Geschrieben von masanija am 19.06.2017, 11:21 Uhr |
Meine Rechte als Mieter Frage dazu
Hallo,
muss ich meine Vermieter ohne Vorankündigung
mit fremden Leuten, die irgendwas vermessen wollen,
in meine Wohnung lassen? Es steht keine Renovierung oder Sanierung an, der Grund hierfür wurde mir auch nicht genannt.
Das Verhältnis zu meinen Vermietern ist schlecht, ihnen passt es nicht, dass ich jetzt alleine mit meinen Kindern hier wohne, nachdem mein Ex ausgezogen ist.
Ich habe sie nicht reingelassen.
Danke
Zitat deutsches Mietrecht:
Antwort von Mutti69 am 19.06.2017, 11:23 Uhr
Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. ... Hiervon ausgenommen sind Notfälle (z.B. Wasserrohrbruch), hier darf der Vermieter auch ohne Anmeldung die Wohnung betreten und eine Notöffnung vornehmen lassen, wenn er den Mieter nicht erreichen kann.
Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu
Antwort von +sumsebiene+ am 19.06.2017, 11:24 Uhr
nur nach fristgerechter Ankündigung
Da ich jetzt keine Rechtsanwältin bin, frage ich mal vorsichtig nach...
Antwort von Mutti69 am 19.06.2017, 11:25 Uhr
Wie kommt es, dass ich deine Frage mit googeln innerhalb von Sekunden beantworten kann...du aber scheinbar erst in einem Mütterforum nachfragen gehst?
Einfach mal rein aus Interesse gefragt.
Danke und warum hier
Antwort von masanija am 19.06.2017, 11:47 Uhr
Weil ich über den Besuch so geschockt war, dass mir das Form näher war, als google.
Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu
Antwort von Maiglück2015 am 19.06.2017, 11:51 Uhr
Nein. Er darf nur in begründeten Notfällen ohne Ankündigung deine Wohnung betreten. Wir hatten es mal bei einem Umzug. Da wollte die Vermieterin zwecks Wohnungsbesichtigung unter der Woche in unsere Wohnung. Da wir schon ausgezogen waren und die Wohnung leer war, hatten wir für diesen einen Termin kein Problem damit. Zeitlich konnten wir wg Arbeit nicht. Deshalb gaben wir ihr den Schlüssel. Allerdings wollte sie ihn uns danach nicht wieder zurückgeben, mit der Begründung, dass sie da noch einen Maler reinschicken muss. Sie hätte bei der Besichtigung Mängel festgestellt. Das sollte auf unsere Kosten behoben werden. Allerdings hatte mein Mann ihr schon gesagt, dass wir das zum Ende der Mietzeit selbst machen. Wir hatten zu dem Zeitpunkt noch 3 Wochen Zeit. Sie behielt trotzdem den Schlüssel und wollte uns auch die Kaution nicht zurückzahlen. Wir tauschten dann das Schloss. Kurze Zeit später kam von ihr ein Anruf, was wir denn mit dem Schloss gemacht hätten, sie käme nicht mehr rein. Daraufhin schalteten wir einen Anwalt ein, der sie zur Herausgabe des Schlüssels und Kaution anhielt. Andernfalls hätte sie verklagt werden können wg unbefugtem Zutritt zur Wohnung. Denn unabhängig davon, ob die Wohnung schon leer war, durfte sie sie nicht betreten. Sie hätte eine hohe Geldstrafe oder Knast bekommen, so unser Anwalt.
Also was ich dir damit sagen wollte, ist, dass du ihn nicht hereinlassen musst. Er muss es schriftlich ankündigen mit Begründung, die nachvollziehbar sein muss.
du musst den Zutritt gewähren ..... aber mit Ankündigung
Antwort von Caot am 19.06.2017, 12:00 Uhr
Durch den Eigentümer, Hausverwalter, Hausmeister .....
Das gilt für alle Dinge.
Den Zugang verweigern ist nicht erlaubt.
Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu
Antwort von mama-nika am 19.06.2017, 13:15 Uhr
Pauschal: ja, du musst ihn reinlassen.
In diesem Fall muss er es auch ankündigen, ist ja kein Notfall.
Nehme ich zumindest mal an. Also den Grund muss er dir schon sagen. Hat er anscheinend getan ("irgendwas vermessen")
Wann hat er dir bescheid gesagt und wann will er in die Wohnung?
Falls "Unordnung" der Grund ist, weshalb du ihm keinen Einlass gewähren willst...hopp hopp, schwing den Mop;-)
Falls das schlechte Verhältnis zwischen euch der Grund ist...von Zankereien wird es nicht besser.
Verstehen kann ich dich aber schon
LG
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