Geschrieben von mama.frosch am 21.10.2014, 19:48 Uhr |
einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge
ich hab demnächst ein angebot für eine einmalige honorartätigkeit, honorar insgesamt wird irgendwas zwischen 120 und 200 euro sein. dass das der arge zu melden ist ist klar - aber wie ist das, wenn man gelegentlich geringfügig auf honorarbasis tätig ist, muss man sich dann irgendwie selbst oder anders versichern? zählt sowas schon als "freiberuflich"? oder macht man einfach den einmaligen, geringfügigen honorarvertrag und gut ists?
sag schonmal danke, der herd ruft ;-)
Re: einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge
Antwort von Littlecreek am 21.10.2014, 19:57 Uhr
Ich melde das lediglich beim Lohnsteuerjahresausgleich.
Ansonsten weder der Arge - Warum sollte ich?
Noch einer Versicherung - mache das aber auch zuhause
Re: einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge
Antwort von taram am 21.10.2014, 19:58 Uhr
wenn man staatliche leistungen erhält, muss man es angeben
Re: einmalige honorartätigkeit - wie sieht das mit sozialversicherung aus? (und arge
Antwort von Littlecreek am 21.10.2014, 20:01 Uhr
Ja, das sehe ich ein - ist auch richtig so. Entnahm diese Leistung dem AP aber nicht.
Ist es eigentlich albern....
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Guckt ihr gzsz?