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von TASHA5600  am 22.08.2015, 17:35 Uhr

Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Hallo,

wir sind aktuell in der Planung für Kind Nr. 2

Weil ich da ein paar Fragen habe, dachte ich mag sie mir hier jemand beantworten.

Während der Schwangerschaft würde ich ein Beschäftigungsverbot bekommen (zu schwere Tätigkeit + Nachtarbeit).

Ich plane schon länger eine Schulung zu machen, sie würde 6 Wochen dauern, aufgrund der Zeiten müsste ich solange unbezahlten Urlaub nehmen.

Nun war ich am überlegen ob ich diese Schulung auch während des Beschäftigungsverbots machen könnte.
Da ich bei Kind Nr. 2 nicht wieder so lange in Elternzeit will (diesmal nur die ersten 6 Monate) mag ich nicht während der Elternzeit diese Schulung machen weil ich zu lange weg wäre und dann nicht stillen könnte.

Meine erste Frage ist also, darf ich während meines Beschäftigungsverbots an einer 6 Wöchigen Schulung teilnehmen?


So, noch eine Sache. Ich mag nicht so lange zu Hause rum sitzen. Hatte ich in der letzten Schwangerschaft schon und das hat mich irre gemacht. Die Schulung - wenn ich sie denn machen kann/darf - wäre ja nur 6 Wochen. Danach/davor wäre ich ja zu Hause.
Dürfte ich während des Beschäftigungsverbotes denn einen Minijob machen?
Natürlich einen der mit der Schwangerschaft ausübbar ist, also nicht in meiner Branche.



Danke schonmal an alle!

 
6 Antworten:

Re: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Antwort von dee1972 am 22.08.2015, 18:58 Uhr

Hast du deine Fragen schon mal im Expertenforum gestellt?

An normalen Schulungen und Meetings während der üblichen Bürozeiten hab ich während meines IBV (ich hatte das allerdings nur zum Ende und nicht während der gesamten Schwangerschaft) teilgenommen.

Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Minijob erlaubt ist. Das würde ja bedeuten, dass du volles Gehalt fürs "Nichtstun" beziehst und dir nebenher noch ein Taschengeld verdienst.

An deiner Stelle würde ich ein teilweises IBV oder die Versetzung in eine andere Abteilung anstreben.

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Re: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Antwort von TASHA5600 am 22.08.2015, 19:12 Uhr

Nein, daran hatte ich noch nicht gedacht.



Naja, wenn ein minijob erlaubt sein sollte gehe ich auch nicht davon aus das ich für meinen Hauptberuf dann noch volles Geld bekomme, das wird doch dann bestimmt irgendwie angerechnet oder so... oder auch nicht? Keine Ahnung... Wäre ja aber schon komisch wenn ich beides voll bekommen würde, dann könnte ja jeder ein Beschäftigungsverbot anstreben. Hm...

In eine andere Abteilung kann ich nicht. Das wäre das selbe, ich dürfte nirgendwo in der Firma arbeiten. Sie haben zwar auch für Tagsüber Stellen, aber keine wo ich nicht sehr schwer heben müsste.

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Re: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Antwort von knuddel-maus am 22.08.2015, 20:35 Uhr

Hat die Schulung denn was mit deinem Job zu tun ?

Dann im Normalfall ja, dann wäre es ja eine Fortbildung. Einen Minijob hingegen ist im Normalfall nicht erlaubt!

Allerdings sind das Dinge die du mit deinem Arbeitgeber abklären musst!

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Re: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Antwort von TASHA5600 am 22.08.2015, 20:59 Uhr

Ja hat es. Ich möchte gerne aufsteigen und daher die Schulung machen.

Mit meinem Arbeitgeber kann ich da nichts besprechen, der ist dagegen.

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Re: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Antwort von dee1972 am 22.08.2015, 21:04 Uhr

Ich würde die Fragen mal bei Fr. Bader stellen.

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Re: Arbeiten/Schulung während Beschäftigungsverbot erlaubt?

Antwort von TASHA5600 am 22.08.2015, 21:09 Uhr

Jap, das hab ich auch noch vor.

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