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Geschrieben von Schnurzel am 20.10.2014, 9:56 Uhr

Finderlohnfrage....

Hallo!

Ich habe am Samstag meine Handtasche vor dem Supermarkt stehen lassen und ein sehr sehr netter ehrlicher Mensch hat sie drin abgegeben.
In der Tasche war natürlich mein Geldbeutel mit knapp 60 Euro Bargeld, EC und Kreditkarte, Führerschein, Ausweis....
Und ne Menge Krutsch :-)

Natürlich bekommt die nette Dame einen Finderlohn von mir, nur mit der Höhe bin ich ratlos. Ein Naschikörbchen mit Karte und Geld? Nur Karte und Geld? Was würdet Ihr machen?

 
7 Antworten:

Re: Finderlohnfrage....

Antwort von dkteufelchen am 20.10.2014, 10:01 Uhr

man hört von einem gesetzlichen(?) finderlohn von 10%,
wenn man ihn nicht zahlt, ist er meiner meinung nach nicht einklagbar, weil freiwillig - soviel zum finderlohn.

ich würde mir mal überlegen, was mir die kleine mühe und große ehrlichkeit der dame wert ist.
alles da, für dich keine laufereien und kein zusätzlich vieles geld ausgeben.
naschkörbchen? du kennst die dame, kennst ihre naschgewohnheiten - dann ok.
wenn nicht, würde ich einen hübschen blumenstrauß (nicht zu teuer) oder noch besser eine blühende grünpflanze kaufen und den finderlohn (geld in angemessener höhe, nach deinen möglichkeiten) mit reinstecken. ich denke da freut sich jeder drüber.

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Re: Finderlohnfrage....

Antwort von Schnurzel am 20.10.2014, 10:04 Uhr

Die Bllumenidee ist prima, das mach ich auf alle Fälle! Danke!

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Re: Finderlohnfrage....

Antwort von roxithro am 20.10.2014, 10:06 Uhr

Ich würde kein Geld schenken, sondern einen schönen Herbststrauß. Nicht weil zu geizig wäre, aber umgekehrt wäre mir das unangenehm, wenn ich in solch einem Fall Geld geschenkt bekäme.

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Re: Finderlohnfrage....

Antwort von Littlecreek am 20.10.2014, 10:37 Uhr

Abgesehen hiervon

http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/971.html

Würde ich es teufelchen machen

Es ist ja doch schon ein ziemlicher Wert in Deiner Tasche gewesen. Nicht nur Bargeld. Ausweise, Bankkarten usw - kostet ja auch alles Geld, wenn man das wieder beschaffen muss oder vorher auch evtl sperren lassen muss

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Re: Gesetzlich

Antwort von Franke am 20.10.2014, 10:45 Uhr

"Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn bemisst sich nach dem Wert der gefundenen Sache:
bis 500 €: 5 % des Wertes,
über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Wenn die Sache nur für den Verlierer einen Wert hat, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen festzusetzen."
(Wikipedia)

Geld war es nicht übermäßig viel, was die Tasche (Dir) wert ist, musst Du wissen - aber die ganzen Dokumente wieder beschaffen - ächz.

Blumenstrauß, Karte und 20 €?

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Re: Finderlohnfrage....

Antwort von pene.lope81 am 20.10.2014, 10:51 Uhr

Ich würde in diesem Fall - wie hier auch schon erwähnt wurde - einen schönen Blumenstrauss holen und eine nette Karte reinlegen. Die Summe musst du selber wissen, ich kenne ja deine Finanzielle Situation nicht. Bei mir persönlich wären 20euro in der Karte.


Ich habe mal ein Handy gefunden, dass dann vom Vater des Besitzers abgeholt wurde.
Einen Finderlohn hätte ich nie erwartet, daher habe ich mich damals über die 15DM wahnsinnig gefreut. Nochmehr gefreut habe ich mich aber über den "Lobgesang" vom Vater. Das es ja soooo toll ist das es heute noch so ehrliche Menschen gibt, er wäre ganz begeistert und freut sich und sein Sohn erst, der ja so traurig war weil sein Handy verloren ging mit all seinen Nummern.
An dem Tag bin ich mit geschwellter Brust durch den Tag gegangen.

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Danke!

Antwort von Schnurzel am 20.10.2014, 12:50 Uhr

20 Euro hatte ich auch im Kopf. Eine schöne Pflanze, eine nette Karte und ganz ganz viele Dankeschöns inklusive :-)

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