Geschrieben von Verena1983 am 29.09.2014, 13:30 Uhr |
Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Hallo Ihr Lieben!
Meine Frage betrifft den Kündigungsschutz für den Mann während der Elternzeit.
Wenn der Mann beispielsweise den 1. und den 2. LM Elternzeit nimmt besteht sein Kündigungsschutz logischerweise bis Ende 2. LM.
Wie sieht es aber aus, wenn der Vater den 1. LM und den 12. LM Elternzeit nimmt. Besteht dann zwischen dem 1. und 12 Lm (wo er arbeitet) auch Kündigungsschutz und gilt das nur WÄHNREND der Elternzeit.
Kennt sich jemand damit aus? Im Internet finde ich dazu leider nicht.
DANKE & LG
Verena
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von BabyBelly am 29.09.2014, 13:37 Uhr
Elternzeit steht sowohl Mutter als Auch Vater zu.
Kündigsungsschutz hat Mann nur während der Elternzeit.. Sobald das Arbeitsverhältnis wieder normal läuft kann er natürlich auch ganz normal gekündigt werden mit der im vertrag angegeben Kündigungsfrist.
Hätte ich jetzt zum Beispiel nur 1 Jahr elternzeit, geht mein Arbeitsverhältnis ja auch nach diesen 12 monaten wieder normal weiter und auch da kann man gekündigt werden.....
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Olis Mama am 29.09.2014, 13:44 Uhr
Genau,der Kündigungsschutz besteht nur während der Elternzeit.Wenn dein Mann also den 1. LM nimmt und dann den 12. nehmen will,könnte er dazwischen natürlich gekündigt werden.
Hast du Angst,dass wenn er angibt,dass er den 1. und den 12.LM nehmen will,dass er dann dazwischen gekündigt wird?Ich denke,kein AG wird einen Mitarbeiter wegen 1 Monat "Freizeit" kündigen...wenn dann liegt da schon was anderes im argen...
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Verena1983 am 29.09.2014, 13:52 Uhr
Nächsten Sommer stehen bei meinem Mann betriebsbedingte Kündigungen an in der Fa. Wenn er die Zeit dazwischen auch Kündigungsschutz hätte, würde die Zeit überbrückt werden.....
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Olis Mama am 29.09.2014, 13:54 Uhr
Das ist leider nicht möglich.
Ist es denn sicher,dass er darunter fällt?Vielleicht könnte er auch statt dem 1. und 12.LM den 13. und 14.LM nehmen,wenn die Kündigungswelle vorbei ist?
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von BabyBelly am 29.09.2014, 13:57 Uhr
Oder dein Mann geht kompkett 12 monate in elternzeit und du nur den 1. und 2ten lebensmonat ;)
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Verena1983 am 29.09.2014, 13:58 Uhr
Das wissen wir leider nicht. Bisher ist nicht bekannt, nach welchen Kriterien ausgewählt wird. 2. Kind soll Ende Mai 2015 zu Welt kommen und Juni / Juli sollen die Kündigungen erfolgen....und mehr als 2 Monate Elternzeit kann er sich nicht erlauben... .blöd..
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von BabyBelly am 29.09.2014, 13:59 Uhr
Aber bei betriebsbedingten Kündigungen würde ich mir überlegen OB er überhaupt Elternzeit nehmen soll..
Verhindert lässt es sich sowieso NICHT sollte es zu einer Kündigung kommen könnte er wie gesagt auch dazwischen gekündigt werden.
Aber vllt. ist es Sinnvoller er nimmt nur zur zeit der geburt Urlaub unterstützt dich 14 tage durch urlaub und geht dnn wieder arbeiten.. vllt. umgeht er der kündigung weil er einfach einen guten eindruck macht ec.
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Verena1983 am 29.09.2014, 14:00 Uhr
Würde er gern machen, aber da er das meiste Geld mit nach Hause bringt kann er leider nur 2 nehmen...
Kurz Frage nebenbei....es geht doch auch, dass ich nur 6 Monate und er 2 Monate gehe? Es müssen nicht die vollen 14 ausgeschöpft werden oder?
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Olis Mama am 29.09.2014, 14:00 Uhr
Uih,das wäre jetzt auch nichts für mich...
Nach 2 Monaten schon wieder buckeln und nichts vom Kind haben,dann noch das Problem mit dem Stillen,wenn man denn stillt...
Es ist ja gar nicht gesagt,dass ihr Mann gekündigt wird...das geht i.d.R. nach strengen Kriterien,z.B. wie lange arbeitet er da schon,hat er Kinder (das wird natürlich berücksichtigt!),wie war sein Verhalten bisher (ist er entbehrlich oder eher nicht?) etc.
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von BabyBelly am 29.09.2014, 14:01 Uhr
Ende mai und dann 2 monate elternzeit würde ja dann in den JUNI und JULI fallen.. Allerdings muss er ja 7 wochen VOR beginn der elternzeit das schriftlich beantragen... so wissen sie ja schon 7 wochen vorher von der elternzeit ... auch blöd
Ich würde mir überlegen ob es dann überhaupt elternzeit machen soll
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Verena1983 am 29.09.2014, 14:02 Uhr
Ja! Daran haben wir auch schon gedacht...
Ach, dachte beim 2. Kind wird alles einfacher.. :-)
Ich muss auch nach 6 Monaten wieder arbeiten gehen...
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von BabyBelly am 29.09.2014, 14:02 Uhr
nein sie müssen nicht ausgeschöpft werden
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von BabyBelly am 29.09.2014, 14:04 Uhr
Dann würde ich einfach erstmal nur 6 monate elternzeit für dich beantragen.. und wenn Juni Juli vorbei ist und er gesagt bekommen hat das er bleib ec. kann er ja den 7ten und 8ten monaten nehmen.
Oder eben gar keine...
Mein mann nimmt keine elternzeit .. ich hab anfang märz entbindungstermin.. Er hat auf der arbeit eingetragen.. "ab tag wo es los geht" 14 tage urlaub.
Also der komplette märz ist nun erstmal für ihn "reserviert"
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von M.S. am 29.09.2014, 14:05 Uhr
Würdest du wieder vollzeit arbeiten gehen?
Denn bis zu 30 Std. in der Woche darfst du auch während der Elternzeit arbeiten. Daher habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen, bin aber nach einem Jahr wieder ein paar Stunden arbeiten gegangen.
Und wie die anderen schon sagen: deinem Mann kann auch zwischen den Monaten Elternzeit gekündigt werden.
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Isa2012 am 29.09.2014, 14:07 Uhr
Auf deine erste Frage hast du ja bereits Antwort bekommen.
Aber ausschöpfen muss man das Elterngeld nicht.
Kann dich ja keiner zwingen ein ganzes Jahr zu Hause zu bleiben.ich habe auch nach 6Monaten Elternzeit wieder angefangen bei beiden Kindern.
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von BabyBelly am 29.09.2014, 14:07 Uhr
Aber die ersten jahr wird dir das vom Elterngeld abgezogen ..
erst ab Jahr 2 darfst du elterngeld (wenn es gesplittet ist) und lohn komplett behalten..
Im Ersten jahr wirds abgezogen.
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von M.S. am 29.09.2014, 14:08 Uhr
Ja, das stimmt.
Daher bin ich auch erst nach einem Jahr arbeiten gegangen ;-)
Re: Kündigungsschutz Elternzeit Vater
Antwort von Verena1983 am 29.09.2014, 14:11 Uhr
Danke für die ganzen Kommentare.
Also ich muss auch während der 6 Monate Elternzeit etwas von zu Hause aus arbeiten und danach wieder 32,5h die Woche. Habe meinen "eigenen" Bereich und möchte keine Vertretung reinhaben. Wenn ich in Elternzeit arbeiten gehen würde, würde sich das nicht rechen, daher gleich wieder auf 32,5h.
Am mittwoch
Gleich kommt der Kurze
Geht bei euch die seite RTL2now?
Renate Richter und KeRs78
Was ist das?
Kommt eigentlich jeden Tag so ein Blödsinn auf RTL
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...kennt sich jemand aus- Rückgaberecht bei Hellweg
An alle Mehrfachmama, mal was von der Seele schreiben... (3.Kind)