Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von stuffstuff am 23.01.2017, 20:10 Uhr

Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Hallo ihr,
meine Tochter geht nun das letzte Jahr in eine wundervolle Kita. Mein Sohn, 3 Jahre alt, geht noch zur Tagesmutter. Es war geplant, dass er im Sommer auch in diese Kita geht, nur leider ist jetzt kein Platz für ihn frei (Aus dem Krippenbereich gehen genauso viele Kinder in den Elementarbereich, wie aus dem Elementarbereich zur Schule). Es sieht überall schlecht aus mit Kitaplätzen.
Jetzt habe ich kurzfristig einen sehr guten Job gefunden und bräuchte eigentlich gleich einen Kitaplatz. Ich habe gelesen, dass es in Kitas neuerdings eine Überbelegungsregelung gibt, die aber nur zeitlich begrenzt wäre.
Kennt sich damit jemand aus? Dürfen Kitas auf Antrag in einem Härtefall (ist das einer? Die Tagesmutter betreut die Kinder nur bis um 1, ich brauche aber eine Betreuung bis halb 3) auch längerfristig ihre Kita mit einem Kind überbelegen, auch wenn zum Sommer womöglich kein regulärer Platz frei wird? Die Kitaleitung ist leider krank und ich kann sie nicht drauf ansprechen.

 
10 Antworten:

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von sternenfee75 am 23.01.2017, 21:09 Uhr

Aus meiner Zeit im Elternrat kenne ich es nur so, dass der Kiga einen Antrag stellen könnte für das ganze kommende Jahr, allerdings war bei uns das Problem, dass weniger Kinder eingeschult wurden, als u3 aufgenommen werden mussten wegen dem Kibizgesetz. Der Kiga hätte eigentlich 3 Kindern kündigen müssen, die dann von u3 zu ü3 gewechselt haben. Die waren aber schon im Kiga drin, ihr bräuchtet ja erstmal überhaupt einen Platz, da sehe es hier schlecht aus trotz Geschwisterkind, besonders wenn das Geschwisterkind im Prinzip ja auch raus ist.
Alternativ nach einer anderen Tagesmutter schauen oder einem anderen Kiga. Hier bekommt man zwar für u3 Kinder einen Platz, aber nicht für ältere, deswegen musste meiner auch schon eher in den Kiga, leider.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von Dreamie0609 am 23.01.2017, 21:30 Uhr

Ist hier auch so. Manchmal bekommen ,,echte'' soziale Härtefälle übers Jugendamt einen Platz. Das waren aber keine Eltern die einfach arbeiten mussten, sondern Familien mit ,,echten'' Problemen (Überforderung, Krankheit usw.).

In unserer Gegend ist es aber auch nahezu unmöglich, einen Platz für ein dreijähriges Kind zu bekommen. Die Kindergärten sind so überlaufen, dass Eltern direkt nach der Geburt die Geburtsurkunde einreichen, um 2- 2,5 Jahre (je nach Geburtsmonat) später den Platz zu bekommen. Für dreijährige Kinder bleiben nur Plätze in unbeliebten Kindergärten, die dazu noch in weiter entfernten Stadtteilen liegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von Jeckyll am 24.01.2017, 3:11 Uhr

In BW kann die Kita bei ausreichendem Personal auf bis zu 20% uberbelegen. Das muss vorher beim Landesjugendamt beantragt und genehmigt werden.
Die wenigsten Kitas tun das allerdings, da es dafür meist nicht mehr Personal gibt (viele liegen ja über dem Mindestpersonalschlüssel) und es somit Mehrarbeit für die Erzieherinnen bedeutet.
Und selbst diese 20% reichen mancherorts nicht aus um den Bedarf zu decken.

Jeckyll

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von Johanna3 am 24.01.2017, 6:52 Uhr

Dass jemand arbeiten will, wird nicht als Grund durchgehen, Gruppen überzubelegen. Eigentlich sind sie es doch längst. Als Härtefälle gelten, so viel ich weiß, schwere Krankheit der Eltern oder Besuch der Kita ist Auflage vom JA.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von lilke am 24.01.2017, 7:31 Uhr

Die TaMü hier nehmen keine Kinder über 3, wenn das bei Dir genauso ist, brauchst Du so oder so einen KiTa-Platz und der steht deinem Kind rechtlich zu. Ich würde mal mit der Gemeinde reden, was sie dazu sagen und für dich tun können und nebenbei fallen lassen, dass Du notfalls auch bereit bist das Recht deines Sohnes einzuklagen.

LG
Lilly

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von stuffstuff am 24.01.2017, 7:31 Uhr

Danke für eure Antworten!
Was ihr geschrieben habt, hab ich auch schon befürchtet. Ärgerlich, denn weit und breit ist kein Kitaplatz frei

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von Winterkind09 am 24.01.2017, 9:47 Uhr

Hallo, unsere Stadt hat eine riesige Angst vor Klagen, deswegen sind die städtischen Kindergärten auch leicht überbelegt. Hier bekommt deswegen jeder einen Platz, inzwischen wurden noch neue Plätze geschaffen. Ihr habt das Recht auf Kindergartenbesuch, da würde ich auch drauf bestehen.
In der Nachbargemeinde (dörflich) wurden vor zwei Jahren aus diesem Grund 30 neue Plätze spontan neu geschaffen.
Lg Winterkind

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von Johanna3 am 24.01.2017, 11:21 Uhr

Fehlende Kitas sind hier weniger ein Problem als fehlendes Personal.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Antwort von Itzy am 24.01.2017, 12:19 Uhr

Ich unterschreibe bei dem was wegen dem KiBiz geschrieben wurde. An deiner Stelle würde ich beim Jugendamt anrufen und denen deine Situation schildern. Denn niemand anderes legt die Budgets und demnach wieviele U/Ü Plätze in einer Kita sein dürfen fest. Ich war als Vorstand einer Elterini jedes Jahr auf der Sitzung wo das vorgestellt wurde. Und oft bekam dann eine Kita gesagt z.B. dürft ihr noch ein U-Kind oder 2 Ü Kinder usw...
Frag da einfach freundlich nach. Normalerweise beissen die nicht;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wo kann ich denn anfragen?

Antwort von stuffstuff am 24.01.2017, 13:27 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten!
Wo kann ich meine Dringlichkeit angeben? Bei der Kitaaufsicht oder beim Jugendamt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.