Geschrieben von Ani_k am 21.11.2015, 16:54 Uhr |
Kündigungsfristen Arbeit
Ich möchte meinen Nebenjob kündigen. 3 Monate zum Quartalsende bedeutet? Wenn ich die Kündigung Montag abgebe, wann wäre mein letzter Tag?
Re: Kündigungsfristen Arbeit
Antwort von mf4 am 21.11.2015, 16:59 Uhr
Für 4.Quartal 2015 bist du zu spät, also endet das AV dann erst nach dem 1.Quartal 2016.
Re: Kündigungsfristen Arbeit
Antwort von Silvia3 am 21.11.2015, 16:59 Uhr
Ende März 2016.
Bist Du sicher, dass die Kündigungsfrist so lang ist? Normalerweise gelten für Arbeitnehmer kürzere Fristen, z.B. vier Wochen zum Monatsende, in Deinem Fall also Ende Dezember 2015.
Schau mal im Tarifvertrag nach, eigentlich darfst Du nicht schlechter gestellt werden, als darin festgelegt. Ggf. bei Betriebsrat oder Gewerkschaft nachfragen.
Silvia
Re: Kündigungsfristen Arbeit
Antwort von Ani_k am 21.11.2015, 17:32 Uhr
Da steht 6 Wochen zum Quartalsende im Internet. Im Vertrag steht nicht wirklich was. Ist öffentlicher Dienst.
Re: Kündigungsfristen Arbeit
Antwort von Fredda am 21.11.2015, 17:59 Uhr
6 Wochen zum Quartalsende klappt ja auch nicht mehr... Müsste der 31.3. bleiben.
TV-L oder TV-öD ???
Antwort von Julie am 21.11.2015, 18:00 Uhr
In beiden steht irgendwo in Paragraph 30 bis 33 alles mögliche zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Re: Kündigungsfristen Arbeit
Antwort von Steffi528 am 21.11.2015, 18:25 Uhr
Aufhebung beantragen, dann kommt man auch früher "raus"
Re: Kündigungsfristen Arbeit
Antwort von Narni@ am 21.11.2015, 19:36 Uhr
Nebenjobs haben oft keine Kündigungsfrist. Da in deinem Vertrag nichts genaues steht, hast du entweder die gesetzliche frist oder gar keine.
Frag mal nach.
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