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Geschrieben von mama45 am 28.08.2015, 9:50 Uhr

gemeinnützige Betriebs GmbH

bedeuet das das der Betrieb der Gemeinde zu gehört?
oder kann das auch bom Bund oder Stadt sein?

 
3 Antworten:

Re: gemeinnützige Betriebs GmbH

Antwort von Zero am 28.08.2015, 9:53 Uhr

Gemeinnützige GmbH

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Als Kapitalgesellschaft ist die gemeinnützige GmbH dadurch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Wahl dieser Rechtsform fällt häufig bei gemeinnützigen Unternehmen, die sich wirtschaftlich betätigen möchten (zum Beispiel Kindergärten), was der Rechtsform des eingetragenen Vereins untersagt ist.[1][2]

Die gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck (oder die gemeinnützigen Zwecke) verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eine Gewinnausschüttung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnützig sind. Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen richtet sich nach den §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung), die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

Die gGmbH unterliegt daneben den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Auf die gemeinnützige Betätigung wird durch die Verwendung des kleinen Buchstabens „g“ vor der Bezeichnung GmbH hingewiesen; vielfach wird auch die Langform „gemeinnützige GmbH“ verwendet. Damit soll die gGmbH von mit Gewinnerzielungsabsicht agierenden gewerblich tätigen GmbHs unterschieden werden. Die Verwendung der Bezeichnung gGmbH ist seit dem 29. März 2013 zulässig. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I 556) wurde ein entsprechender § 4 S. 2 in das GmbHG aufgenommen. Die Satzung der gGmbH kann so gestaltet werden, dass eine Änderung des Zwecks nur unter besonderen Bedingungen möglich ist. Auf diese Weise kann die gGmbH funktional einer Stiftung angenähert werden. Das Stiftungsrecht findet jedoch auf eine Stiftungs-gGmbH keine Anwendung. Sie untersteht auch nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Es kommt jedoch häufig vor, dass gemeinnützige Stiftungen Gesellschafter von gemeinnützigen GmbHs sind. Die Stiftung und die GmbH sind jedoch auch hierbei separate juristische Personen.

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzige_GmbH

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Re: danke dir

Antwort von mama45 am 28.08.2015, 10:43 Uhr

da ich noch nichtrichtig Deutsch verstehe dachte ich es hat etwas mit der Gemeinde zu tun.... hat es aber dann doch nicht...
warum muss Deutsch so kompliziert sein

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Re: danke dir

Antwort von Zero am 28.08.2015, 12:06 Uhr

Deutsch ist mitunter eine der schwierigstens Sprachen - fleissig weitersprechen, dann klappt auch der Rest.

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