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Geschrieben von dkteufelchen am 24.08.2015, 12:05 Uhr

frage

gerichtsunterlagen wegen kündigungsklage, abgeschlossen.
wie lange muss man sowas aufheben? oder kann das weg?

 
2 Antworten:

Antwort

Antwort von Zero am 24.08.2015, 12:07 Uhr

Unterlagen aus Rechtsstreitigkeiten Auch wenn die Sache rechtskräftig entschieden ist, sollte man die Unterlagen nicht wegwerfen. Falls man Prozesskosten steuerlich geltend gemacht hat, sollte man alles mindestens fünf Jahre aufheben, damit man bei einer Steuerprüfung des Finanzamts keine Probleme bekommt. „Urteile und Zahlungsbelege wie Quittungen oder Kontoauszüge sollte man sogar 30 Jahre aufbewahren“, empfiehlt der Kölner Rechtsanwalt Harald Rotter. Der Grund: Ein Anspruch aus einem Urteil verjährt erst in 30 Jahren. Wer also beispielsweise vor 25 Jahren nach einem Urteil gezahlt hat und das nicht mehr beweisen kann, zahlt heute mit Pech noch einmal, beispielsweise wenn Erben das Uralt-Urteil finden und daraufhin erneut Geld verlangen. Am besten einfach den ganzen Vorgang archivieren, dann ist man auf der sicheren Seite.

Quelle: AKTIVonline – http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/wie-lange-sie-welche-unterlagen-aufbewahren-sollten-6912

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Re: Antwort

Antwort von dkteufelchen am 24.08.2015, 12:11 Uhr

ah, ok, danke.
dann kann es in meinem fall weg,
das ist aus 2003 und ist abgeschlossen, es musste nichts gezahlt werden und ich wurde ja auch nicht wieder eingestellt.

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