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Geschrieben von Rubbelchen am 21.04.2014, 19:15 Uhr

Ja oder nein?

Eine Freundin hat sich zu Hause ein kleines Fotostudio aufgebaut.
Sie würde nun gerne von Fremden Fotos machen und dafür auch ein wenig Geld verlangen.
Muss sie das anmelden? Steuern? Sie will das hin und wieder machen.
Sie weiß ja nun nicht ob sie daran viel verdient, oder im Monat gerade mal 50€ insgesammt bekommt.

 
11 Antworten:

Re: Ja oder nein?

Antwort von LittleRoo am 21.04.2014, 19:16 Uhr

ich würde sagen ja

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Re: Ja oder nein?

Antwort von Kater Keks am 21.04.2014, 19:18 Uhr

Wenn sie damit ein Gewerbe ausführt, auch wenn es nur sporadisch ist und es eine Mietwohnung ist, muss sie sich meines Erachtens das Okay vom Vermieter holen! Und anmelden auch.

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Re: Ja oder nein?

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.04.2014, 19:18 Uhr

Ja klar müsste sie das anmelden.
Sonst wäre es Schwarzarbeit.
Aber sie kann es als 400€ Gewerbe anmelden.
Das darf sie ohne Abzüge (Steuern) dazu verdienen!

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Re: Ja oder nein?

Antwort von Rubbelchen am 21.04.2014, 19:21 Uhr

Anmelden aber keine Ausgaben, bei einem "400€ Job" verstehe ich das so richtig?

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Re: Ja oder nein?

Antwort von sweetbelly am 21.04.2014, 19:27 Uhr

Natürlich anmelden und korrekte rechnungen schreiben und eine g und v machen usw. Hat sie denn einen beruf, also geht sie arbeiten oder wovon lebt sie denn?

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Re: Ja oder nein?

Antwort von yartina am 21.04.2014, 19:28 Uhr

Natürlich muss sie sich anmelden. Sie braucht ja auch eine Steuernummer für die Rechnungen.

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Re: Ja oder nein?

Antwort von Kruemel_08 am 21.04.2014, 19:29 Uhr

Ja muss sie, aber als Kleinunternehmer muss man meine ich erstmal keine Steuernzahlen ... also klar ganz normal wie privat auch aber keine GFewebesteuer oder wie das heißt

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Re: Ja oder nein?

Antwort von Rubbelchen am 21.04.2014, 19:31 Uhr

Sie ist Hartz4 Empfängering

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Re: Ja oder nein?

Antwort von Patti1977 am 21.04.2014, 19:38 Uhr

Ja

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Re: Ja oder nein?

Antwort von cashew1 am 21.04.2014, 19:45 Uhr

Ja, muss sie anmelden.
Eine Steuererklärung muss sie auch machen, dann kann es sein, wenn dabei wirklich kein/kaum Gewinn abfällt, dass es eher als Liebhaberei eingestuft wird und sie nix mehr angeben muss.
Wie das allerdings als H4-Empfängerin aussieht weiß ich nicht, wahrscheinlich wird ihr das dann da drauf schon ziemlich sofort angerechnet.

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Natürlich muß sie es anmelden!! Und auch beim Amt melden, das ist Einkommen, egal wievie

Antwort von Fru am 21.04.2014, 19:52 Uhr

am Ende dabei rumkommt, dann muß sie monatlich vorlegen, was sie verdient hat!

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