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Geschrieben von mama.frosch am 21.10.2014, 19:48 Uhr

einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge

ich hab demnächst ein angebot für eine einmalige honorartätigkeit, honorar insgesamt wird irgendwas zwischen 120 und 200 euro sein. dass das der arge zu melden ist ist klar - aber wie ist das, wenn man gelegentlich geringfügig auf honorarbasis tätig ist, muss man sich dann irgendwie selbst oder anders versichern? zählt sowas schon als "freiberuflich"? oder macht man einfach den einmaligen, geringfügigen honorarvertrag und gut ists?

sag schonmal danke, der herd ruft ;-)

 
3 Antworten:

Re: einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge

Antwort von Littlecreek am 21.10.2014, 19:57 Uhr

Ich melde das lediglich beim Lohnsteuerjahresausgleich.
Ansonsten weder der Arge - Warum sollte ich?
Noch einer Versicherung - mache das aber auch zuhause

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Re: einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge

Antwort von taram am 21.10.2014, 19:58 Uhr

wenn man staatliche leistungen erhält, muss man es angeben

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Re: einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge

Antwort von Littlecreek am 21.10.2014, 20:01 Uhr

Ja, das sehe ich ein - ist auch richtig so. Entnahm diese Leistung dem AP aber nicht.

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