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Geschrieben von componere am 20.02.2017, 21:39 Uhr

3 Jahre Elternzeit

Hallo- ich habe mal eine Frage- ich bin neu hier und weiß leider nicht ob ich in der richtigen Rubrik bin...

Ich bin schwanger (30 jahre alt) -etwas früher als eigentlich geplant- aber freue mich sehr. Nun ist es so, dass ich gerne drei Jahre zu Hause bleiben würde um mich um mein Kind zu kümmern und die ersten Worte und Schritte selbst miterleben zu können. Leider sieht meine finanzielle Lage nicht ganz so prickelnd aus. Ich verdiene als Erzieherin gar nicht mal so schlecht (vergleichsmäßig für Berlin) und habe auch eine Festanstellung. Das erste Jahr würde ich mit Elterngeld einigermaßen über die Runden kommen- Miete und Strom wären also bezahlt und was zu essen könnte man sich auch leisten- viel mehr als der Hartz 4 Satz ist das dann aber auch nicht. Der Kindesvater und ich leben getrennt und er ist grade in einer Umschulung weil er aus gesundheitlichen Gründen seinen gelernten Beruf nicht mehr ausführen kann. Er bekommt also aufstockend Leistungen.
Wie gesagt es war nicht ganz geplant aber ich möchte den kleinen Menschen in mir eine Chance geben. Ich liebe Kinder. Doch grade als Erzieherin habe ich mir oft durch den Kopf gehen lasen, dass ich gerne die ersten Jahre mit meinem Wurm verbringen wollen würde. Ich verurteile niemanden der früher arbeiten gehen möchte- möchte aber auch nicht verurteilt werden weil ich geldlich nicht so gesegnet bin und so bin wie ich bin. Wir sind eben alle verschieden- wäre ja auch doof wenn wir alle gleich wären.
Nun zu meiner Frage: Besteht für mich irgendeine Möglichkeit 3 oder wenigstens 2 Jahre bei meinem Kind zu sein?

 
61 Antworten:

Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von mf4 am 20.02.2017, 21:46 Uhr

So lange dein Kind nicht betreut ist kannst du eh nicht anders und wenn du über die Runden kommst (da du den H4-Satz erwähntest) dann kommst du auch 3 Jahre über die Runden oder beantragst H4.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von Philo am 20.02.2017, 21:54 Uhr

Hallo,
ich bin auch Erzieherin und habe 2 Kinder. Während der Elternzeit habe ich ein Stellenangebot von einer Krippe bekommen, dort konnte ich 10 Std./Wo (3 Vormittage) arbeiten und meine Tochter mitnehmen. Somit habe ich alle wichtigen Schritte meines Kindes mitbekommen und konnte dennoch wieder arbeiten.
Auch gibt es für Erzieher die vereinfachte Möglichkeit, sich als Tagesmutter qualifizieren zu lassen.
LG, Philo

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von componere am 20.02.2017, 21:57 Uhr

Ja aber darf ich Hartz 4 beantragen in der Elternzeit wo es kein Elterngeld mehr gibt (also Jahr 2 und Jahr 3)? Sie könnten mir doch wahrscheinlich sagen meine Situation ist selbstverschuldet und ich muss dann nach einem Jahr arbeiten gehen (habe ja sogar einen Job). Ich habe gehört ab 2015 hat man keinen Anspruch auf Leistungen im 2. und 3. Elternzeitjahr und darf nur zu Hause bleiben wenn man es komplett selbst finanzieren kann. Mir kommen grad wieder die Tränen...die Hormone....ich würde so gerne bei meinem Kind bleiben. Ich war mein Leben lang so fleißig, ich habe sogar Abitur gemacht und wenn es irgendwann klappt wollte ich gerne noch auf Lehramt studieren. Ich habe immer alles gegeben auf Arbeit und ich möchte mein Kind nicht mit einem Jahr in die Fremdbetreuung geben um mich dann um andere Kinder zu kümmern. Ich finde jedem müssten mindestens drei Jahre mit seinem Nachwuchs gewährt werden der das möchte. Hilfe...

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von componere am 20.02.2017, 22:01 Uhr

Ja ich habe mich bezüglich der Tagesmutter auch schon informiert- leider reichen meine Räumlichkeiten dafür nicht (kleine Wohnung in Berlin) und finanziell ist das ja auch wieder so eine Sache- genau wie ein Studium. Bei meinem Arbeitgeber dürfte ich nicht mein Kind selbst betreuen. Das habe ich schon öfter gehört, dass das nicht geht. Ich gratuliere Dir- das ist echt schön, dass du es geschafft hast! Aber ich vermute das ist selten- ich kenne ja auch einige Erzieher. Und wenn ich nur 10 Stunden arbeiten würde (was bei meinem Arbeitgeber auch nicht geht) dann könnte ich damit nichtmal meine Miete finanzieren...

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von Philo am 20.02.2017, 22:10 Uhr

Hallo,
kennst Du die Möglichkeit, Dir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen zu lassen? Dann bekommst du die Hälfte des Elterngeldes, jedoch auf die doppelte Laufzeit.
Während der Elternzeit kannst Du auch 30 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, du musst es dem jetzigen Arbeitgeber nur mitteilen. Und bei dem momentanen Erziehermangel kann man die Konditionen ja zu seinen Gunsten aushandeln :)
Der Kindsvater muss ja auch zahlen, du stehst also nicht alleine da.
LG, Philo
P.S. ich wollte auch 3 Jahre daheim bleiben, mir ist dann aber die Decke auf den Kopf gefallen (v.a. da meine große Tochter schwer krank ist) und war froh um die Chance, wieder arbeiten gehen zu können als die Kleine 18 Monate alt war. Lass es auf dich zukommen, du kannst jetzt nicht dein ganzes Leben planen.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von Steffi528 am 20.02.2017, 22:17 Uhr

Tagespflege fiel mir auch gleich ein.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von Steffi528 am 20.02.2017, 22:21 Uhr

???? Wo steht das denn? Also das Du nur ein Jahr daheim bleiben darfst?

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von mf4 am 20.02.2017, 22:22 Uhr

Du kannst mit Kind von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss nicht leben, Wohngeld würde nicht reichen also bleibt nur H4.
Wenn es für dich ausreicht von H4 zu leben dann kann dich davon keiner abhalten das zu tun bis dein Kind 3 ist.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von componere am 20.02.2017, 22:23 Uhr

Das mit den auf zwei Jahre auszahlen gibt es nicht mehr. Seit 2015. Das ist es ja- aber selbst dann hätte ich auch nur 450 Euro und wer würde was dazugeben? Der Staat doch sicher nicht. Miete ist ja allein schon höher. Und der Kindsvater bekommt unterstützende Leistungen also was kann ich da finanziell erwarten? Unterhaltsvorschuss vom Staat den er zurückzahlen müsste: 150 euro. (ist nämlich viel weniger mit dem Vorschuss vom Staat als wenn er Einkommen hätte und mir ca. 400 Euro zahlen müsste).
Ich kann also nur das erste Jahr nehmen- gezwungenermaßen. Ich will die Zeit auch gerne mit dem Kind verbringen und es nicht 7 Stunden in die Kita bringen vor drei Jahren (6 Stunden Arbeit und wenns gut läuft bei einem anderen Arbeitgeber zweimal 30 Min Fahrtweg) (Jetzt habe ich 2-3 Stunden Arbeitsweg täglich.) Und Erziehermangel : ja- aber zahlen wollen die wenigsten- deshalb habe ich auch so einen langen Arbeitsweg. Ich kann dich verstehen, dass dir die Decke auf den Kopf gefallen ist- jeder eben nach seiner Fasson. Ich würde gerne die ersten drei Lebensjahre meines Kindes planen können. Ein Leben ist das ja noch lange nicht ;-) ...ich seh echt keinen Ausweg und bin so sauer und traurig...

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von mf4 am 20.02.2017, 22:26 Uhr

2-3h Arbeitsweg kannst du ganz sicher mit Kleinkind in der Kita später nicht realisieren.
Da würde ich die Fühler nach etwas neuem frühzeitig ausstrecken.

Außer H4 und UH-Vorschuss hast du nichts zu erwarten, denn Wohngeld würde den Bedarf nicht decken, Unterhalt gibts nicht.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von componere am 20.02.2017, 22:31 Uhr

Ich habe gehört, dass Amt kann verlangen, dass man arbeiten geht nach einem Jahr. Denn das Kind hat Anspruch ab einem Jahr auf einen Kitaplatz. Und wenn man von H4 lebt muss man ja alles tun um aus der Situation rauszukommen. Da ich einen Arbeitsplatz habe würden sie wohl, nach dem was ich die letzten zwei Stunden so recherchiert habe, sagen wenn ich nicht arbeiten will im 2. Jahr schon- dann habe ich mich ja selbst in die finanzielle Notlage gebracht und würden mir Leistungen verweigern... :´-( ...von wegen ich kann ja arbeiten gehen und meinen Unterhalt selbst bestreiten. Die drei Jahre Elternzeit sind nur noch da um den Arbeitsplatz drei Jahre zu sichern (falls man finanziell es sich leisten kann solange nicht arbeiten zu gehen). Finanziell hat man wohl nur Anspruch auf ein Jahr.... :´-(

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von Maiglück2015 am 20.02.2017, 22:32 Uhr

Das ist halt das Dilemma was viele Eltern haben und deswegen nach 1 Jahr arbeiten müssen. Wenn es finanziell nicht anders geht. Ich habe beide Kinder mit 1 Jahr in die Krippe gegeben. Es ging finanziell nicht anders. Ich möchte ihnen ja auch was bieten können und nicht vom Staat leben. Anfangs fiel es mir mega schwer. Aber mittlerweile sehe es so, dass es ihnen gut tat. Sie brauchen den Kontakt zu Gleichaltrigen. Man kann ihnen zuhause nicht dasselbe bieten, was Gleichaltrige bieten.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von mf4 am 20.02.2017, 22:33 Uhr

Unsinn... das ist nicht wahr, dass das Amt das verlangt aber du kennst den H4-Satz und weißt wie wenig das ist oder?

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von componere am 20.02.2017, 22:34 Uhr

Ich denke ich habe nichtmal Hartz 4 zu erwarten....das ist ja das Schlimme....was Neues will ich mir auf jeden fall suchen! Das habe ich nämlich auch schon gedacht dass das sehr schwer ist.
Danke für eure netten, überlegten und nicht verurteilenden Antworten- ich habe in anderen Foren schon echt andere Reaktionen zu ähnlichen Themen gelesen und Angst gehabt hier überhaupt Fragen zu stellen. Wenigstens ein kleiner Trost!

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von mf4 am 20.02.2017, 22:35 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe bist du noch schwanger?
Ich will ja Babys nicht mies reden^^ aber ich sags mal so: Über Jahre nur Hausfrau und Mutter, immer zu Hause, 24h am Tag nur Baby... kann gut sein du wünschst dir nach 1 oder 2 Jahren du hättest noch eine andere Aufgabe.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von mf4 am 20.02.2017, 22:36 Uhr

Weniger als H4 geht nicht.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von componere am 20.02.2017, 22:40 Uhr

Ich denke ich würde darin voll aufgehen! Und ja ich weiß wie wenig das ist- soviel wie ich mir selbst "erarbeitet" habe als Elterngeld für das erste Jahr (wenn man dazu das kindergeld rechnet- dann komme ich auf den Satz)...als Erzieherin in der Krippe weiß ich ungefähr worauf ich mich einlasse mit Kind- und mit drei würde ich es ja in einen Kindergarten geben (wenn ich mir das aussuchen könnte allerdings auch nur für 4/5 Stunden- was ich ja aber auch nicht kann)

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von VerenaSch am 20.02.2017, 22:46 Uhr

Du solltest dich zunächst einmal genauer über Elterngeld / Elterngeld Plus und H4 informieren. Das meiste was du schreibst ist nicht richtig. Ich habe das Gefühl, du steigerst dich gerade etwas in diese Geschichte hinein.

Atme mal tief durch und such dir jemanden, mit dem du eine Strategie entwickelst. Hier gibt es beispielsweise eine Anwältin, die für 80-150 Euro berät und auch bei den Anträgen hilft.

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Tipp

Antwort von Maiglück2015 am 20.02.2017, 22:49 Uhr

Wende dich mal hier an Frau Bader. Im Expertenforum. Sie kennt sich damit sehr gut aus.

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Re: Tipp

Antwort von componere am 20.02.2017, 22:55 Uhr

Danke für den Tipp ich werde mal suchen wo das hier ist!!

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von mf4 am 20.02.2017, 22:59 Uhr

Hui, hier gibts Anlaufstellen die machen das für lau.

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Damit wir uns richtig verstehen...

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 20.02.2017, 23:22 Uhr

Du willst 3 Jahre zu Hause bleiben obwohl du dir nur 1 maximal 2 Jahre leisten kannst und den Rest der Zeit sollen wir dann für dich zahlen während ich arbeiten gehe weil ich es mir auch nicht leisten kann 3 Jahre zu Hause zu bleiben?!
Und wärend du zu Hause sitzt und auf die ersten Schritte wartest ist mein Kind in der Krippe?

Ich hoffe das ist so nicht vorgesehen denn mein Verständnis wäre gleich Null für dein Vorhaben.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von dee1972 am 20.02.2017, 23:42 Uhr

Mf4, 2-3 h Arbeitsweg sind in Berlin völlig normal, dass wird kein Argument gegen Jobangebote sein.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von dee1972 am 21.02.2017, 0:14 Uhr

Auf deinen Wunsch 3 Jahre auf fremder Leute Kosten zu Hause zu bleiben, möchte ich nicht weiter eingehen.

Aber: dir ist schon klar, wie knapp dein Budget ist, wenn du auf deinen festen Job verzichtest und dich auf H4 einlässt? 3 Jahre sind eine lange Zeit, dann ist leider nichts mehr mit nett mit Baby im Cafe sitzen oder durch Zoo/Tierpark spazieren. Das sind nämlich alles Sachen, die Geld kosten. Willst du dich und dein Kind immer von allem ausschließen oder jedes Mal beim Amt betteln, damit sie dir z.B. Kurse übers Bildungspaket (wo ich mit Verlaub wirklich der Meinung bin, dass dies nur Leuten zugänglich sein sollten, die ihr H4 nicht selbst verschuldet haben) genehmigen.

Ansonsten immer zu Hause in der 2-Zimmerwohnung hocken und auf den 1. Schritt des Kindes warten?

Sorry wenn ich das so überspitze, aber mich erschreckt es, wenn gerade eine Krippenerzieherin so eine schlechte Meinung von der Krippenbetreuung hat.

Ich wünsche dir, dass du dich richtig entscheidest.

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Re: Tipp

Antwort von Maiglück2015 am 21.02.2017, 0:16 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/recht/

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Re: Damit wir uns richtig verstehen...

Antwort von Yaramin84 am 21.02.2017, 0:49 Uhr

Sehe ich genau so

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von Mimi987 am 21.02.2017, 3:53 Uhr

Hey,

"Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen." (John Lennon)
Ich kann den Wunsch verstehen, aber ich muss dir sagen... wunsch und Realität sind halt oft nicht das gleiche.

Vielen geht es so, dass sie arbeiten müssen, um ihr leben zu finanzieren. Du wirst eine Alleinerziehende sein. Da ist das ganze einfach noch ein gutes Stück härter. Da wird das ganze jammern jetzt nichts helfen.

Wie wäre es, dir einen Job zu suchen, wo du dein Kind mitnehmen kannst?

Hier ( und ich wohne auch in einer grossen Stadt) ist das durchaus üblich. Evtl. Nicht in der eigenen Gruppe, aber im gleichen Haus. In unserer privaten Einrichtung haben die Erzieherinnen sogar Vorrang bei der Vergabe der Plätze.

elterngld kann man übrigens wohl noch splitten, allerdings wird es dadurch auch nicht mehr.. Ich schlage vor du gehst zu einer Beratungsstelle und lässt dich richtig beraten. Zwei Stunden Google beantworten Deine Fragen nicht.gerade wenn dein elterngeldanspruch nur auf H4 Niveau liegt ist es um so wichtiger hier die richtigen Weichen zu stellen. H4 ist wirklich wenig. Und dann drei Jahre nur daheim hocken? Auch viele Kursangebote wie Ekp oder Pekip oder etc. Kosten Geld. Das wird dann echt dünn...

Und bitte steigere Dich nicht rein... mit Kindern kann man nicht mehr planen... ihr seid dann zu zweit ... da wird auf deine befindlichkeiten nach der Schwangerschaft keine Rücksicht genommen. Das ist ganz normal. Musste ich auch lernen. Von unserer Vorgeburtlichen Planung ist nicht viel übrig geblieben. Es kam halt einfach anders....

Übrigens finde ich es echt schade, dass du einen Beruf ausübst, von dem du offensichtlich nichts oder nicht viel hältst. Es schwingt in Deinen Aussagen schon ein wenig Verachtung für Fremdbetreuung und für Eltern mit, die Ihre Kinder früh in Dorthin geben (müssen).. so wie du es wohl auch machen musst...

Eventuell wäre es hier auch mal überlegenswert, die eigenen Einstellungen zu prüfen.... irgendwas muss dich ja bewogen haben, den Beruf zu ergreifen. Du übst ihn ja nicht erst seit gestern aus, wenn du 30 bist... und das Gehalt wirds offensichtlich nicht gewesen sein....

Vg mimi

Ps. Gross und kleinschreibung macht mein handy... und kann es nicht. Ich bins leid zu korrigieren... also sorry dafür.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 6:36 Uhr

Es gibt ab dem 1 Lebensjahr einen Betreuungsanspruch. 3 Jahre zu Hause bleiben auf Staatskosten gibt es nicht mehr. Du würdest bei uns weder ALG I noch II erhalten. Da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen willst. Es bliebe nur die Selbstfinanzierung.

Der Vater des Kindes könnte bis zum 3 Lebensjahr Betreuungsunterhalt für Dich zahlen. Klingt aber nicht so, als ob er das könnte.

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Re: Damit wir uns richtig verstehen...

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 6:38 Uhr

Finanzierte Elternzeit durch ALG OK gibt es nicht. Keine Sorge :-)

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Ich finde es gut

Antwort von Steffi528 am 21.02.2017, 6:47 Uhr

das der Gesetzgeber die Möglichkeit lässt, das die Mutter drei Jahre Erziehungszeit nehmen kann, OBWOHL sie es sich eigentlich nicht leisten kann.
DAFÜR zahle ich gerne meine Steuern, bzw. ihr dann auch noch das H4 (das in der Regel geringer ausfällt als das Elterngeld, das ebenfalls steuerfinanziert ist!)
Wieso, MuP, ist Dein Kind in der Krippe, wenn Du das gar nicht möchtest? Kann Dein Mann nicht zu Hause bleiben?
Die AP ist, aus welchen Gründen auch immer unbemannt, also AE, und dann auch ungewollt schwanger geworden, soll sie abtreiben, weil sie sich das Kind nicht leisten kann? Ich kann dafür wetten, das sich hier 75 % der Mütter ihre Kinder eigentlich gar nicht leisten können, sondern abhängig sind vom Partner und / oder Steuerzahler.

Und hier hätte sie gar keine Chance, ihr Kind in die Krippe zu bringen, Beginn der Krippe 7 Uhr, Arbeitsbeginn der Erzieherin 7 Uhr, aber nicht in der Kita, in der das eigene Kind geht. Beamen geht noch nicht...

an die AP: Ich habe insgesamt 5 Jahre Elternzeit gehabt bei 2 Kindern, ein Kind ist mit zwei Jahren in die Familiengruppe gekommen. DAS war tatsächlich ein sehr guter Zeitpunkt für uns. Drei Jahre muss nicht sein, ein Jahr kann wirklich zu früh sein.

ABER, auch Du solltest nicht über die Entscheidungen anderer Familien urteilen und auch Eltern (es sind ja nur nicht Mütter, aber die werden grundsätzlich für ihr Betreuungsmodell, egal, wie es ist, angefeindet), die früh ihre Kinder in die Kita geben, nicht schlecht beurteilen. Unter den richtigen Bedingungen ist die Krippe eine gute Sache.

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@Steffi528

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 6:58 Uhr

Das was Du beschreibst gibt es nicht, nicht nach geltendem Recht und nicht in der Praxis. 3 Jahre Elternzeit gibt es nur, wenn Frau & Mann oder eben auch nur Frau oder Mann sich das leisten kann.

Elterngeld gibt es 1 Jahr oder gesplittet 2 Jahre. Ein Anspruch der für alle gleich ist. Eine querfinanzierte lange Elternzeit über ALG II ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und nicht Sinn, im Sinne von fördern & fordern.

Wir vermitteln alle Frauen wieder ab dem 1. Lebensjahr. Die Fragestellerin hat einen gesetzlichen Anspruch Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu dürfen. Diesen Wunsch darf der AG nur unter bestimmten Gründen versagen, dann darf sie aber anderswo arbeiten.

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Re: @Steffi528

Antwort von Steffi528 am 21.02.2017, 7:09 Uhr

Es wäre mir Recht, wenn Du mir die Gesetzesgrundlage zukommen lassen könntest, gerne per PN, es ist so nicht okay. Dann soll sie halt Sozialhilfe bekommen. Aber eine AE-Mutter ist nicht weniger wert wie eine verheiratete mit Versorger.
3 Jahre für alle, natürlich mit dem Wunsch, auch früher wieder einzusteigen.

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Re: @Steffi528

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.02.2017, 7:18 Uhr

Guten Morgen.

Nein, 2 Jahre für alle wenn die 33% reichen und das dritte Jahr für die,die es sich leisten können.
Natürlich muss eine AE die gleichen Chancen haben.
Aber auch sie bekommt 75% vom Gehalt.
Von Abtreibung darf natürlich keine Rede sein.
allerdings hat jeder die gleichen Möglichkeiten zur Verhütung.
Wenn ein drittes Kind kommt habe ich über Jahre gesparrt damit ich 3 Jahre zu Hause bleiben kann und selbst da muss ich 1,5Jahre in Teilzeit arbeiten.
Wer bezahlt mir die Hausrat wenn ich zu Hause bleibe?

Und ich lese im AP nichts über übliche Einsparungen.
Kleinere Wohnung, Auto weg, Verträge auslösen...

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Re: Damit wir uns richtig verstehen...

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 7:19 Uhr

Wenn Du 3 Jahre für alle möchtest, muss man den Elterngeldanspruch ändern aber man kann doch nicht Elterngeld mit ALG I oder II vermatschen. Es hat durchaus Sinn warum das eben nicht geht.

ALG I gibt es nur, wenn man vermittelbar ist und ALG II auch. Daher ohne Betreuungsplatz kein Anspruch.

Es gibt für alle ganz gerecht ein Jahr EZ und der Rest muss eben über Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt, Kindergeld und Rücklagen finanziert werden. Ist für alle Frauen gleich und ganz gerecht :-)

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Korrektur zum eigenen Beitrag

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 7:21 Uhr

EG meinte ich, nicht EZ - Autokorrektur ;-)

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dee

Antwort von mf4 am 21.02.2017, 7:22 Uhr

Ich weiß, dass das für einige normal ist aber als AE in VZ (weil weniger h nicht reichen) bedeutet das Kitaplatz für 12h.

Wenn die Kita anruft das Kind jetzt anrufen, weil krank wäre mann dann Stunden später da. Da würde ich mir eine Kita in Arbeitsnähe oder Arbeit in Kitanähe suchen.
Einer AE-Frau wird kein JC sagen, dass sie ein 1-jähriges 12h in Fremdbetreuung geben muss... um wahrscheinlich immer noch aufzustocken, weil VZ aber ohne Unterhalt nicht reicht.

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@Mf4 zu Beitrag 7:22

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 7:27 Uhr

Unser Jobcenter vermittelt auch Alleinstehende nach einem Jahr wieder. Den Mitarbeitern bleibt ja auch gar nichts anderes übrig, die Gesetzeslage ist nun einmal so...

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Re: dee

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.02.2017, 7:30 Uhr

E geht nicht um die Alleinerziehende die Vollzeit arbeiten soll sondern um die Alleinerziehende die meint was besseres zu sein und auf unsere Kosten zu Hause bleiben will (was ja scheinbar zum Glück nicht geht da ihr kein H4 zusteht)

Jetzt wäre die Frage wenn sie Teilzeit arbeitet (sie hat ja das große Glück mit dem Kind in einer Einrichrung arbeiten zu können) ob sie dann Zuschüsse bekommt damit Teilzeit ausreicht.
Das fände ich richtig aber nicht auf Kosten anderer Familien.

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Re: @Mf4 zu Beitrag 7:22

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.02.2017, 7:31 Uhr

Dürfen die Frauen denn Teilzeit arbeiten und bekommen dann Aufstockende Gelder?

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Re: dee

Antwort von mf4 am 21.02.2017, 7:33 Uhr

Da kein Unterhalt kommt würde ich sehr von Aufstockung ausgehen, vor allem in Teilzeit. Hier in meiner Region betrifft das AE auch in Vollzeit. 1 popeliges Nettoeinkommen und null Unterhalt reicht nicht aus.

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Re: dee

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.02.2017, 7:38 Uhr

Das ist ganz traurig und natürlich sollen da Gelder fließen.
Am besten so viel das die Familie ausreichend leben kann.
Ist aber eine andere Situation als worum es hier geht.

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@MAMAundPAPA2013

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 7:39 Uhr

Man hat ja den Anspruch TZ in EZ zu Arbeiten. Wäre es "mein" Kunde und man sieht Bemühungen das Machbare auch zu tun, dann ja.

Kommt ganz auf die Gesamtsituation des Kunden an und die Richtlinien innerhalb der Behörde. Nicht jedes Jobcenter gehört noch zur Agentur. Bis vor kurzem gab es auch tatsächlich noch viele Jobcenter die "3 Jahre EZ" mit ALG II durchgehen lassen haben. Letztlich waren/ sind diese Frauen aber gar nicht in EZ. Man war nur so gütig und hat sie aus der Vermittlung genommen.

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Re: @Mf4 zu Beitrag 7:22

Antwort von mf4 am 21.02.2017, 7:43 Uhr

Auch ü3 muss hier keine 9h arbeiten in 3h Entfernung, die ihr Kind 4h nur für 6h in eine Kita bekommt.

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Re: dee

Antwort von mf4 am 21.02.2017, 7:45 Uhr

Nicht wirklich...
es ist ja nicht so, dass AE etwas besseres sind oder sich dafür halten.
Es ist nun mal ein Fakt, dass sie weniger haben als die Frau, die entscheiden kann, ob 4h am Tag reicht, weil es ein 2.Einkommen gibt.

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Re: @Mf4 zu Beitrag 7:22

Antwort von mf4 am 21.02.2017, 7:45 Uhr

ja

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MuP

Antwort von mf4 am 21.02.2017, 7:58 Uhr

Die Wohnung muss im Rahmen der Vorschriften für ALG2 sein und ist sie es ist sie nicht gezwungen umzuziehen.
Ob sie ein Auto hat oder Verträge auf die man verzichten kann weiß man nicht. Auto abschaffen und dann schlechter vermittelbar sein verlang kein Jobcenter.
Haben sie Auto ist Frage Nr.1 von den Vermittlern.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von dee1972 am 21.02.2017, 8:14 Uhr

Hier unterschreibe ich.

Und zum Thema Rücklagen:

Eine Erzieherin ist sicherlich keine Großverdienerin, aber wird mit Sicherheit viel besser als eine Friseurin oder Kellnerin bezahlt. Oder all die anderen die mit Mindeslohn auskommen müssen.

Und wenn die AP immer soooo fleissig gearbeitet hat, wie sie extra betonte, wo ist die ganze Kohle denn dann hin?

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Re: @Steffi528

Antwort von Ani_k am 21.02.2017, 8:16 Uhr

Es gibt aber auch Verheiratete, wo das Geld nicht ausreicht und man nach einem Jahr wieder arbeiten gehen muss. Das ist doch genauso unfair. Früher gab es nur Erziehungsgeld, was ich nur 6 Monate bekommen habe. Da blieb einen nicht viel über als wieder arbeiten zu gehen.

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Re: 3 Jahre Elternzeit

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 21.02.2017, 12:41 Uhr

Und wieso sind 75% plus Kindergeld uns Unterhaltsvorschuss so viel wie der H4 Satz?

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Sie hat doch einen Versorger..

Antwort von Danyshope am 21.02.2017, 18:59 Uhr

Auch als AE. Nämlich den Kindsvater. Der muss ihr auch dann Unterhalt zahlen - sofern er kann - wenn sie nie verheiratet waren. Und dem Kind eh. Außerdem kann der Vater genauso das Kind betreuen wie sie - selbst dann wenn die Eltern nicht zusammenwohnen. Immer öfters wird das Wechselmodel sogar durchgesetzt.

AE ist eben heute nicht mehr so das man alles erwarten kann.

Und wenn der Vater es sich nicht leisten kann für Frau und Kind aufzukommen, dann muss eben auch eine AE arbeiten. genauso wie eine Mutter dann arbeiten muss wenn sie mit dem Vater zusammenlebt. Wo ist da die Benachteiligung?

Was man geltend machen kann ist der Umstand das man eben in den eigenen vier Wänden weniger Hilfe hat. Und das sich viele Väter auch gerne aus der Affaire ziehen, manchmal auch durch die Mütter herausgedrängt, nur das ist etwas was vom finanziellen Aspekt her völlig losgelöst betrachtet werden muss. Immerhin gibt es auch genügend Mütter die trotz das der Vater im gleichen Haushalt lebt alles alleine stemmen müssen, zB weil der Vater wegen Gesundheit nicht kann oder beruflich absolut eingespannt ist. Diese Mütter haben es zumindestens im Alltag ähnlich schwer wie Alleinerziehende.

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Re: @Mf4 zu Beitrag 7:22

Antwort von Danyshope am 21.02.2017, 19:07 Uhr

Ja. Wenn aufstockend nötig.

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Rechtliche Grundlage?

Antwort von -Marla- am 21.02.2017, 20:24 Uhr

Also das interessiert mich jetzt wirklich und vielleicht kann mich jemand aufklären!
Worauf beruht denn hier die Annahme eine Mutter (egal ob alleinerziehend oder nicht) muss nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, da sie sonst keinen Anspruch auf ALG 2 hat? Das Argument mit der Erwerbsfähigkeit kann ich noch nachvollziehen, aber im SGB II Paragraph 10 bezgl. der Zumutbarkeit steht doch deutlich...nach Vollendung des 3. Lebensjahres...

Mich hat das nie betroffen, aber ich bin hier ganz Steffis Meinung, jede Mutter sollte selbst entscheiden können ob sie drei Jahre zu Hause bleibt oder nicht. Und wenn sie das eben nicht selbst finanzieren kann steht ihr staatliche Unterstützung dafür zu! Übrigens kostet ein Krippenplatz dem Staat (Steuerzahler) auch nicht gerade wenig;-)

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 20:41 Uhr

Würde nach Deiner Philosophie bedeuten, dass sich Mütter erst ein Jahr lang EG zahlen lassen, dann vielleicht sogar kündigen und dann auf unser aller Kosten noch zwei Jahre Daheim bleiben... Während andere Mütter fleißig nach einem Jahr wieder an die Front gehen.

Mhhhhhh.

Nee Du. Zum Glück gibt's das in der Realität so nicht oder nicht mehr :-) Betreuungsanspruch gab es früher ab drei Jahren, jetzt ab einem Jahr.

Mindestens Teilzeit !

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von Danyshope am 21.02.2017, 21:20 Uhr

Ja, das steht so da (noch). ABER Hintergrund ist der, das es eben vor 2012 einen Betreuungsanspruch erst ab dem 3ten Geburtstag gab. das wurde geändert. Jetzt gibt es den Betreuungsanspruch schon mit dem ersten Geburtstag - und darauf berufen sich diese Ämter. Un ebenso darauf das jemande der diese Leistungen bezieht in der Pflicht ist alles mögliche zu tun damit er eben so schnell wie möglich aus der Bedürftigkeit herauskommt. Also sagt man, TZ oder Minijob kann man so gut wie immer machen, was dann noch fehlt gibt es an Leistung von Vater Staat. In meinen Augen eins ehr guter Kompromiss für alle. Zumal es auch bedeutete das man eben nicht unbedingt das Kind mit einem Jahr in die Fremdbetreuung geben muss. Immerhin kann eben auch der Vater sich an der Betreuung mit beteiligen. Warum also sollte Frau sich dann nicht zB einen Job suchen wo sie dann ein paar Stunden jobben kann wenn Papa eh daheim ist? Ein Arbeitskollege teilt sich die Betreuung zB, er arbeitet nachmittags, passt dann eben morgens auf und nachmittags wechseln sie.

Davon ab, welchen Anreiz sollte eine Familien haben an der Situation was zu ändern. Dann muss man halt eben nur alle 3 Jahre ein Kind bekommen und kann bis fast Rente daheim bleiben. Danach zahlt dann der Staat gleich anstandslos weiter - weil nämlich Rente zu gering um ohne staatliche Hilfe aus zu kommen.

Zum Schluß, warum eigentlich nur Mütter? Warum steht man den Männern nicht auch noch gleich 3 Jahre bezahlte EZ aus Staatskosten zu?

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von -Marla- am 21.02.2017, 21:23 Uhr

Jede Mutter hat doch quasi das gleiche Recht. Wenn sie zu Hause bleibt bis das Kind drei ist, hat sie (oder die Familie als Ganzes) entweder "genug" Geld oder Anspruch auf unterstützende Leistungen. Ob man das jetzt gut findet oder nicht...

Der Betreuungsanspruch besteht, aber niemand muss diesen wahrnehmen! Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht denn die Realität die du beschreibst? Welches Gesetz kommt zum Tragen?

Versteh mich nicht falsch, ich stelle nicht in Frage, dass manche Mütter vielleicht einfach keinen Bock auf Arbeit haben. Mir sind eben nur andere Regelungen bekannt (beruflich) und ich würde wirklich gerne wissen wo das festgesetzt ist was du schreibst.

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von -Marla- am 21.02.2017, 21:32 Uhr

Danke für deine Ausführungen!
Solange aber der gesetzliche Rahmen so festgesetzt ist wird das Jobcenter keine Mutter (oder natürlich einen Vater) dazu zwingen können nach 1 oder 2 Jahren zu arbeiten (z.B. durch Leistungsentzug...) Ob Druck ausgeübt wird hängt sicher vom Einzelfall ab, das schließe ich auch nicht aus.

Ich gehe übrigens immer zuerst von Menschen aus, die es nicht per se darauf anlegen ihr ganzes Leben von unseren Steuergeldern zu leben;-) Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von Hubbeldubbel am 21.02.2017, 21:43 Uhr

Hallo Marla,

wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass man 3 Jahre bezahlt Zuhause bleiben kann, gäbe es für alle 3 Jahre Elterngeld. ALG II ist nicht dafür gemacht, Elternzeit quer zu finanzieren.

Mal am Rande eine Bemerkung. Wir verdienen Beide ganz passabel aber mehr wie 1 Jahr ist wegen unserer Lebensumstände umd dem Standart auch nicht drinnen.

EZ = Erhaltung Arbeitsplatz
EG = für alle Frauen und Männer gleich

Warum das noch so im Gesetz steht und noch nicht geändert wurde, keine Ahnung. Sinn der Erwähnung der Zahl 3 war einfach, dass es für kleinere Kinder keinen Betreuungsanspruch gab. Jetzt gibt es den und die Zahl 3 ist hinfällig.

Ich kann Dir aus der Praxis versichern, dass Jobcenter schickt die Frauen und Männer wieder auf die Suche und vermittelt. Einladungen zu Gesprächen kommen bereits, wenn das Kind 9 Monate alt ist und dann geht's los mit der Vermittlung :-)

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von Danyshope am 21.02.2017, 21:47 Uhr

Ich nicht (mehr). Dafür häufen sich die Fragen nach dem, wie betrüge ich am besten zu sehr. Und ich kenne inzwischen mehr im Umfeld welche "bescheißen" als ehrlich zu handeln. Und da beziehe ich durchaus auch Leute mit ein welche meinen es wäre Ok wenn man etwas "flunkert" um zB die Versicherung zu bescheißen, welche gefundenes lieber behalten oder der Verkäuferin nicht das zuviel herausgegebene Wechselgeld wieder zurückgibt. Und da meine ich nicht das man sich um 10-20 Cent verrechnet hat sondern Leute die mal auch nen 50 € Schein oder so behalten.

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von Danyshope am 21.02.2017, 22:52 Uhr

Davon ab, hat mal irgendwer überhaupt nachgedacht WAS genau die TE hier fordert?

Sie will 2, besser 3 Jahre daheim bleiben, der Papa soll aber bitte nicht zur Kasse gebeten werden weil es dem ja schon finanziell so schlecht geht. Dafür soll dann die Allgemeinheit dafür zahlen das sie eben "ihre" 3 Jahre EZ genießen kann.

So, erstens dauert eine Umschulung in der Regel nicht länger wie 2 Jahre. Und ich gehe mal davon aus das der Vater nicht erst noch damit anfängt sondern schon dabei ist. Heißt also, da TE ja noch schwanger, das der Vater wohl nicht all zu lange Zeit nach dem 14ten Lebensmonat ausgelernt haben dürfte. Da sie zudem AE ist, darf sie nämlich 14 Monate EG nehmen, nicht nur 12. So, nun setzen wir mal voraus der Vater ist dann nicht leistungsfähig, arbeiten wie die TE aber auch nicht, also beantragt sie Hartz4. Und dann spätestens wird das Amt fragen, ja und was ist mit dem Vater? Ach wie, der kann nicht zahlen? Tja dann müssen sie wohl Unterhaltsvorschuß beantragen. Wie sie wollen nicht um den Vater zu schonen? Tja uns egal, wir ziehen ihnen den zu erwartenden Unterhaltsvorschuß trotzdem vom Hartz4-Satz ab. Sie haben nämlich keinerlei gesetzliche Grundlage überhaupt auf den UHV verzichten zu dürfen. Und jetzt überlegt was bleibt wenn sie den Papa "schonen" will, aber sich trotzdem volles Hartz4 holen will - sie muss Vater unbekannt angeben - also wissentlich lügen.

Zumal, wenn der Papa ausgelernt hat, aber noch keinen Job gefunden hat, er ja wie bereits gesagt genauso gut auf das Kind aufpassen kann. Soll der Staat dann wirklich für 2 Leute Hartz4 zahlen weil die meinen soll der Staat doch die EZ finanzieren. Wäre es ein Mann der sagt er will daheim bleiben, dann würden hier wohl alle aufschreien und sagen, nee der soll gefälligst arbeiten, Hier hat die Mutter einen Job, der Vater nicht, also muss eben ein Rollentausch her.

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Re: Rechtliche Grundlage?

Antwort von componere am 24.02.2017, 3:18 Uhr

er hat grade angefangen, sie dauert 3 jahre und unterhalt werde ich verlangen. wird aber nur der unterhaltsvorschuss von 150 euro werden den er wenn er dann eine stelle hat zurückzahlen muss. vor 2013 dürfte man 3 jahre zu hause bleiben. ich finde es wichtig wegen der mutter-kind bindung länger als 1 jahr zu hause zu bleiben. so hat eben jeder seine persönliche einstellung. diesen shitstorm hier fahre ich mir jetzt echt nicht rein.

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Re: dee

Antwort von componere am 24.02.2017, 3:26 Uhr

ich darf das kind nicht in die einrichtung mitbringen. es ist eine kliene kita und dann wäre es in meiner gruppe, das ist nicht erlaubt. ihr seit echte systemnägel und abnicker. warum krieg ich kinder um sie gleich abzugeben?! ich kritisierte hier keinen der das macht aber werde hier unter aller sau kritisiert von menschen die mich nicht kennen. armes deutschland. zum glück habe ich anfangs einige normale antworten bekommen, jetzt kommen wohl die aus ihrem loch die nichts besseres zu tun haben als wie ein paar sich benachteiligte wutbürger über andere auszulassen. und eure steuergelder fließen hauptsächlich in die diäten der politiker. good bye ich fahr mir das hier jetzt wirklich nicht weiter rein.

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