Geschrieben von Zwurzenmami am 21.08.2017, 17:21 Uhr |
Krankschreibung
Frau ist bis Freitag krankgeschrieben, soll den Fuß schonen, Teilruptur und hat jetzt Gehhilfen. zu 99% wird sie am Freitag weiterhin krankgeschrieben.
Morgen will sie zum Elternabend, Samstag mit dem Zug nach Travemünde.
War da nicht mal was, das man ab 18 Uhr zu hause sein sollte?
Einkaufen können auch die Mädchen, die sind alt genug.
Was könnte ihr im schlimmsten Fall passieren, wenn sie erwischt wird? Die Kollegen sind eh schlecht auf sie zu sprechen
Re: Krankschreibung
Antwort von Mutti69 am 21.08.2017, 17:23 Uhr
Nix ist mit 18 Uhr und solange sie Zug fährt und nicht Marathon läuft, wird ihr gar nix passieren.
Re: Krankschreibung
Antwort von Jerrymaus am 21.08.2017, 17:23 Uhr
Da sie keine bettruhe hat,darf sie zum elternabend und mit dem Zug weg fahren. Passieren kann nichts.
Re: Krankschreibung
Antwort von Maari am 21.08.2017, 17:25 Uhr
Nix.
Sie darf alles, was der Genesung nicht im Weg steht.
Re: Krankschreibung
Antwort von Danyshope am 21.08.2017, 17:29 Uhr
Um 18.00 Uhr daheim nicht...
Aber AN muss alles machen damit sich eben schnell weider eine Besserung einstellt. Elternabend könnte man da noch sagen, wenn sie mit Auto hingefahren wird und dort nicht stehen muss, könnte man durchgehen lassen. Jedenfalls wenn wirklich nur wenige meter gehend zurückgelegt werden muss.
Ausflug per Zug und dort evtl noch Sehenswürdigkeiten oder ähnliches anschauen - eher nicht. Man muss zwar nicht das Bett hüten aber in dem Falle wo ein Fuß betroffen ist dürfte laufen dem ganzen nicht zuträglich werden. Mit Schonung hat das ja wenig zu tun wenn man dauernd damit laufen muss
Im schlimmsten Fall droht halt Kündigung.
Re: Krankschreibung
Antwort von Danyshope am 21.08.2017, 17:30 Uhr
Wäre ein Arm betroffen dürfte wohl beides OK sein - nur um da mal die unterschiedlichen Bewertungen zu zeigen.
Re: Krankschreibung
Antwort von +sumsebiene+ am 21.08.2017, 17:32 Uhr
Elternabend oder ähnliches dürfte sicher kein Problem sein. Nach 18Uhr zuhause sein.. habe ich noch nie gehört..
was ich aber doch etwas kritisch sehe, ist das mit der Zugfahrt.. da wäre ich persönlich vorsichtig.. wenn das jmd von den Kollegen in den falschen Hals bekommt.. was hat sie denn dort vor..
Re: Krankschreibung
Antwort von mf4 am 21.08.2017, 17:40 Uhr
Sowas wie vorgeschriebene Zeiten gibt es nicht... will sie zum urlauben wegfahren würde ich die Zugfahrt aber auch lassen. Zu einem wichtigen Termin oder Elternabend würde ich gehen.
Ich war ewig mit Krücken unterwegs... habe alles gemacht, was andere Leute auch tun, Termine wahrgenommen, Elternabende, Einkäufe und auch Besuche bei der Familie... Ausgangsverbot hat man nicht. Tanzen war ich aber nicht.
Schwachsinn
Antwort von mf4 am 21.08.2017, 17:41 Uhr
Es gibt keine Krankschreibung auf der Bettruhe steht.
Re: Krankschreibung
Antwort von Zwurzenmami am 21.08.2017, 17:41 Uhr
sie will dort irgend jemanden besuchen. Strandspaziergang wird wohl auch gemacht, "gehört einfach dazu", ihre Worte
Zum Elternabend muss sie mit der Bahn und von ihr bis zur Bahn sind es rund 400 m und von der Bahn zur Schule nochmal rund 500 m Fußweg
Re: Krankschreibung
Antwort von mf4 am 21.08.2017, 17:44 Uhr
Ja sowas soll es geben, dass man auch mit Krücken spazieren gehen möchte.
900m Weg... lach... die legt man zu Hause schon mindestens hin, wenn man Haushalt macht. Von Einkauf gar nicht zu reden. Macht man ja auch mit Krücken, da kommt kein Hilfsdienst.
Re: Krankschreibung
Antwort von +sumsebiene+ am 21.08.2017, 17:46 Uhr
wie gesagt, einkaufen, Elternabend finde ich ok.. wenn sie keine Schmerzen hat und nicht einen Tagesausflug draus macht..
was ist schwierig finde persönich und sicher auch nicht machen würde, wäre das WE.. da würde ich dann lieber den Termin verschieben
Re: Krankschreibung
Antwort von kanja am 21.08.2017, 17:46 Uhr
Sie darf halt nichts tun, was ihre Genesung gefährdet.
Sollte sie beim Strandspaziergang stürzen, gibt es vielleicht ein Problem.
Auf normalen befestigten Gehwegen ist das anders.
Re: Krankschreibung
Antwort von Kater Keks am 21.08.2017, 17:47 Uhr
Ich weiß nicht, klar den AG geht nicht an warum sie krank ist, aber wenn der Fuß teilweise gebrochen ist und sie den Fuß schönen soll, paßt für mich die Fahrt nach Travemünde da nicht rein.....
ICH würde es jedenfalls nicht machen.......ob ihr da jetzt Ärger droht, wenn sie erwischt wird, weiß ich nicht. Aber die Heilung fördert es sicher nicht.
Re: Krankschreibung
Antwort von Zwurzenmami am 21.08.2017, 17:48 Uhr
sie kann kaum laufen, den Fuß kaum bewegen und auftreten auch nicht wirklich
Re: Krankschreibung
Antwort von Christine70 am 21.08.2017, 17:52 Uhr
Und dann will sie jemanden besuchen und dort spazieren gehen? DAS würde ich lassen, dient dann kaum der Genesung.
Soll der Besuch doch zu ihr kommen. Ich würde mich das nicht trauen.
Elternabend ja, Besuch definitiv nein
Re: Krankschreibung
Antwort von mf4 am 21.08.2017, 17:52 Uhr
Das muss sie mit Krücken auch nicht. Soll sie auch nicht. Man kann mit Krücken laufen, nur eben den Fuß entlasten.
Re: Krankschreibung
Antwort von kati1976 am 21.08.2017, 18:11 Uhr
Rechtlich habe ich keine Ahnung. Ich persönlich würde den Elternabend wahr nehmen aber die Reise nicht machen.
Re: Krankschreibung
Antwort von Maari am 21.08.2017, 18:26 Uhr
Wie schon geschrieben, alles ist erlaubt, was der Genesung dient.
Na, ob ein Strandspaziergang der Genesung dient?
Krücken am Strand, im Sand, wo bleibt da der Halt?
Als ich Krücken hatte (wurde am Fuß operiert), da war mir nach allem, aber nicht nach Ausflügen.
Alltag, Einkaufen, Kinder zum Kindergarten,... musste trotzdem gehen und ging auch irgendwie.
Re: Krankschreibung
Antwort von kügelchen12 am 21.08.2017, 19:25 Uhr
Je nachdem wie wichtig der Elternabend ist und wie belastend der Weg ist.
In der Schule meiner Tochter gibt es keine Aufzüge, Treppen sind glatt - da würde ich eher bei einem Einzelgespräch die Lehrerin um einen Ersatztermin bitten und wenn alle Eltern teilnehmen, um eine Kopie vom Protokoll bitten.
Travemünde? Da würden mich keine 10 Pferde mit so einer Verletzung am Fuss hinbringen.
Ganz im ernst, würde ich sie an dem Strand/am Wasser (teilweise steinig) spazieren gehen sehen, würde ich Ihre Verletzung nicht ernst nehmen und als Kollege ernsthaft daran zweifeln. Zumal die Wege dahin zusätzlich auch nicht alle Fussfreundlich sind.
(keine befestigten Wege zum Strand/Wasser).
Ich würde es auch davon abhängig machen, was für eine Arbeit es ist.
Fazit: Der Arzt sagt schonen, also wurde ich mir alle mühe und Wege sparen die meinen Fuß belasten.
Der Urlaub am Strand würde für mich Kündigung bedeuten.
Hm...
Antwort von Möhrchen am 21.08.2017, 20:08 Uhr
...ob das, was sie da vorhat, der Genesung schadet oder nicht, würde ich mit dem behandelnden Arzt besprechen und mich daran halten...fertig.
Re: Krankschreibung
Antwort von Maiglück2015 am 21.08.2017, 20:09 Uhr
Also krankgeschrieben mache ich keine Unternehmungen, außer einkaufen. Auch, wenn man alles machen darf, was die Genesung nicht gefährdet. Aber mit einem kaputten Fuß, erst Recht mit Gehhilfen, würde ich nirgends hingehen. Nicht zum Elternabend und erst Recht nicht mit dem Zug durch die Gegend gondeln. Das kann ein Kündigungsgrund sein, denn sie wurde krankgeschrieben mit der Auflage zur Schonung. Zug fahren ist definitiv keine Schonung.
Travemünde hat eine recht lange Promenade
Antwort von HSVMarie am 21.08.2017, 20:10 Uhr
Wenn man nicht direkt mit den Füßen im Wasser laufen will, kann man da sehr gut mit Krücken laufen. Fast bis zur Brodtener Steilküste. Da kommt dann irgendwann Wald und Sand-Stein-Weg. Also Strandspaziergang (halt an der Promenade oben ist durchaus möglich.
Man muss halt wissen ob das so eine gute Idee ist mit einer Fußverletzung spazieren zu gehen.
Elternabend finde ich wichtig. Da würde ich hingehen. Freunde besuchen auch, aber im Grunde könnten die einen ja auch besuchen kommen.
Re: Krankschreibung
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.08.2017, 20:43 Uhr
Frau ist sicher alt genug. Hat schließlich 2 Kinder.
Wozu informierst du dich denn?
Ist das wieder deine Freundin die allein nichts gebacken bekommt?
(Verwechslung?)
Fahr sie doch wenn es dir so wichtig ist.
Re: Krankschreibung
Antwort von ak am 21.08.2017, 23:47 Uhr
Nein, nicht um 18 Uhr daheim sein.
Aber wenn ich am Fuß, etc. operiert worden bin, und auch meinetwegen nur deshalb AU bin, würde ich nie im Leben mit dem Zug irgendwohin fahren.
Wie kann man überhaupt auf so eine Idee kommen ?
Man sollte sich schonen, und sich nicht noch dem Risiko aussetzen,dass mich jemand anrempelt.
Wenn das jemand in den falschen Hals bekommt.... dann würde ich sagen, zu Recht.
AU mit Bein,Fuß, etc. sein und in der Gegend rumlaufen, das gehört sich einfach nicht.
Dann bleibt man halt mal mit dem Popos zu Hause. Das geht auch vorbei.
Das wäre mir ein eventueller Verlust des Arbeitsplatzes nicht wert.
Re: Krankschreibung
Antwort von nane973 am 23.08.2017, 6:48 Uhr
Habe in den letzten Jahren viele unterschiedlich erkrankte Mitarbeiter gehabt wo ich persönlich "doof" fand was sie alles machen durften, rechtlich gesehen.
Ich hab mir das Aufregen einigermaßen abgewöhnt, ändert ja nichts. Somit können deine Kollegen und du ihre Aktivitäten kritisieren, aber rechtlich gesehen darf sie all das von dir beschriebene machen.
Nane...
Antwort von ak am 23.08.2017, 10:32 Uhr
Du hast recht.
Ich rege mich auch nicht darüber auf, trotzdem.... darf man sich ja Gedanken darüber machen.
Ich finde einfach, dass versteht sich von selbst. Aber nicht jeder versteht sich selbst.
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