

Moechtest Du denn wirklich das Verhaeltniss zur Tagesmutter, die sich liebevoll um Dein Kind kuemmern soll, von so etwas beeintraechtigen lassen?
Mag ja sein, dass es sehr abgeklaerte Menschen gibt die so etwas nicht anficht, aber der Durchschnittsmensch ist dann doch verschnupft wenn er gezwungen wird irgendwas zu ersetzten.
Also auch wenn Du recht haettest waer es nicht unbedingt klug das auch durchzusetzten

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von emilie.d. am 21.02.2017, 13:04 Uhr

Jetzt rein rechtlich, i.d.R. nicht. Du müsstest ihr nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und genau in dieser Zeit (als sie z.B. einfach einkaufen gegangen und die Kinder ihrem Schicksal überließ) der Rucksack z.B. von einem Kind kaputt gemacht wurde. Wenn das Kind den Rucksack kaputt macht, während sie da ist, hat sie ihre Aufsichtspflicht normal nicht verletzt. Gegen das Kind hast Du aber auch keinen Anspruch, weil unter sieben Jahre alt.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von emilie.d. am 21.02.2017, 13:04 Uhr

Jetzt rein rechtlich, i.d.R. nicht. Du müsstest ihr nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und genau in dieser Zeit (als sie z.B. einfach einkaufen gegangen und die Kinder ihrem Schicksal überließ) der Rucksack z.B. von einem Kind kaputt gemacht wurde. Wenn das Kind den Rucksack kaputt macht, während sie da ist, hat sie ihre Aufsichtspflicht normal nicht verletzt. Gegen das Kind hast Du aber auch keinen Anspruch, weil unter sieben Jahre alt.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Patti1977 am 21.02.2017, 13:05 Uhr

ärgerlich aber es ist ein Gebrauchsgegenstand unter Kindern.

Ich würde einfach einen günstigen kaufen für täglich. und wenn man unbedingt zum wandern was besonderes braucht, dann eben noch einen für zu Hause.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Mariechen2015 am 21.02.2017, 13:08 Uhr

Ich glaube nicht dass sie es macht,würde ich auch nicht an ihrer Stelle.
Das passiert bei Kleinkindern nun mal.
Also sorry aber wenn sich dass schon dermaßen verärgert,solltest du dich für den Kiga wappnen.
Da passiert sowas regelmäßig.
Wieso versichernde nicht einfach den Teddy wieder anzunähen?

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 13:32 Uhr

Mich ärgert viel mehr die Aussage das sie alle Rucksäcke hoch legt, aber komischerweise kommen die Kinder doch an den einen dran.
Sie hat zur Betreuung nur ihren Sohn, ein Mädchen und meinen Sohn nur bis 12h.
Denke schon das man es mitbekommt wenn ein Kind mit einem Rucksack, den man angeblich hochgelegt hat, auf Wanderschaft geht.

Ich bin ausgebildete Erzieherin, ich weiß wie es in der Kita ist, aber ich habe nicht damit gerechnet das es bei ihr mit 3 Kindern auch so ablaufen wird. Sie hat ja noch eine Aushilfe 3x in der Woche.

Naja, dann werde ich nichts sagen und still vor mich hin ärgern.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Mutti69 am 21.02.2017, 13:32 Uhr

Du willst sie nicht anzeigen?

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Amphibia am 21.02.2017, 13:33 Uhr

Bei allem Verständnis und Respekt....
Wenn alle Eltern bei deren Kindern im Kindergarten oder in der Tagespflege irgendwann mal was kaputt gegangen oder verschwunden ist, Schadensersatz verlangen könnten und würden, gäbe es wohl irgendwann so Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr. So gut versichern kann man sich gar nicht ;)
Ohne Spaß....das passiert, ist ärgerlich aber normaler Alltag.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von salzstange am 21.02.2017, 13:37 Uhr

sie wird wohl den Rucksack ach mal runter holen, Pemepers oder Trinkflasche
oder was auch immer du deinem Sohn mit gibst raus holen.
kann auh sein das dein Sohn selbst damit spielt oder ein zweites Kind es dann aus der Hand ziehen wollte

einfach nichts teures mit geben, bald wird dein Sohn Im KIGA sein

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Steffi528 am 21.02.2017, 13:40 Uhr

Angestellt oder selbständig? Wenn sie selbständig ist, kann ich ihr nur raten, die zu kündigen wegen den Krams. Da wird sie sonst nicht mehr glücklich.

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ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 13:42 Uhr

dann wirst du ja wissen, das ständig etwas verschwindet oder kaputtgeht

ersetzt ihr alles?
wenn ja, dann seid ihr eine ausgezeichnete einrichtung mit absoluter ausnahme

aushilfe? zur betreuung? als tagesmutter???
wow..wie wahnsinnig hoch ist denn der verdienst bei euch als TM? ich ziehe sofort um.

von 3€ brutto die stunde noch ne aushilfe einzustellen..ginge hier im traum gar nicht

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Re: ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 13:45 Uhr

Ich habe die Ausbildung gemacht, bin aber als Erzieherin nicht tätig. Daher habe ich nur geschrieben das ich ausgebildet bin.

Keine Ahnung wie sie sich eine Aushilfe leisten kann, bei 3 Kinder finde ich es selber unnötig.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Tini_79 am 21.02.2017, 13:47 Uhr

Steffi,

ha,ha, sind das Schreibfehler oder hast du nen geilen Humor :-)

Du kannst ihr (der TM) nur raten zu kündigen, denn sonst wird sie nicht mehr glücklich mit der AP.

Genau!

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 13:49 Uhr

Genau, ich wurde nicht ganz verstanden, daher habe ich das so geschrieben.
Du hast aber übersehen das ich dahinter "oder der gleichen Art" noch geschrieben habe.
Soweit will ich doch gar nicht gehen.

Ich wollte nur wissen ob ich mit der TM darüber reden kann/darf das sie mir die Hälfte ersetzt, denn seit knapp 2 Wochen hole ich meinen Sohn immer mit kaputten Sachen ab, obwohl es "nur" 3 Kinder sind.
Die Krönung war jetzt für mich der Rucksack, der angeblich mit den anderen hochgelegt wird.

Naja, war nur eine Frage

Dann habe ich Pech gehabt und nehme es hin.

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Re: ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von septemberkugel15 am 21.02.2017, 13:50 Uhr

Sie kann auch eine Praktikantin von der hauswirtschaftsschule haben...

Oder eine gestellte. Weil sie evtl doch nicht so gut mit allen Kindern zurecht kommt....

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Steffi528 am 21.02.2017, 13:52 Uhr

Natürlich geht der Rat an die Tagesmutter. Hier stehen die Eltern Schlange, um einen Platz zu bekommen. Da gibt es Eltern, die nicht wegen so etwas mit Schadensersatzforderungen kommen. Das ist ein Kinderrucksack, kein PKW. Von daher, kündigen und neue Eltern suchen.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von septemberkugel15 am 21.02.2017, 13:53 Uhr

Wenn es dich stört. Sprich mit ihr.
Man kann über alles reden.


Ich würde abwegen ob sich der Streit Lohn. .. wirkt sich nicht nur auf das Verhältnis zwischen dir und ihr aus...

Ich persönlich würde dich kündigen, wenn du mir mit einer Forderung um die ecke kommst . Schon mal dran gedacht das dein Sohn evtl auch mal was kaputt machen könnte? Stellt sie dir dann bestimmt auch nicht in Rechnung...

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Re: ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von Steffi528 am 21.02.2017, 13:53 Uhr

Praktikum bei einer TPP müssen hier alle TPP's in Ausbildung machen.

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Re: ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 13:55 Uhr

das ist relativ neu..aber keine angestellte :-)

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Re: ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von septemberkugel15 am 21.02.2017, 13:56 Uhr

Okay. Ist vielleicht auch von Bundesland wieder verschieden.
In Bremen durchaus normal.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Mutti69 am 21.02.2017, 13:57 Uhr

Ich vermute, du hast MEINEN Unterton nicht richtig verstanden ;-)

Wie dem auch sei, dein Kind gibst du vertrauensvoll in die Hände dieser Frau, das Verhältnis ist aber scheinbar so distanziert, dass du nicht offen mit ihr reden kannst?

ICH hätte ihr das einfach gesagt: “Voroni, guck mal, seit 1 Woche geht ständig was kaputt...ich hab keinen Geldscheißer im Keller stehen, guck doch mal bitte, woran das liegt! Bist du haftpflichtversichert?“

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Re: ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 13:57 Uhr

achsoooo

dann weißt du nicht, dass ständig etwas verschwindet/kaputtgeht und kitas/kigas den hier machen?

hast du gesehen, wer es kaputtgemacht hat?
absicht?

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Mutti69 am 21.02.2017, 13:57 Uhr

Wobei...neeeee, ich hätte es wahrscheinlich unter S wie Schwund verbucht.

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Re: ausgebildete erzieherin: was macht denn euer kiga im schadenfall?

Antwort von Steffi528 am 21.02.2017, 13:58 Uhr

Ist sogar in jeden Landkreis verschieden. Ich glaube, ich schick dir nachher mal eine PN, wenn ich am Laptop sitze

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Vertrag? Haftpflichtversicherung?

Antwort von kanja am 21.02.2017, 13:59 Uhr

Du hast doch bestimmt einen Vertrag mit der Tagesmutter. Darin sollte auch etwas über Haftung bei Schäden stehen.

Dann musst du entscheiden, wie wichtig dir der Rucksack bzw euer Verhältnis ist.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von MeineGüte am 21.02.2017, 14:04 Uhr

Also ich würde mit ihr sprechen und sie bitten, bei 3 Kindern da mehr ein Auge drauf zu haben. Sollte ja nicht SO schwer sein.

Schwund gibt es immer, aber wenn du da seit 2 Wochen das Kind ständig mit kaputten Sachen aus der Pflege holst, wäre für mich zu indes iwann der Ofen dahingehend aus, dass ich mir das stillschweigend weiter angucke.

Geld wächst nicht auf Bäumen.

Ansonsten finde ich den Rat der andern gut, einen biligen Rucksack mitzugeben. Am besten einen, der nach nix aussieht, damit ihn keines der Kinder haben will. :-))

Wie alt ist dein Kind? Ihn fragen was passiert ist, ist noch keine Option, nehme ich an?!

Ich würde sie zumindest ma darauf ansprechen was da abgeht. Ob da eines der Kinder Vieleicht besonders energisch ist, ob dein Sohn sein Zeug nucht teilen mag, irgendwie so halt.

Aber Schadensersatz? Ich denke DAS würde ich lassen.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 14:05 Uhr

Mir kündigen weil ich euch um Rat frage?
Das finde ich jetzt ein wenig übertrieben.
Habe nur gefragt ob es ok wäre mit der TM darüber zu reden ob es möglich wäre mir die Hälfte zu ersetzen und dann kommen solche Aussagen.
Hätte es anders formulieren sollen, mein Fehler.

Ich bin alles andere, aber keine unangenehme Person.

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und dein Sohn kann das nicht selbst gewesen sein?!?!?!?

Antwort von wesermami am 21.02.2017, 14:08 Uhr

Was meinste was im Laufe der Jahre noch so alles kaputt geht oder spurlos verschwindet;)
Hier ist gerade mal wieder die Tasche mit den Sportklamotten weg...Wert über 200€.
Da komm ich aber auch nicht auf die Idee irgendwen dafür haftbar zu machen

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Laurenzia am 21.02.2017, 14:13 Uhr

Ich weiß gar nicht, warum alle gleich so ins Geschirr gehen. Sie hat doch nur um Auskunft gebeten. Ob ihr selber das so hinnehmen würdet war doch gar nicht die Frage.
Wenn immer wieder Dinge oder Kleidung kaputt gehen, solltest du das ansprechen. Mein Sohn geht jetzt das 2. Jahr in den Kindergarten und es ist noch nie etwas kaputt gegangen. Die Kleidung nicht. Das Spielzeug.... Ich weiß das das mal passieren könnte.
Von der TM würde ich wenigstens eine Aussage zu den kaputten Dingen erwarten. Die wird doch gemerkt haben, dass der Rucksack kaputt gegangen ist.

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Re: und dein Sohn kann das nicht selbst gewesen sein?!?!?!?

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 14:15 Uhr

Ne war nicht mein Sohn. Sie hat mir ja heute gesagt das es das Mädchen war.

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mein sohn wäre nackig täglich aus dem kiga gekommen

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 14:16 Uhr

wenn ich mit dem schussel nicht alles abgesucht hätte...plus alles, was von anderen kaputtgemacht wurde..weil es weggenommen wurde..weil geteilt wurde..und..und..und

kann das durchaus nachvollziehen

aaaber: hat es jemand gesehen...ist das nicht eher normaler verschleiss usw?

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Mariechen2015 am 21.02.2017, 14:17 Uhr

Hö?
Das kann doch auch schnell mal zu Hause passieren dass was kaputt geht. Und ganz ehrlich,das passiert doch wirklich schnell dass ein Kleinkind mal irgendwie dran reißt.

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Re: und dein Sohn kann das nicht selbst gewesen sein?!?!?!?

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 14:18 Uhr

woher weiß sie das? zugeguckt?
erzählungen?
aus versehen?
mutwillig?

ich frage nur, weil im zweifel versicherungen bei u7 kids auch nachfragen..und bei versicherungen im kiga und co die betreuungskraft nachweislich einen fehler gemacht haben muss

sonst sagen kigaversicherungen nämlich auch neee
und betreuungskräfte sagen dann: fragen sie die eltern des anderen kindes

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Re: und dein Sohn kann das nicht selbst gewesen sein?!?!?!?

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 14:25 Uhr

Die TM hat mir das erzählt, dass das Mädchen den Rucksack immer haben möchte und an dem Teddykopf rum reißt. Da habe ich ihr gesagt, dass es nicht so schlimm sei. Den Kopf kann man noch fest machen und den Knopf am Ohr kann man dran nähen. Sie meinte dann, dass sie die Rucksäcke immer an der Garderobe hochlegen würde, aber an dem kommt die kleine immer dran.
Aber wenn in der nächsten Woche wieder etwas am Rucksack ist und die TM auch weiß wer es war, finde ich es schon merkwürdig.

Deswegen habe ich erstmal hier gefragt ob ich da mit der TM sprechen sollte.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Mariechen2015 am 21.02.2017, 14:26 Uhr

Wobei sie im Ausgangsposting nichts davon schrieb dass ständig was kaputt geht.
Da ging es nur um diesen Teddykopf von Rucksack.
Und das wissen wir alle,ist oft nicht so wahnsinnig stabil.
Das seit zwei Wochen täglich was kaputt ist,ist eine ganz andere Hausnr.
Da würde ich ihr dann schon mal nahe legen dass die Dinge alle Geld kosten,dein Geld.

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mhm

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 14:29 Uhr

Da habe ich ihr gesagt, dass es nicht so schlimm sei. Den Kopf kann man noch fest machen und den Knopf am Ohr kann man dran nähen



dann verstehe ich aber nicht, warum nun schadenersatz gefordert werden soll

btw...mein minimädchen ist wirklich mini, klettert aber irre überall hoch, wenn sie etwas haben will
das mädchen scheint euren rucksack doch sehr zu mögen

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Re: und dein Sohn kann das nicht selbst gewesen sein?!?!?!?

Antwort von MeineGüte am 21.02.2017, 14:31 Uhr

200€?

War es ein Trikotsatz für den Vereinssport?

Ansonsten: Wer gibt so viel Geld für Sportkleidung aus?

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Re: mhm

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 14:37 Uhr

Selber schuld das ich dieses Wort geschrieben habe.

Der Rucksack ist jetzt hin. Den kann ich nicht mehr reparieren und auch nicht mehr verwenden.

Ist jetzt auch egal. Ich lass es und gut.

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das kann man nicht reparieren?

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 14:42 Uhr

Selber schuld das ich dieses Wort geschrieben habe.



ernstgemeinter tipp: mit versicherungen solltest du schadensfälle wirklich nicht besprechen. die würden sicher alles ablehnen


versuche nur zu folgen. laut ausgangsposting...
das zugbändchen ist nun raus? das davor konnte man nähen, das zugbändchen nicht?
was war das für ein rucksack?

ich hätte beim wort zugbändchen ja eher angst, dass sich ein kind stranguliert, wenn keiner da ist...und ob so ein rucksack überhaupt mitgegeben werden sollte.


aber auch irgendwo mitleid mit dem mädchen. euer rucksack muss was magisches ausstrahlen :-)

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Re: und dein Sohn kann das nicht selbst gewesen sein?!?!?!?

Antwort von ösitina am 21.02.2017, 14:43 Uhr

Gute Turnschuhe können hier durchaus mal 60€ kosten und hier werden z.b. Hallen und außen Schuhe verlangt da wäre man alleine bei den Schuhen schon bei 120€

Nur so als Beispiel jetzt....

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ich

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 14:44 Uhr

lange hose, kurze hose, sportshirt, hallenschuhe, draußenschuhe, sportbeutel

kommt in etwa hin

das vergnügen "pech" haben wir im ersten halbjahr 5.klasse gehabt. beide male verschwunden...pech

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Re: und dein Sohn kann das nicht selbst gewesen sein?!?!?!?

Antwort von sterntaler82 am 21.02.2017, 14:47 Uhr

Mein 13 jähriger spielt recht hoch Fußball da sind 200€ nix

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von kügelchen12 am 21.02.2017, 14:51 Uhr

Ich kann Deinen Ärger verstehen, kann aber widerum nicht nachvollziehen, warum Du denselben Rucksack erneut mitgibst?

Ich kann nur von der Kita erzählen: In der Kita werden keine Sachen ersetzt, dort wird explizit darauf hingewiesen - das nicht die schönsten oder neuesten Sachen mitgegeben werden sollen.
Lediglich am Spielzeugtag haben die Erzieherinnen/Betreuerinnen ein Auge drauf, das die Sachen auch wieder mitgenommen werden.
Die sündhaft teuren "Hacken"-Schuhe wollte Madame unbedingt zur Kita mitnehmen, Resultat: Die wurden von mehreren Mädels getragen und rumgezeigt und sahen am Schluss aus, als hätte sie die schon 2 Jahre getragen. Pech!

Je nachdem wie euer Verhältnis ist und was im Vertrag für Schadensfälle drin steht, könntest Du sie darauf ansprechen.

Ich würde es definitiv nicht machen, sie klärte Dich auf und hatte wohl indirekt darauf hingewiesen, das sie die Sachen nicht weg schliessen kann um Schäden zu vermeiden ;)

Gebe dem Kind einen ausrangierten/anderen weniger kuschligen Rucksack mit und eurer "Lieblingsrucksack" wird nur noch unter "eurer Aufsicht" benutzt.

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Re: das kann man nicht reparieren?

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 14:55 Uhr

Knopf am Ohr kann man nähen. Aber wenn das Band zum verschließen des Rucksacks rausgerissen ist, kann ich als Laie nichts machen. Da bin ich raus.

Ich bringe meinen Sohn zur TM und ihr überreiche ich den Rucksack wenn wir bei ihr ankommen. Mein 1,5 Jahre alter Sohn geht also mit dem Rucksack nicht alleine zu ihr.


Wie gesagt, ich nehme es hin. Schade drum aber naja.

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Re: das kann man nicht reparieren?

Antwort von 32+4 am 21.02.2017, 15:17 Uhr

was ist das denn für einer?

minimädchens objekt der begierde ist eine PC-maus
egal wie gut die versteckt oder gesichert ist, guckt man mal kurz nicht, sitzt das minimädchen strahlend mit der maus in der hand irgendwo

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Danyshope am 21.02.2017, 15:59 Uhr

Das ist ein schlechter Witz, oder?

Wenn man meint so was teures einem Kleinkind mitgeben zu müssen das man die paar Euro nicht verschmerzen kann, dann sage ich mal, selbst schuld.

Außerdem sage ich mal, selbst schuld. das das Teil "heiß begehrt" ist war dir ja spätestens seit Donnerstag bekannt. Zeit genug da zu überlegen, wie wichtig ist mir der "Verlust".

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Danyshope am 21.02.2017, 16:10 Uhr

Dein Kind spielt aber schon noch im Kiga, oder?

Also meiner hat des öfteren mindestens Löcher an den Knien. Diese "ösen" an denen man die Jacke aufhängen kann reißt auch mal ganz gerne. oder die Knöpfe von der knöpfbaren Jackenmütze geben auf.

Aber unser ist auch viel draußen im Außenbereich. Die tollen da rum sobald es das wetter nur zu lässt.

Handschuhe welche oh Wunder verschwinden hatten wir auch schon.

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meine Tochter ist 16...

Antwort von wesermami am 21.02.2017, 16:21 Uhr

Und 180 gross...da bekommt man kaum was günstiges gescheites.200€ sind da verdammt schnell erreicht

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von Johanna3 am 21.02.2017, 16:27 Uhr

Ganz klar: Du hast Pech gehabt. Bestimmt hast du auch daraus gelernt: Gib deinem Sohn einen preiswerteren Rucksack mit.

Wäre ich die Tagesmutter von der diesbezüglich Schadensersatz gefordert würde, hätte ich keine Probleme damit, den Betreuungsplatz zu kündigen.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 16:53 Uhr

Ich muss sagen das manche antworten ganz nett gemeint sind und einige... naja.
Ich wollte nur etwas wissen, aber das man dann direkt angegriffen wird hätte ich nicht gedacht.

Ich habe mich mit der Tagesmutter noch nicht unterhalten, wollte mich hier erstmal erkundigen ob ich das tun kann oder nicht.
Mich, mit anderen Worten, als schlecht zu bezeichnen und an der Stelle der TM mir zu kündigen ist schon echt übel.

Wenn man hier jetzt genauer mitgelesen hat, kann man einige Dinge nachvollziehen.

Gut, ich habe Pech gehabt. Bin schon drüber hinweg.
Aber ich glaube das eine TM die nur 3 Kinder betreut und eine Aushilfe hat, sehr wohl es mitbekommen kann wenn ein Kind sich an einem Rucksack vergreift der angeblich weit genug oben liegt. Sie hat es mir ja selber so erzählt. Ich wollte aber heute nichts sagen, weil ich keinen Streit anbrechen wollte.

Naja, vielen Dank nochmal.

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Rucksack reklamieren

Antwort von Susanne.75 am 21.02.2017, 17:23 Uhr

Also wenn ein Kind im Krippenalter bei einem Kinderrucksack, der nicht billig war, das Zugbändchen so einfach komplett abreißen kann, dann würde ich die Firma anschreiben und den Rucksack reklamieren.
Das darf nicht passieren. Das ist gefährlich was mögliche Strangulation angeht und eine gewisse Haltbarkeit sollte man bei Markenrucksäcken nun wirklich erwarten können, zumindest bei den Funktionsteilen des Rucksacks.

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Was für Antworten wolltest Du den lesen?

Antwort von Steffi528 am 21.02.2017, 17:33 Uhr

Das wir Dir raten, das der Tagesmutter in Rechnung zu stellen?
Nein, ganz sicher nicht.
Da du zum Glück das noch nicht eingefordert hast, hast Du nun die Chance, deinen Platz zu behalten, denn ich würde Dir, wenn Du das einfordern würdest, kündigen, sehr schnell sogar. Grund: Kein Vertrauensverhältnis.

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Re: Was für Antworten wolltest Du den lesen?

Antwort von Malefizz am 21.02.2017, 17:39 Uhr

Aber bedeutet es nicht im Umkehrschluss, dass eine TM rein gar nichts zu befürchten hat, wenn dauernd Sachen verschwinden oder kaputt gehen, weil sie ja mit der Kündigung des Platzes der Mutter ein empfindliches Übel entgegenzusetzen hat?

Das fände ich, ehrlich gesagt, unanständig.

Ich hätte die TM gefragt, ob sie mir da entgegenkommen mag, denn schließlich muss ja auch ICH vertrauen können, dass sie eine gewisse Sorgfalt nicht nur meinem Kind gegenüber, sondern auch gegenüber dessen Eigentum walten lässt.
Das Kind ist ja noch viel zu klein, um selbst auf seine Sachen zu achten.

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Re: Was für Antworten wolltest Du den lesen?

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 17:41 Uhr

Eine einfache Meinung wie ich vorgehen darf/kann, mehr auch nicht.
Das hier so viele so einiges hineininterpretieren wollen und meinen ich will was böses, ist mir sehr schleierhaft.

Die Antworten, haste Pech gehabt oder nein das darf man nicht ansprechen, hätten mir gereicht und Ende.

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Re: Was für Antworten wolltest Du den lesen?

Antwort von mosaique am 21.02.2017, 17:44 Uhr

Danke für diese Antwort, mehr wollte ich nicht wissen.
Ich wusste bis jetzt nicht ob man das ansprechen darf oder halt nicht.

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Skandal!

Antwort von mf4 am 21.02.2017, 17:59 Uhr

Heute ist nicht der 1.April oder?

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Re: Skandal!

Antwort von fsw am 21.02.2017, 18:01 Uhr

Manchmal kommt es uns nur so vor...

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Re: ES SIND KINDER!!!

Antwort von fsw am 21.02.2017, 18:06 Uhr

Kinder!!!!!

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Ist das dein Ernst, mosaique?

Antwort von Johanna3 am 21.02.2017, 18:39 Uhr

Mehr wolltest du nicht wissen?

Wer in aller Welt hätte dir verbieten können das anzusprechen? Keiner? Also darfst du es.

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Re: Schadensersatz bei der Tagesmutter

Antwort von dee1972 am 21.02.2017, 23:05 Uhr

Na das ist nur das Vorgeplänkel. Quasi das Training für die späteren "Spielzeugtage" im KiGa. DA kannst du dich dann wirklich aufregen, wenn das Lieblingsspielzeug des Kindes kaputt wieder nach Hause kommt.

Zugbändchen kann nicht wieder eingefädelt werden? Glaub ich nicht, bisher hab ich noch alles wieder reinfummeln können, einfach ne Sicherheitsnadel zur Hilfe nehmen.

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