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Geschrieben von Summerbaby2016 am 30.03.2017, 9:04 Uhr

Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Bin grad etwas überfordert...

Ich las gtad im netz etwas uber steuerklassen und kam dann zu der info dass man eine steuererklärung abgeben muss für die Jahre der Elternzeit ?!

Ich habe noch niee eine steuererklärung abgegeben weil ich zuvor bei meinen Eltern gewohnt habe und seit 2014 verheiratet bin mit der steuerklassw 4 / 4. Da muss man ja KEINE abgeben am ende des jahres.

Wir haben immernoch die steuerklasse 4 /4

Bekomme seit juli 2016 elterngeld plus. Also für 2 jahre. Mein Arbeitsvertrag endete im oktober 2016 also 4 monate nach der entbindung.

So nun? Muss man diese erklärung bei 4 auch machen ? Obwohl ich in keinem arbeitsverhältnis bin ?

 
15 Antworten:

Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Mimi987 am 30.03.2017, 9:28 Uhr

Hey,

Ja bei Bezug von Ersatzleistungen wie Elterngeld von mehr als 410€ ist eine Einkommenssteuererklärung Pflicht. das Elterngeld wird zur Bemessung des Prozentsatzes der Steuer zum Gehalt deines Mannes dazugerechnet... da kommt es leider oft zu Nachzahlungen. Durch die Heirat werdet ihr gemeinsam veranlagt, ausser ihr hat einen gegenteiligen Antrag gestellt...

Übrigens ist bei einem Alleinverdiener 4/4 nicht unbeding sinnig. Bitte durchrechnen (lassen).. nicht dass ihr da zuviel zahlt....

Ich empfehle Lohnsteuerhilfe....

Vg mimi

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Cojote am 30.03.2017, 9:28 Uhr

Ich hab in der Elternzeit nie eine Steuererklärung gemacht.
Das Finanzamt hat mich angeschrieben und wollte wissen warum ich keine gemacht habe.
Da hab ich das kreuz gesetzt das ich keine Lohnsteuer gezahlt habe auf Grund der Elternzeit und den bescheid in kopie dazu gemacht.damit war das erledigt.
Wenn ich allerdings paar Monate vor Elternzeit in dem Jahr noch arbeiten war hab ich natürlich eine gemacht.
Bin aber auch nicht verheiratet.

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Summerbaby2016 am 30.03.2017, 9:32 Uhr

Hry ya genau deshalb wollten wir wechseln.. dort steht aber dass man einen wechsel 7 monate vor ser geburt beantragen muss :/

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Mimi987 am 30.03.2017, 9:35 Uhr

Da ist der Unterschied!

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Summerbaby2016 am 30.03.2017, 9:35 Uhr

Ah und 3/5 lohnt sich wenn das einkommenverhältniss 60 zu 40 % ist.. ich glaube mit meinen 170 euro komm ich nicht an die 40 % ran :/ sons droht ne rückzahlung

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Mimi987 am 30.03.2017, 9:37 Uhr

Stimmt, aber das ist massgeblich für die Höhe des Elterngeldes mit drm Wechsel der Lohnsteuerklasse. Das kann man deutlich mehr Elterngeld erhalten. Das ist durch...

Für die Steuer ansich könnt ihr trotzdem wechseln....

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Mimi987 am 30.03.2017, 9:44 Uhr

Ich sagte ja auch überlegenswert.... kommt immer auf die konkreten Verhältnisse an.

Und wenn ihr keine Steuererklärung abgebt, kann das wirklich zu eurem nachteil sein...

Aber ihr müsst ja eh von daher gleichst sich das ohnehin aus.

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Summerbaby2016 am 30.03.2017, 9:46 Uhr

Danke für die info :) und weis du wie das ist? Ob man evtl. Zrck zahlen muss ? Weil ich ja quasie nur 22% des gesamteinkommens verdiene und mein mann 78 % da ist die spanne ja gröser als 60/40 % im netz steht wenn die schere zwischen den gehältern zu gros ist droht am.ende ne nachzahlung weil der eine dann zu wenig gezahlt hat mit der 3 ?

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Summerbaby2016 am 30.03.2017, 9:47 Uhr

Hast schon geantwortet kanbst die zweite frage ignorieren danke ! :)

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von HSVMarie am 30.03.2017, 10:00 Uhr

Also wir haben Steuerklassen 3 (mein Mann) und 5 (ich). Sind seit 2010 verheiratet. Ich habe ein deutlich geringeres Einkommen gehabt als mein Mann. Haben auch nie eine Steuererklärung gemacht. Letztes Jahr das erste Mal. Über einen Steuerberater. Haben 1.400 € zurück bekommen, sind aber auch dazu verdonnert worden Steuererklärungen ab 2012 nachzureichen. Dabei kam dann raus 2012: 800 € bekommen wir. 2013: Nachzahlung 300 € und 2014: 1.200 € bekommen wir.

2013 sind wir im Umzugsstress gewesen und hätten irgendwie ziemlich viele Unterlagen verlegt und kaum was zum einreichen gehabt.

Dabei war ich ab Juni 2011 in Elternzeit, Arbeitssuchend, Elternzeit, Minijob.

Wir werden die Steuererklärung jetzt immer über den Steuerberater machen lassen.

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Maiglück2015 am 30.03.2017, 10:26 Uhr

Wir haben immer eine gemacht. Auch in der Elternzeit. Entgeltersatzleistungen musst du ja mit angeben. Auch wenn Elterngeld steuerfrei ist, so unterliegt es dennoch dem Progressionsvorbehalt.

Die Steuerklasse 4/4 gilt für Verheiratete, die annähernd gleiches Geld verdienen. Warum man da keine Steuererklärung machen sollte, erschließt sich mir nicht. Wir sind auch 4/4 und müssen jährlich eine abgeben.

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Danyshope am 30.03.2017, 13:54 Uhr

Man zahlt nicht (wirklich) zuviel. Man sollte dann allerdings eine Steuererklärung machen!

Ob 4/4 oder 3/5 ist egal, im Schnitt zahlt man immer das gleiche. Nur bei 4/4 ist es halt so das man das was man evtl zuviel gezahlt hat über die Steuererklärung wieder bekommt. Bei 3/5 ist es so das man das Geld zwar erst einmal hat, aber dann evtl später einen riesen Batzen dem Finanzamt schuldet weil eben zu wenig Vor-Steuer bezahlt wurde. Davon ab kann es sein das man im Falle einer Lohnersatzzhalung dann eben entsprechend weniger Geld bekommt. Blöde wenn die TE wohl sich demnächst mal beim Arbeitsamt melden muss wegen ALG1.

3/5 ist in den allermeisten Fällen nachteiliger. Vor allen eben für den der die 5 hat.

Ich sehe es von der Seite. viele schaffen es unter dem Jaht nicht sich was zur Seite zu legen. Da kann die jährliche Steuerrückzahlung ein netter Betrag für Extra-Dinge sein. Da man heute bei der Bank eh kaum noch Zinsen in vielen Fällen bekommt, ist das in meinen Augen inzwischen eine nette Sparmöglichkeit. besser so als wenn man bei der kleinsten Gehaltserhöhung zittern muss ob man dann nicht dem Fiskus was schuldet.

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Danyshope am 30.03.2017, 13:55 Uhr

Davon ab, wenn einer von euch die 5 hat, dann fällt für den der Kinderfreibetrag weg. Und ihr MÜSST eine Steuererklärung jedes Jahr machen.

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Summerbaby2016 am 30.03.2017, 20:37 Uhr

Bei der steuerklasse 4 /4 bist du nicht verpflichtet eine erklärung abzugeben. Sobald du dich aber dsfür entscheidest musst du ed jedes jahr tun

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Re: Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

Antwort von Robbery am 31.03.2017, 9:54 Uhr

@summerbaby2016

Deine Aussage, dass man in 4/4 immer eine abgeben muss, nachdem man es einmal gemacht hat, ist doch totaler quatsch. Du bist mit 4/4 nur verpflichtet, wenn du außer deinen normalen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch weitere Einkünfte aus den anderen Einkunftsarten hast oder du dir irgendwelche Freibeträge hast eintragen lassen. Ansonsten steht es dir frei.

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