Geschrieben von shyrinah am 20.03.2016, 19:36 Uhr |
KiGa Verpflegungskosten
Hallo,
ich habe folgendes Problem, meine Kinder leben bei meinem noch Ehepartner.
Ich bekomme Mahnungen, wegen nicht gezahlter KiGa Verpflegungskosten. Mein Ehepartner bekommt die Rechnungen vom Kindergarten, aber ich nur die Mahnungen. Am Telefon sagte man mir das ich Zahlungspflichtig sei, aber auf die Frage "warum" werde ich von einem zum anderen geschickt. Also so richtig sagen warum ich Zahlungspflichtig bin kann anscheinend niemand, sowie auf die Frage, dass ich gerne mal die Rechnungen dazu haben möchte, werde ich auch nur hin und her geschickt.
Mein Ehepartner hat die Rechnungen nicht mehr. Alle die ich bis jetzt gefragt haben, sagen dass ich das nicht zahlen muss. Ich beziehe zur Zeit Alg2 und weiß nicht wie ich diesen Betrag überhaupt bezahlen soll.
Letzte Woche haben sie mir deswegen das Konto gepfändet. Ich sitze nun mit einem Kleinkind seit einer Woche auf dem trockenen, weil die Behörden sich ewig Zeit lassen.
Was ich jetzt einfach mal gerne wissen möchte ist, warum ich die Kosten zahlen muss obwohl die Kinder nicht bei mir leben?!
Re: KiGa Verpflegungskosten
Antwort von Christina mit Flo am 20.03.2016, 21:42 Uhr
Bekommt er Kindergeld und UNterhaltsvorschuss? dann muss er das auch bezahlen, Seine Anschrift wird doch auch Rechnungsadresse sein? Wenn du Alg2 bekommst hast du doch Anspruch auf einen Rechtsbeistand, vielleicht hast du ja shon einen (Scheidung? )
Re: KiGa Verpflegungskosten
Antwort von shyrinah am 21.03.2016, 3:08 Uhr
Ja, Kindergeld und Unterhaltvorschuss bekommt er und die Rechnungsadresse wird sicherlich seine sein, wenn er die Rechnungen bekommt.
Werde Montag früh mich direkt um einen Rechtsbeistand dann kümmern. Danke für die schnelle Antwort.
Re: KiGa Verpflegungskosten
Antwort von kati1976 am 21.03.2016, 6:54 Uhr
Wenn er alles an Geld bekommt verstehe ich nicht warum du Mahnungen bekommst.
Ich würde heute zur Bank und ein P-KONTO machen. Dann kommen die nicht mehr an dein Geld.
Re: KiGa Verpflegungskosten
Antwort von shyrinah am 21.03.2016, 9:58 Uhr
Das P-konto hab ich schon beantragt, mir fehlt dafür nur die Bescheinigung vom Amt und die sind ja super schnell in sowas.
Habe gleich einen Termin beim Anwalt.
Re: KiGa Verpflegungskosten
Antwort von luvi am 22.03.2016, 1:31 Uhr
Hallo,
rückwirkend hilft dir das nicht mehr, aber vielleicht kannst du ja zukünftig Unterstützung beantragen.
Wenn du alg2 bekommst, müsste dein Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket haben. Füll den Antrag so schnell wie möglich aus und reiche ihn beim Jobcenter ein.
Mittagessen wird dann zum Teil übernommen, nur Eigenanteil ist zu zahlen.
LG luvi
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