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Geschrieben von sandra1509 am 16.04.2014, 21:34 Uhr

bestattungskosten

Kennt sich wer aus? Folgender fall: ein rentner soll die bestattungskosten fur das kind zahlen was er noch nie gesehen hat und auch nie kontakt hatte. Die vaterschaft musste wohl anerkannt werden da damals keine finaziellen mittel da waren dagegen zu klagen (war wohl in der ehm. DDR so ).
der rentner ist sich aber gang sicher das das kind nicht von ihm ist. Jetzt einen gentest zu machen geht nicht da die leiche bereits verbrannt wurde.
die rente des mannes und seiner frau, die nicht die mutter ist, ist nicht so gross. Kann man die kosten irgendwie ausschlagen?

 
10 Antworten:

Re: bestattungskosten

Antwort von Pelle am 16.04.2014, 21:36 Uhr

wenn man nicht genug Geld dafür hat,kann man das beim Sozialamt beantragen

inwieweit man das anfechten kann,weiß ich nicht,da Kind quasi anerkannt ist

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Re: bestattungskosten

Antwort von mf4 am 16.04.2014, 21:36 Uhr

Wenn er als Vater gilt und dem nie widersprochen hat denke ich ist er bestattungspflichtig. Was ist mit der Mutter? Für sie gilt diese Pflicht auch.

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Re: bestattungskosten

Antwort von kaathii am 16.04.2014, 21:38 Uhr




Ich kann mir gut vorstellen, das er die kosten tragen muss..aber am hesten an einen anwalt wenden.

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Re: bestattungskosten

Antwort von mf4 am 16.04.2014, 21:41 Uhr

Wozu Anwalt.. er war immer der Vater, weil er seit zig Jahren nichts anderes einklagte... kommt nun zu spät.

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Re: bestattungskosten

Antwort von sandra1509 am 16.04.2014, 21:42 Uhr

Die mutter ist wohl vor 4 jahren gestorben. Ob es noch kinder etc. Gibt weis keiner...da ja nie kontakt bestand.

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Re: bestattungskosten

Antwort von mf4 am 16.04.2014, 21:44 Uhr

dann ist er bestattungspflichtig, Geschwister nicht

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Re: bestattungskosten

Antwort von Steffi528 am 16.04.2014, 21:46 Uhr

denke ich auch, er hätte sich nach Kenntnis der Vaterschaft dagegen wehren können.

Wenn er mittellos ist, könnte eventuell das Sozialamt aufkommen. DAS müsste aber dann an anderer Stelle geklärt werden.

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Re: bestattungskosten

Antwort von Christine70 am 16.04.2014, 21:49 Uhr

umgekehrt wird ein schuh draus. wäre der vater eher gestorben als der sohn, hätte man den sohn auch zum zahlen herangezogen, wenn kein geld dagewesen wäre für die bestattung.

da der vater nie die vaterschaft angezweifelt hat, muß er jetzt zahlen. hat er das geld nicht, muß er zum sozialamt. aber wurde ja alles schon geschrieben.

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Re: bestattungskosten

Antwort von mf4 am 16.04.2014, 21:56 Uhr

nach Kenntnis hat er eine gewisse Frist (wenige Jahre) und die j´hat er um Jahrzehnte vertan

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Re: bestattungskosten

Antwort von RenateRichter am 16.04.2014, 21:56 Uhr

Das Kind wurde anerkannt,damit ist er der Vater und wird zur Kasse gebeten.Notfalls zum Sozialamt gehen.

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