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Geschrieben von curvi0815 am 16.08.2017, 23:22 Uhr

Fiktive Frage

A wird in der Probezeit (6 Monate lang) schwanger. Somit ist die Probezeit m. W. n. beendet.
Wenn A nun aber eine Fehlgeburt hat im zweiten Monat der eigentlichen Probezeit, ist sie dann wieder kündbar?

 
6 Antworten:

Re: Fiktive Frage

Antwort von Julie am 16.08.2017, 23:43 Uhr

Mal wieder die klassische Juristenantwort:
Es kommt darauf an.
In diesem Fall kommt es darauf an, ob die Fehlgeburt einen Mutterschutz ausgelöst hat (wenn das Kind gelebt hat). Dann gilt Kündigungsschutz bis zum Ende des Muttetschutzes. Ansonsten greifen sofort wieder die normalen arbeitsrechtlichen Regelungen.

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Re: Fiktive Frage

Antwort von sterntaler82 am 16.08.2017, 23:45 Uhr

Kurz und knapp ja ist sie dann wieder.

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Re: Fiktive Frage

Antwort von curvi0815 am 17.08.2017, 8:09 Uhr

Vielen Dank

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Re: Fiktive Frage

Antwort von curvi0815 am 17.08.2017, 8:09 Uhr

Auch dir lieben Dank

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Re: Fiktive Frage

Antwort von Andrea6 am 17.08.2017, 8:30 Uhr

Eine Fehlgeburt kann keinen Mutterschutz auslösen.
Definition Fehlgeburt: Gewicht unter 500 g und keinerlei Lebenszeichen.

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Re: Fiktive Frage

Antwort von curvi0815 am 17.08.2017, 9:37 Uhr

Sei nicht päpstlicher als der Papst
Sie hat doch geschrieben, das Kind müsse gelebt haben.

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