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Geschrieben von Ani_k am 21.11.2015, 16:54 Uhr

Kündigungsfristen Arbeit

Ich möchte meinen Nebenjob kündigen. 3 Monate zum Quartalsende bedeutet? Wenn ich die Kündigung Montag abgebe, wann wäre mein letzter Tag?

 
9 Antworten:

Re: Kündigungsfristen Arbeit

Antwort von mf4 am 21.11.2015, 16:59 Uhr

Für 4.Quartal 2015 bist du zu spät, also endet das AV dann erst nach dem 1.Quartal 2016.

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Re: Kündigungsfristen Arbeit

Antwort von Fru am 21.11.2015, 16:59 Uhr

31.3.

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Re: Kündigungsfristen Arbeit

Antwort von Silvia3 am 21.11.2015, 16:59 Uhr

Ende März 2016.

Bist Du sicher, dass die Kündigungsfrist so lang ist? Normalerweise gelten für Arbeitnehmer kürzere Fristen, z.B. vier Wochen zum Monatsende, in Deinem Fall also Ende Dezember 2015.

Schau mal im Tarifvertrag nach, eigentlich darfst Du nicht schlechter gestellt werden, als darin festgelegt. Ggf. bei Betriebsrat oder Gewerkschaft nachfragen.

Silvia

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Re: Kündigungsfristen Arbeit

Antwort von Ani_k am 21.11.2015, 17:32 Uhr

Da steht 6 Wochen zum Quartalsende im Internet. Im Vertrag steht nicht wirklich was. Ist öffentlicher Dienst.

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Re: Kündigungsfristen Arbeit

Antwort von Fredda am 21.11.2015, 17:59 Uhr

6 Wochen zum Quartalsende klappt ja auch nicht mehr... Müsste der 31.3. bleiben.

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TV-L oder TV-öD ???

Antwort von Julie am 21.11.2015, 18:00 Uhr

In beiden steht irgendwo in Paragraph 30 bis 33 alles mögliche zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Re: Kündigungsfristen Arbeit

Antwort von Steffi528 am 21.11.2015, 18:25 Uhr

Aufhebung beantragen, dann kommt man auch früher "raus"

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Re: Kündigungsfristen Arbeit

Antwort von Narni@ am 21.11.2015, 19:36 Uhr

Nebenjobs haben oft keine Kündigungsfrist. Da in deinem Vertrag nichts genaues steht, hast du entweder die gesetzliche frist oder gar keine.
Frag mal nach.

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Re: TV-L oder TV-öD ???

Antwort von Ani_k am 21.11.2015, 20:44 Uhr

TVÖD

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