Geschrieben von curvi0815 am 16.08.2017, 23:22 Uhr |
Fiktive Frage
A wird in der Probezeit (6 Monate lang) schwanger. Somit ist die Probezeit m. W. n. beendet.
Wenn A nun aber eine Fehlgeburt hat im zweiten Monat der eigentlichen Probezeit, ist sie dann wieder kündbar?
Re: Fiktive Frage
Antwort von Julie am 16.08.2017, 23:43 Uhr
Mal wieder die klassische Juristenantwort:
Es kommt darauf an.
In diesem Fall kommt es darauf an, ob die Fehlgeburt einen Mutterschutz ausgelöst hat (wenn das Kind gelebt hat). Dann gilt Kündigungsschutz bis zum Ende des Muttetschutzes. Ansonsten greifen sofort wieder die normalen arbeitsrechtlichen Regelungen.
Re: Fiktive Frage
Antwort von sterntaler82 am 16.08.2017, 23:45 Uhr
Kurz und knapp ja ist sie dann wieder.
Re: Fiktive Frage
Antwort von curvi0815 am 17.08.2017, 8:09 Uhr
Auch dir lieben Dank
Re: Fiktive Frage
Antwort von Andrea6 am 17.08.2017, 8:30 Uhr
Eine Fehlgeburt kann keinen Mutterschutz auslösen.
Definition Fehlgeburt: Gewicht unter 500 g und keinerlei Lebenszeichen.
Re: Fiktive Frage
Antwort von curvi0815 am 17.08.2017, 9:37 Uhr
Sei nicht päpstlicher als der Papst
Sie hat doch geschrieben, das Kind müsse gelebt haben.